Rente: Mütterrente beantragen? So wird sie berechnet und dann besteht ein Anspruch

Lesedauer 2 Minuten

Nicht alle gesetzlich Rentenberechtigten müssen in Erwerbsarbeit gewesen sein. Auch Elternteile, die Kinder erzogen, haben einen Anspruch – die Mütterrente.

Mütterrente I und II

Die Mütterrente gibt es in zwei Formen, Mütterrente I und II. Am 1. Januar 2014 wurde sie eingeführt, und 2019 durch die Mütterrente II ergänzt.

Was wird auf die Rente angerechnet?

Pro Kind, das vor 1992 zur Welt kam, werden bei der Mütterrente bis zu 30 Monate Erziehungszeit bei der Rente angerechnet, und das sind bis zu zweieinhalb Rentenpunkte.

Wurde das Kind 1992 oder später geboren, dann sind sogar bis zu drei Rentenpunkte pro Kind (und drei Jahre Anrechnungszeit) vorgesehen.

Wie wird Erziehung bei der Rente berücksichtigt?

Kindererziehung wird dabei so angerechnet, als wären in dieser Zeit Rentenbeiträge wie bei durchschnittlich verdienenden Erwerbstätigen gezahlt worden.

Mütterrente bei Erwerbstätigkeit?

Wenn die Mütterrente jetzt als Ausgleich gezahlt wird für entsprechende Rentenbeiträge von Erwerbstätigen, gehen dann arbeitende Erziehende leer aus?

Nein, denn für Mütter / Väter, die während der Erziehung erwerbstätig waren wird die Mütterrente zusätzlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze angerechnet.

Bekommen nur Mütter die Rente?

Der Begriff Mütterrente ist ein wenig unglücklich gewählt. Dieser Anspruch gilt nicht ausschließlich für MÜtter, sondern für den Elternteil, der vorwiegend die Kindererziehung übernahm.

Das kann ebenso der Vater sein. Allerdings wird dieser Rentenzusatz erst einmal automatisch der leiblichen Mutter eines Kindes zugesprochen.

Lesen Sie auch:
Anspruch auf Mütterrente – Zuschüsse zur Rente von bis zu 112,80 Euro – Tabelle

Müssen Sie die Mütterrente beantragen?

Nein, zumindest nicht als leibliche Mutter. Der Anspruch auf Mütterrente ergibt sich aus den bei der Deutschen Rentenversicherung registrierten Kindererziehungszeiten.

Die Kindererziehung muss beantragt werden

Sie müssen zwar nicht die Mütterrente beantragen, aber einen Antrag auf Berücksichtigung der Zeiten der Kindererziehung stellen.

Genauer gesagt: In Ihrem Rentenantrag müssen Sie die Kindererziehungszeiten ausdrücklich erwähnen.

Väter müssen einen Antrag stellen

Väter müssen im Unterschied zu Müttern einen formlosen Antrag bei der Rentenversicherung stellen, wenn die Mütterrente an sie gehen soll.

Soll der Vater und nicht die Mutter die Rente bekommen, dann müssen beide Elternteile bei der Rentenversicherung eine gemeinsame Erklärung abgeben. Die Mutter muss ausdrücklich ihr Einverständnis geben.

Warum eine gemeinsame Erklärung?

Der Zuschuss gilt immer nur für einen Elternteil und wird nicht zweimal ausgezahlt. Ihn erhält der Elternteil, der sich hauptsächlich um die Kinder kümmerte.

Die Mutter verzichtet also auf ihren Rentenanspruch zugunsten des Vaters, und das geht nur mit ihrem Einverständnis.

Gilt der Zuschuss auch bei Adoption?

Ein Anspruch auf Mütterrente besteht auch bei Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkindern. Auch hier müssen die (Adoptiv-, Stief-, oder Pflege-) Eltern einen formlosen Antrag stellen.

Wie hoch ist die Mütterrente?

Die Mütterrente ist keine festgelegte Summe, sondern durch angerechnete Rentenzeiten ergeben sich Rentenpunkte. Bei einem Kind, das vor 1992 zur Welt kamen, gibt es hier 2,5 Rentenpunkte und bei einem nach 1992 geborenen Kind drei Rentenpunkte.

Wieviel ist ein Rentenpunkt wert?

Der Wert dieser Rentenpunkte ändert sich jährlich. Bis Juli 2024 liegt der Geldwert eines Rentenpunktes bei 37,60 Euro. Ab der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 beträgt er 39,32 Euro.

Was bedeutet das konkret?

Wenn Sie als berechtigter Elternteil eines nach 1992 geborenen Kindes im August diesen Jahres in Rente gehen, können Sie mit einem Zuschuss von 117 Euro und 96 Cent rechnen.

Kam Ihr Kind vor 1992 zur Welt, und Sie gehen nach dem 1. Juli 2024 in Rente, dann beträgt die Mütterrente 98 Euro und 30 Cent.