Schwerbehinderung: Wann hat man Anspruch auf Merkzeichen B?

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Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis bescheinigt, dass eine ständige Begleitung durch eine andere Person bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel notwendig ist. Inhaber dieses Merkzeichens haben das Recht, eine Begleitperson kostenfrei mitzunehmen, sind aber nicht verpflichtet, immer eine Begleitung dabei zu haben.

Voraussetzungen für das Merkzeichen B

Um das Merkzeichen B zu erhalten, müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein. Es wird ausschließlich an Menschen vergeben, die bereits eines der folgenden Merkzeichen haben:

  • Merkzeichen G (gehbehindert)
  • Merkzeichen Gl (gehörlos)
  • Merkzeichen H (hilflos)

Zusätzlich muss regelmäßig fremde Hilfe bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Behinderung erforderlich sein.

Personengruppen, die eine ständige Begleitung benötigen

Bei einigen Personengruppen wird automatisch angenommen, dass sie eine ständige Begleitung benötigen. Dazu gehören:

  • Querschnittsgelähmte
  • Ohnhänder
  • Menschen mit dem Merkzeichen G wegen Blindheit, Seh- oder
  • Hörbehinderung, Anfallskrankheit (wie z.B. Epilepsie) oder geistiger Behinderung

Merkzeichen B nur bei besonderer Beeinträchtigung

Wer nicht zu diesen Gruppen gehört, kann das Merkzeichen B nur erhalten, wenn eine ähnliche gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt oder ein regelmäßiger behinderungsbedingter Hilfebedarf in fast allen Verkehrsmitteln und bei fast allen Fahrten nachgewiesen werden kann. Bei Säuglingen und Kleinkindern gelten die gleichen Beurteilungskriterien wie bei Erwachsenen mit ähnlichen Gesundheitsstörungen.

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Vorteile und Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen B

Inhaber des Merkzeichens B und ihre Begleitpersonen profitieren von verschiedenen Vergünstigungen und Nachteilsausgleichen:

  • Kostenfreie Mitnahme der Begleitperson:
    Die Begleitperson fährt in öffentlichen Verkehrsmitteln im Nah- und Fernverkehr kostenfrei mit. Dies gilt auch häufig im innerdeutschen Flugverkehr.
  • Kostenlose Platzreservierung:
    Im Fernverkehr der Deutschen Bahn und ihrer Verbundpartner ist die Platz- oder Abteilreservierung für Inhaber des Merkzeichens B kostenlos. Online-Reservierungen sind jedoch kostenpflichtig.
  • Erstattung von Reisekosten:
    Begleitet die Begleitperson den schwerbehinderten Menschen zu einer stationären Rehamaßnahme und reist danach alleine zurück, werden die Kosten für die Rückreise vom Rehaträger erstattet. Entsprechendes gilt für die Hinreise zur Abholung des Menschen mit Behinderung.
  • Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung:
    Wenn die Begleitperson den Menschen mit Behinderung bei dessen Berufsausübung und auf Dienstreisen begleitet, steht sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Steuerliche Vergünstigungen:
    Mehraufwendungen, die durch Kosten für Fahrten, Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson auf einer Urlaubsreise entstehen, können bis zu 767 € zusätzlich zum Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer angesetzt werden (EStG §§ 33, 33b Abs. 3 Satz 3, BFH-Urteil vom 4.7.2002 (III R 58/98)).

Weitere wichtige Merkzeichen

Neben dem Merkzeichen B gibt es noch weitere wichtige Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, die unterschiedliche Rechte und Vorteile bieten:

Diese Merkzeichen ermöglichen ebenfalls verschiedene Nachteilsausgleiche und sollten entsprechend beantragt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.