Schwer erkrankter Erwerbsloser stirbt im Jobcenter – Behörde hatte ihn für “arbeitsfähig” erklärt

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Jobcenter stufte schwerkranken Arbeitslosengeld-Bezieher als arbeitsfähig ein – Im Wartezimmer des Jobcenters stirbt der Antragsteller

Im walisischen Jobcenter Llanelli ereinete sich ein folgenschwerer Vorfall. Ein Arbeitslosengeld-Antragsteller sackte plötzlich im Wartebereich der Behörde zusammen und verstarb. Zwar ereignete sich der Todesfall nicht in Deutschland, allerdings zeigt sich, dass auch Jobcenter in anderen Ländern menschenunwürdig mit Sozialleistungsbeziehern umgehen. Denn der Verstorbene wurde trotz schwerer Krankheit als arbeitsfähig von der Behörde eingestuft.

Schlimme Szenen spielten sich im walisischen Jobcenter Llanelli ab. Auf einmal sackte ein 65 Jahre alter Mann im Wartebereich der Behörde zusammen. Andere Personen im Raum konnten den Mann nicht retten. Auch der herbei gerufene Arzt konnte nur noch den Tod des Betroffenen feststellen. Das Jobcenter hatte den Mann zuvor als “arbeitsfähig” eingestuft.

Plötzlich sackte der Mann zusammen

Dramatische Szenen spielten sich im walisischen Jobcenter Llanelli ab. Plötzlich sackte ein 65-Jähriger Mann im Wartezimmer der Behörde zusammen. Eine Augenzeugin berichtet in diversen Medienberichten: “Plötzlich sackte der Mann auf seinem Stuhl zusammen”. Die angerufenen Rettungsärzte konnten vor Ort nur noch den Tod des Mannes feststellen. Eine Augenzeugin gab an: “Das war eine grauenvolle Situation, die niemals eintreten sollte”.

Jobcenter erklärte zuvor Verstorbenen für arbeitsfähig

Der Verstorbene war in die Behörde gekommen, um das Arbeitslosengeld zu beantragen. Kurz zuvor hatte die Behörde den Mann für “arbeitsfähig” erklärt.

Tragisch an dem Vorfall ist, dass der Mann an einer schweren Diabetes litt und das auch dem Jobcenter mitteilte. Die Behörde ignorerte dies jedoch. Eine Augenzeugin sagte gegenüber der “Daily Mail”: “Es war ganz offensichtlich, dass der Mann krank war. Fit sah er nicht aus!” Das Jobcenter wurde nach dem Todesereignis am Freitag geräumt. Nun soll ein Gerichtsmediziner die genaue Todesursache feststellen.

Auch in Deutschland ignorieren Jobcenter den Gesundheitszustand

Auch in Deutschland gehen die Behörden brachial vor. So wird derzeit in Saarbrücken ein schwerkranker Hartz IV Bezieher mit einer Vollsanktion belegt. Nicht nur, dass der Betroffene an einer Herzkrankheit leidet und deshalb bereits operiert wurde. Auch ignoriert die Behörde das aktuelle Verfassungsurteil, nachdem Sanktionen über 30 Prozent gegen das Grundgesetz verstoßen. Dennoch hält die Behörde an der “Strafe” fest.

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