Schwerbehinderung: Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ bieten oft unbekannte Ansprüche

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Viele Betroffene kennen  die Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ nur als Eintrag im Ausweis . Doch diese Merkzeichen wirken wie Schlüssel, die Sie aktiv ins Schloss stecken müssen, weil viele Leistungen nur auf Antrag laufen. Wer „Bl“ oder „Gl“ sinnvoll nutzt, kann nicht nur Gebühren sparen, sondern sich auch Alltagshürden finanzieren lassen.

Was „Bl“ und „Gl“ im Kern bedeuten

„Bl“ steht für Blindheit, „Gl“ für Gehörlosigkeit, und beide Merkzeichen markieren besonders schwere Sinnesbeeinträchtigungen. Der entscheidende Punkt ist nicht die Diagnose, sondern die anerkannte Teilhabebarriere, die daraus folgt.

Behörden, Kassen und Leistungsträger müssen Ausgleich schaffen, wenn Kommunikation, Orientierung und Selbstständigkeit ohne Unterstützung scheitern.

Diese Ansprüche kennen viele nicht, obwohl sie naheliegen

Bei „Bl“ und „Gl“ unterschätzen viele den Grundsatz: Teilhabe kostet Geld, und das System muss diese Hürde in bestimmten Bereichen abfedern. Häufig geht es nicht um große Einmalzahlungen, sondern um laufende Entlastungen und Hilfen, die Monat für Monat wirken. Wer diese Ansprüche nicht bündelt, verliert nicht nur Geld, sondern auch Selbstständigkeit, weil er notwendige Hilfe zu spät organisiert.

Hilfen im Alltag: Wenn Sinnesbeeinträchtigung Folgekosten erzeugt

Bei „Bl“ entstehen Folgekosten, die Außenstehende nicht sehen: sichere Orientierung, Zugriff auf Informationen, barrierefreie Bedienung und Unterstützung bei Wegen oder Dokumenten. Bei „Gl“ entstehen Folgekosten durch fehlende akustische Wahrnehmung, erhöhte Kommunikationsaufwände und Sicherheitsanforderungen, etwa bei Alarmen oder Durchsagen.

Diese Folgekosten dürfen nicht automatisch „Privatsache“ bleiben, wenn ein anerkannter Nachteilsausgleich genau dafür geschaffen wurde.

Diese konkreten Nachteilsausgleiche haben Sie mit Merkzeichen „Bl“

Mit Merkzeichen „Bl“ können Sie beim Rundfunkbeitrag eine Ermäßigung beantragen. Dazu benötigen Sie zusätzlich das Merkzeichen “RF”. Dies ist aber in nicht wenigen Fällen eine Folge der Blindheit. Entscheidend ist: Sie müssen den Antrag stellen und den Ausweis als Nachweis einreichen.

ÖPNV: Freifahrt im Nahverkehr mit Beiblatt und Wertmarke

Mit „Bl“ haben Sie Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr, wenn Sie das Beiblatt mit Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis beantragen.

In der Praxis bedeutet das: Sie fahren im Nahverkehr bundesweit kostenlos, sobald Beiblatt und Wertmarke vorliegen. Die Wertmarke kann je nach Leistungsbezug kostenfrei sein, ansonsten fällt eine Jahresgebühr an.

Kfz-Steuer: Vollständige Befreiung oder Ermäßigung

Mit „Bl“ können Sie eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung beantragen, wenn das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist und die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Alternativ kann eine Ermäßigung greifen, wenn Sie sich für bestimmte Nachteilsausgleiche entscheiden und damit Wahlrechte beachten müssen. Hier zählt die richtige Kombination und die richtige Antragstellung, weil falsche Entscheidungen Geld kosten können.

Steuer: Behinderten-Pauschbetrag und Fahrtkostenpauschale

Mit „Bl“ steht Ihnen der höchste Behinderten-Pauschbetrag zu, der Ihre Steuerlast deutlich senkt. Zusätzlich können Sie häufig die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale geltend machen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie behalten mehr Netto, weil die Steuerlast sinkt.

Sozialleistungen: Blindenhilfe und Landesblindengeld

Mit „Bl“ können Ansprüche auf Blindenhilfe nach dem Sozialrecht und auf Landesblindengeld bestehen, je nach Bundesland, Einkommen und persönlicher Situation. Diese Leistungen sollen blindheitsbedingte Mehraufwendungen ausgleichen, die im Alltag dauerhaft entstehen.

Hilfsmittel: Anspruch auf behinderungsausgleichende Versorgung

Mit „Bl“ können Sie Hilfsmittel beanspruchen, die Blindheit im Alltag ausgleichen, etwa Vorlesegeräte, Braille-Zeilen oder spezielle Softwarelösungen. Je nach Zweck und Zuständigkeit tragen Krankenkasse oder andere Reha-Träger die Kosten. Entscheidend ist die Begründung: Sie müssen den funktionalen Bedarf darstellen, also was ohne Hilfsmittel nicht möglich ist.

