Schwerbehinderung gilt ab einem Grad der Behinderung von 50. Damit haben die Betroffenen das Recht auf einem Schwerbehindertenausweis.
In diesem sind auรerdem bestimmte Merkzeichen notiert, die auf die Art der Einschrรคnkung verweisen und bestimmte Sonderregelungen beinhalten.
Inhaltsverzeichnis
Das Merkzeichen H
Das Merkzeichen H bedeutet Hilflosigkeit. Es findet sich auf der Rรผckseite des Ausweises und bedeutet, dass dieser Mensch permanent auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Wie ist Hilflosigkeit definiert?
Das Neunte Sozialgesetzbuch erkennt Menschen als hilflos an, wenn sie fรผr die regelmรครigen alltรคglichen Tรคtigkeiten die Hilfe anderer Menschen benรถtigen.
Das kann einerseits bedeuten, dass sie kรถrperlich diese Tรคtigkeit nicht allein erledigen kรถnnen, andererseits auch, dass sie zwar kรถrperlich dazu in der Lage sind, aber รberwachung und Anleitung brauchen und eine stรคndige Bereitschaft zur Hilfe vorhanden sein muss.
Was sind alltรคgliche Tรคtigkeiten?
Solche alltรคtigen Tรคtigkeiten sind beispielsweise An- und Auskleiden, Kรถrperpflege, Essen und Trinken, auch sich Fortbewegen oder Einkaufen.
Wer stellt das Merkzeichen H fest?
Das zustรคndige Versorgungsamt stellt ebenso den Grad der Behinderung aus wie die entsprechenden Merkzeichen und trรคgt diese in den Schwerbehindertenausweis ein. Merkzeichen werden nach einer medizinischen Beurteilung im Feststellungsbescheid notiert.
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Wer gilt immer als hilflos?
Das Merkzeichen H wird immer festgestellt, wenn die Betroffenen unter folgenden Einschrรคnkungen leiden: Erstens gilt er bei durchgehender Bettlรคgerigkeit, und zweitens bei Blinden und hichgradig Sehbehinderten mit einem Grad der Behinderung von 100.
Querschnittsgelรคhmte, die andauernd und stรคndig einen Rollstuhl benรถtigen (auch innerhalb der eigenen Wohnung), gelten immer als hilflos. Das entspricht auch anderen Behinderungen, bei denen die Betroffenen einen Rollstuhl benรถtigen.
Wer gilt meist als hilflos?
In den meisten Fรคllen wird ein Merkzeichen H festgestellt bei Anfallsleiden wie zum Beispiel Epilepsie, bei Hirnschรคden, bei geistigen Behinderungen und bei Psychosen. Der Grad der Behinderung muss fรผr ein Merkzeichen H bei 100 liegen. Auch der Verlust von zwei oder mehr Extremitรคten rechtfertigt in der Regel ein Merkzeichen H.
Hilflosigkeit bedeutet Nachteilsausgleiche
Eine Schwerbehindertenstatus berechtigt per se zu bestimmten Nachteilsausgleichen, um eine volle Teilhabe an der Gesellschaft zu ermรถglichen. Bei einem Merkzeichen H kommen noch spezielle Ausgleiche hinzu.
Welche Nachteilsausgleiche gibt es?
Zu diesen Nachteilsausgleichen bei Hilflosigkeit gehรถrt die kostenlose Befรถrderung im รถffentlichen Nahverkehr, also Straรenbahn, S-Bahn- U-Bahn und Bus.
Betroffene haben Errmรครigungen bei der Steuer und erhalten einen Behinderten-Pauschbetrag – beziehungsweise werden ihnen auรergewรถhnliche Belastungen bezahlt.
Sie sind von der KFZ-Steuer befreit, und werden bei Pflege und Krankheit steuerlich besonders berรผcksichtigt, ebenso bei der Kinderbetreuung. Sie haben einen Pauschalbetrag fรผr Pflege von 1.800 Euro.
Das Merkzeichen H berechtigt zum Inanspruchnehmen von Fahrdiensten sowie der Fahrtkosten fรผr die Krankenbefรถrderung und Kraftfahrzeughilfe.
Betroffene sind von Fahrverboten in Umweltzonen befreit. Privatfahrten sind beim Merkzeichen H als auรergewรถhnliche Belastung von der Steuer absetzbar (Paragraf 33 EStG).
Gilt das Recht, Behindertenparkplรคtze zu nutzen?
Das Merkzeichen H allein rechtfertigt nicht, mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnete Behindertenparkplรคtze zu nutzen.
Das Niedersรคchsische Landesamt fรผr Soziales, Jugendliche und Familie fรผhrt vielmehr aus:
“Schwerbehinderte Menschen, die auรergewรถhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG) oder blind (Merkzeichen BI) sind sowie schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie (Fehlen ganzer Extremitรคten-Arm/Bein) oder Phokomelie (Fehlbildung der Gliedmaรen/Hรคnde bzw. Fรผรe setzen an den Schultern bzw, Hรผften an) oder vergleichbaren Funktionseinschrรคnkungen sind berechtigt, auf Behindertenparkplรคtzen zu parken.”
Sind Blindenhunde von der Hundesteuer befreit?
Viele Kommunen nehmen keine Hundesteuer bei Schutz-, Therapie-, Begleit- und Blindenhunden. Dies geht aber nicht zwangslรคufig aus dem Merkzeichen H bei Blinden im Schwerbehindertenausweis hervor, sondern ist Angelegenheit der jeweiligen Gemeinde.
So gilt zum Beispiel in der Stadt Rhede im Mรผnsterland: “Eine Steuerbefreiung wird auf Antrag gewรคhrt fรผr Hunde, die ausschlieรlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.
Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H besitzen.”