Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis: Wer hat Anspruch?

Lesedauer 2 Minuten

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis zeigen an, welche zusätzlichen Ausgleiche Menschen mit einer Schwerbehinderung in Anspruch nehmen können. Das Merkzeichen aG steht für “außergewöhnliche Gehbehinderung” und wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Was ist das Merkzeichen aG?

Das Merkzeichen aG ist für schwerbehinderte Menschen vorgesehen, die sich aufgrund ihrer Behinderung nur unter großer Anstrengung oder mit Hilfe anderer fortbewegen können und einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 haben.

Besonders betroffen sind Menschen, die auch für kurze Strecken auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

Voraussetzungen: Wer erhält das Merkzeichen aG?

Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Um das Merkzeichen aG zu erhalten, muss eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung vorliegen.

Diese Beeinträchtigung muss einem GdB von mindestens 80 entsprechen. Das ist dann der Fall, wenn die betroffene Person sich außerhalb ihres Autos nur mit großer Anstrengung oder mit Hilfe einer anderen Person fortbewegen kann.

Welche gesundheitlichen Einschränkungen führen zum Merkzeichen aG?

Die Fortbewegung kann durch verschiedene gesundheitliche Einschränkungen erheblich beeinträchtigt sein, darunter:

  • Bewegungsbezogene Störungen: z.B. bei Menschen mit doppelter Oberschenkelamputation.
  • Neuromuskuläre oder mentale Störungen: z.B. bei Parkinson oder Multipler Sklerose.
  • Störungen des kardiovaskulären oder des Atmungssystems: z.B. bei arteriellen Verschlusskrankheiten oder besonders schwerer COPD.

Diese Einschränkungen führen in den meisten Fällen dazu, dass die betroffenen Personen auch für kurze Strecken auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

Welche Vergünstigungen bietet das Merkzeichen aG?

Welche finanziellen Vorteile gibt es?

Das Merkzeichen aG bietet eine Vielzahl von Vergünstigungen und Unterstützungen:

  • Steuervorteile: Personen mit dem Merkzeichen aG können von verschiedenen Steuervorteilen profitieren.
  • Kraftfahrzeughilfe: Unterstützung bei der Anschaffung und Anpassung eines Fahrzeugs.
  • Ermäßigungen bei Automobilclubs und Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung: Ermäßigungen bei Mitgliedschaften und Steuern.
  • Befreiung von der Plaketten-Pflicht in Umweltzonen: Fahrzeuge von Personen mit dem Merkzeichen aG sind von der Pflicht befreit, Umweltplaketten zu tragen.

Welche Mobilitätshilfen stehen zur Verfügung?

  • Fahrdienste: Unterstützung durch spezielle Fahrdienste, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugeschnitten sind.
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Erleichterungen und Rabatte bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
  • Parkerleichterungen (blauer Parkausweis): Erleichterungen beim Parken durch spezielle Parkausweise.
  • Fahrtkosten Krankenbeförderung: Erstattung der Kosten für Krankenfahrten.

Ein Überblick über alle Merkzeichen und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche kann in der Merkzeichen-Tabelle eingesehen werden.

Lesen Sie auch:
Schwerbehinderung: Gericht legte neue Richtlinie für das Merkzeichen aG fest

Praxistipp: Wie kann das Merkzeichen aG im Alltag helfen?

Wohnraumanpassung und Mietkosten

Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, können das Merkzeichen aG nutzen, um höhere Mietkosten geltend zu machen.

Da die Fortbewegung im Rollstuhl in engen Wohnräumen oft nicht möglich ist und barrierefreie Wohnungen teurer sind, müssen Jobcenter und Sozialämter höhere Mietkosten übernehmen. Das Merkzeichen aG dient hier als Nachweis für den erhöhten Raumbedarf und die höheren Kosten.

Unterstützung im Alltag

Neben den finanziellen und praktischen Vorteilen bietet das Merkzeichen aG auch eine Erleichterung im Alltag.

Es ermöglicht eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und unterstützt Betroffene dabei, ihre Mobilität und Selbstständigkeit zu erhalten oder zu verbessern.

Fazit

Das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis ist ein wichtiger Nachweis für Personen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen. Es bietet zahlreiche Vergünstigungen und Unterstützungen, die sowohl finanzieller als auch praktischer Natur sind.