Arbeit und Ausbildung: Technische Hilfen, Assistenz und Arbeitsplatzanpassung

Mit „Bl“ können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben greifen, etwa Bildschirmlese-Software, spezielle Arbeitsplatzausstattung oder eine Arbeitsassistenz. Zuständig sind je nach Konstellation Integrationsamt, Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung, und die Leistungen zielen auf den Erhalt oder die Aufnahme einer Beschäftigung. Wer hier früh handelt, verhindert, dass der Arbeitsplatz an Barrieren scheitert.

Diese Nachteilsausgleiche haben Sie beim Merkzeichen „Gl“

Mit „Gl“ dürfen Sie verlangen, dass Kommunikation in behördlichen und gerichtlichen Verfahren barrierefrei möglich wird, wenn sonst Verständigung scheitert. In der Praxis bedeutet das häufig: Gebärdensprachdolmetscher oder andere geeignete Kommunikationshilfen, damit Sie Anträge, Anhörungen und Bescheide verstehen und Ihre Rechte wirksam ausüben können. Wenn Sie hier nichts einfordern, laufen Sie Gefahr, dass Verfahren „über Sie hinweg“ entschieden werden.

Medizinische Versorgung: Verständigung bei Arztgesprächen und Aufklärung

Bei wichtigen Arztgesprächen, Diagnosen, Therapien und Aufklärungen entscheidet Verständigung über Ihre Gesundheit. Mit „Gl“ können Sie eine Kommunikationslösung verlangen, wenn Sie sonst die Inhalte nicht sicher erfassen, weil Aufklärung ohne Verstehen wertlos ist. Wer hier früh ankündigt, dass eine barrierefreie Kommunikation nötig ist, verhindert riskante Missverständnisse und fehlerhafte Einwilligungen.

Arbeit: Technische Hilfen und Arbeitsassistenz für echte Teilhabe

Mit „Gl“ können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben greifen, wenn Kommunikation am Arbeitsplatz sonst zum Hindernis wird. Dazu gehören technische Hilfen wie visuelle Signalanlagen, geeignete Kommunikationssysteme und in bestimmten Konstellationen eine Arbeitsassistenz, damit Meetings, Einweisungen und Sicherheitsinformationen tatsächlich ankommen.

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Zuständigkeiten wechseln je nach Situation, doch der Kern bleibt: Sie müssen nicht privat „kompensieren“, wenn Barrieren die Arbeit gefährden.

Ausbildung und Studium: Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Lehrveranstaltungen

Mit „Gl“ können Sie Nachteilsausgleiche in Ausbildung und Studium durchsetzen, wenn Hörbarrieren Leistung verfälschen. Dazu zählen beispielsweise angepasste Prüfungsbedingungen, schriftliche statt mündliche Leistungen, zusätzliche Bearbeitungszeit oder die Sicherung barrierefreier Kommunikation in Lehrveranstaltungen. Wer das früh beantragt, verhindert, dass Leistungsbewertungen die Behinderung bestrafen.

Mobilität und Sicherheit: Visuelle Warnsysteme und barrierefreie Information

Gehörlosigkeit betrifft nicht nur Gespräche, sondern Sicherheit: Alarm, Durchsagen, Klingeln, Warnhinweise und Notfälle laufen oft akustisch. Mit „Gl“ können Sie technische Lösungen und Anpassungen einfordern, die Warnungen sichtbar machen und damit Risiko reduzieren. Gerade in Mietwohnung, Arbeitsplatz und öffentlichen Einrichtungen kann das über Sicherheit oder Gefahr entscheiden.

Sozialleistungen und Mehrbedarfe: Wenn Teilhabe sonst finanziell scheitert

Je nach Lebenslage können über Sozialleistungssysteme zusätzliche Bedarfe relevant werden, wenn die Behinderung den Alltag dauerhaft verteuert. Das betrifft nicht automatisch jeden, aber es betrifft viele, die wegen Kommunikationsbarrieren Zusatzkosten haben oder Unterstützung brauchen, um Verfahren zu bewältigen.

