Schwerbehinderung: So zahlt man weniger Steuern bei der Altersrente

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Die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen ermรถglicht einen frรผhzeitigen Renteneintritt. Unter den unterschiedlichen Optionen fรผr vorgezogene Altersrenten bietet sie den umfangreichsten Vorteil, sofern ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt.

Doch stellt sich die Frage, ob dieser Rentenbezug automatisch zu einer geringeren Einkommensteuer fรผhrt oder ob andere Faktoren eine grรถรŸere Rolle spielen.

Grundvoraussetzung: Schwerbehindertenausweis ab GdB 50

Um eine Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen zu erhalten, ist ein anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50 erforderlich. Der entsprechende Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis dieses Status. Bereits ab einem GdB von 20 kommt eine steuerliche Erleichterung ins Spiel, nรคmlich der sogenannte Behindertenpauschbetrag.

Behindertenpauschbetrag und seine Auswirkungen auf die Einkommensteuer

Ab einem GdB von 20 sinkt das zu versteuernde Einkommen durch den Behindertenpauschbetrag. Je hรถher die anerkannten Einschrรคnkungen sind, desto grรถรŸer fรคllt dieser Pauschbetrag aus. Er mindert jedoch lediglich das zu versteuernde Einkommen und fรผhrt nicht dazu, dass der gleiche Betrag eins zu eins weniger an Steuern gezahlt wird.

Beispiel: Betrรคgt der Behindertenpauschbetrag 1.140 Euro, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag. Wer jedoch keine Steuern zahlt, kann aus dem Pauschbetrag keinen zusรคtzlichen Vorteil erzielen.

Rechtlich sind diese Aspekte in ยง 33b Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Ein Blick in diesen Paragrafen liefert ausfรผhrliche Informationen zur Einstufung und konkreten Pauschalbetrรคgen.

Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen: Ist sie immer steuerlich begรผnstigt?

Entscheidend ist nicht allein die Rentenvariante, sondern vor allem, ob ein Behindertenstatus anerkannt ist. Die Tatsache, frรผher in Rente gehen zu kรถnnen, fรผhrt nicht automatisch zu einer weiteren Steuerersparnis. Vielmehr bestimmt der persรถnliche Behindertenpauschbetrag รผber die steuerlichen Vorteile.

Hinzu kommt, dass sich die Besteuerung der Altersrente nach dem Jahr des Renteneintritts richtet. Dabei gilt: Je frรผher dieser Eintritt erfolgt, desto geringer ist der Prozentsatz der Rente, der versteuert werden muss. Mit jedem Folgejahr steigt dieser Prozentsatz um einen Punkt, bis im Jahr 2040 die komplette Rente steuerpflichtig ist.

Wichtiger Faktor: Das Renteneintrittsjahr

Fรผr sรคmtliche Rentenarten โ€“ unabhรคngig von einer vorliegenden Behinderung โ€“ spielt das Jahr des Rentenbeginns eine zentrale Rolle. Wer 2024 in Rente geht, versteuert 84 Prozent des Rentenbetrags. Ab dem Jahr 2025 erhรถht sich dieser Anteil bereits auf 85 Prozent, und spรคtestens ab 2040 unterliegt die gesamte Rente der Besteuerung.

Hier lohnt sich ein Blick auf die offiziellen Tabellen und Informationen der Deutschen Rentenversicherung, um den jeweils gรผltigen Prozentsatz zu erfahren.

Wann und warum wirklich Steuern gespart werden kรถnnen

Die Verringerung der Steuerlast fรผr Rentnerinnen und Rentner mit einer anerkannten Behinderung resultiert hauptsรคchlich aus dem Behindertenpauschbetrag.

Dass die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen einen frรผheren Renteneintritt ermรถglicht, ist zwar ein wesentlicher Vorteil, fรผhrt aber nicht von sich aus zu einer geringeren Steuerzahlung. Entscheidend bleiben:

  1. Die Hรถhe des eigenen GdB und damit der maรŸgebliche Pauschbetrag.
  2. Das Jahr des Renteneintritts, da sich daraus ergibt, wie viel von der Rente tatsรคchlich versteuert werden muss.

Wer bereits ohne Behinderung wenig oder keine Einkommensteuer zahlt, hat durch den Pauschbetrag nur eingeschrรคnkte oder gar keine Vorteile. Dagegen sparen Personen, die einkommensteuerpflichtig sind und einen anerkannten GdB von mindestens 20 vorweisen, durchaus Steuern โ€“ unabhรคngig davon, ob sie frรผher in Rente gehen oder nicht.