Nachteilsausgleiche „Bl“ und „Gl“ im Überblick

Nachteilsausgleiche „Bl“ Nachteilsausgleiche „Gl“
Rundfunkbeitrag: mögliche Befreiung oder Ermäßigung bei zusätzlichem Merkzeichen “RF”. Rundfunkbeitrag: Ermäßigung über „RF“ möglich.
ÖPNV: unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr mit Beiblatt und Wertmarke Anspruch auf geeignete Kommunikationshilfen, häufig Gebärdensprachdolmetscher
Barrierefreie Kommunikation bei Behörden/Gerichten Barrierefreie medizinische Aufklärung: Kommunikationslösung bei Arztgesprächen/Behandlungen, wenn sonst Verständigung scheitert
Kfz-Steuer: mögliche Befreiung (je nach Voraussetzungen/Antrag) Arbeit: technische Hilfen (z. B. visuelle Signale) und ggf. Arbeitsassistenz zur Sicherung der Kommunikation
Steuer: höchster Behinderten-Pauschbetrag und häufig Fahrtkostenpauschale Ausbildung/Studium: Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Lehrveranstaltungen (z. B. angepasste Bedingungen, Kommunikationssicherung)
Sozialleistungen: Blindenhilfe und je nach Bundesland Landesblindengeld Mobilität/Sicherheit: visuelle Warnsysteme (z. B. Alarm/Signalanlagen) als behinderungsbedingte Anpassung
Hilfsmittel: Hilfen zum Behinderungsausgleich (z. B. Braillezeile, Screenreader, Vorlesegerät) Sozialleistungen/Mehrbedarfe: je nach Lebenslage zusätzliche Leistungen bei behinderungsbedingten Mehrkosten
Arbeit/Ausbildung: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Arbeitsassistenz, Arbeitsplatzanpassung) Barrierefreie Information im Alltag: geeignete Kommunikationswege statt Telefonpflicht (z. B. schriftliche/visuelle Verfahren)

Modell für die Praxis: Leila nutzt „Bl“, um nicht länger privat draufzuzahlen

Leila ist blind und trägt das Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis. Sie zahlt Gebühren, obwohl Entlastungen möglich wären, und sie improvisiert Hilfen im Alltag improvisiert, statt sie planbar abzusichern. Erst als eine Rechnung sie überrollt, beginnt sie, ihren Ausweis als Rechtsgrundlage zu nutzen.

Leila geht systematisch vor und trennt ihre Baustellen: laufende Entlastungen, Kommunikation/Information und Alltagssicherheit. Sie beantragt die Entlastung dort, wo sie automatisch wirken soll, und sie legt den Nachweis konsequent nach.

Danach verschiebt sich ihr Alltag spürbar: Sie zahlt weniger privat, und sie gewinnt Kontrolle zurück, weil sie nicht mehr auf Kulanz angewiesen ist.

Modell für die Praxis: Fabio setzt „Gl“ ein, um Kommunikation durchzusetzen

Fabio ist gehörlos und hat „Gl“ im Ausweis, arbeitet aber in einem Umfeld, in dem wichtige Informationen über Meetings, Telefonate und spontane Absprachen laufen. Er kompensiert lange durch Lippenlesen, Chat und Improvisation, bis er merkt, dass er systematisch ausgeschlossen bleibt.

Ohne klare Anforderungen bleibt er der Bittsteller. Fabio benennt seine Kommunikationsbedarfe konkret. Er fordert für Termine und wesentliche Gespräche eine verlässliche Lösung,, und er dokumentiert jede Situation, in der fehlende Verständigung zu Nachteilen führt.

Aus seiner privaten Belastung wird eine Frage der Barrierefreiheit, und genau dort greifen Ansprüche.

FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten

Brauche ich für Nachteilsausgleiche mit „Bl“ oder „Gl“ immer einen Antrag?
In vielen Fällen ja.

Reicht ein hoher GdB ohne Merkzeichen für diese Ansprüche aus?
Nein, das Merkzeichen ist entscheidend.

Muss ich mit „Bl“ oder “Gl” den Rundfunkbeitrag zahlen?
Oft nicht, Befreiung ist möglich und noch häufiger eine Ermäßigung.  Dies geht aber nur, wenn auf das Merkzeichen RF im Ausweis steht.

Habe ich mit diesen Merkzeichen Anspruch auf die kostenlose Mitfahrt einer Begleitperson?
Mit “Gl” oder “Bl” selbst nicht, sondern nur mit Merkzeichen “B”. Dies fällt aber nicht selten zusammen.

Kann ich Hilfsmittel oder Assistenz auch für Arbeit und Ausbildung bekommen?
Ja, wenn sie für Teilhabe erforderlich sind.

Fazit: „Bl“ und „Gl“ entfalten Wirkung erst, wenn Sie Ansprüche aktiv abrufen

Diese Merkzeichen markieren nicht nur eine schwere Beeinträchtigung, sie eröffnen konkrete Nachteilsausgleiche, die im Alltag messbar werden. Leila und Fabio zeigen, wie schnell sich die Realität dreht, wenn Betroffene nicht mehr improvisieren, sondern Rechte aktiv durchsetzen. Wenn Sie „Bl“ oder „Gl“ haben, sollten Sie nicht fragen, ob Sie „dürfen“, sondern prüfen, was Ihnen zusteht – und es dann konsequent beantragen.