Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 haben den Status schwerbehindert. Damit verbunden sind viele Nachteilsausgleiche. Wer einen Grad der Behinderung ab 30 hat, der kann beantragen, mit Schwerbehinderten gleichgestellt zu werden – bei der Jobsuche oder am Arbeitsplatz.
Inhaltsverzeichnis
Vorteile einer Gleichstellung
Menschen, die gleichgestellt sind, haben verschiedene Vorteile, die ihre berufliche Integration unterstรผtzen und schรผtzen. Diese beinhalten:
- Kรผndigungsschutz: Gleichgestellte Personen profitieren von einem besonderen Schutz vor Kรผndigungen, der ansonsten Menschen mit einem Schwerbehindertenstatus vorbehalten ist.
- Teilhabe am Arbeitsleben: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wie berufliche Weiterbildungsmaรnahmen oder Rehabilitationsangebote, stehen gleichgestellten Personen ebenfalls zu.
- Lohnkostenzuschรผsse: Arbeitgeber kรถnnen finanzielle Unterstรผtzung erhalten, um die Beschรคftigung von gleichgestellten Menschen zu fรถrdern, beispielsweise durch Lohnkostenzuschรผsse.
- Arbeitsplatzanpassung: Gleichgestellte Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Anpassung ihres Arbeitsplatzes. Dazu gehรถren technische Hilfsmittel oder andere Maรnahmen, die es ermรถglichen, die Arbeitsbedingungen an die Bedรผrfnisse der Person anzupassen.
- Betreuung durch Fachdienste: Spezialisierte Beratungsdienste stehen gleichgestellten Menschen zur Seite und unterstรผtzen sie und ihre Arbeitgeber bei der beruflichen Integration.
Indirekte Vorteile hat man auch bei der Arbeitssuche. Mit Gleichstellung hat ein mรถglicher Arbeitgeber einen Anspruch auf รถffentliche Gelder, um ihren Arbeitsplatz entsprechend zu gestalten. Mit dieser Unterstรผtzung wird eine Stelle oft erst mรถglich.
Voraussetzungen fรผr eine Gleichstellung
Eine Gleichstellung ist mรถglich, wenn:
- Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 oder 40 vorliegt.
- Die betroffene Person in Deutschland wohnt oder der Arbeitsplatz in Deutschland angesiedelt ist.
- Die wรถchentliche Arbeitszeit mindestens 18 Stunden betrรคgt.
- Aufgrund der Behinderung kein geeigneter Arbeitsplatz gefunden werden kann oder der aktuelle Arbeitsplatz durch die Einschrรคnkung gefรคhrdet ist.
Auch Arbeitslose kรถnnen eine Gleichstellung beantragen, wenn diese notwendig ist, um eine berufliche Eingliederung zu ermรถglichen und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Unterschiede zur Schwerbehinderung
Eine anerkannte Gleichstellung bedeutet nicht, dass Sie Schwerbehindertenstatus bekommen. Im Arbeitsrecht gelten deshalb zentrale Rechte von Menschen mit Schwerbehinderung nicht.
Die wichtigsten Unterschiede sind:
- Kein Anspruch auf zusรคtzliche Urlaubstage
- Keine vorzeitige Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen
- Kein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis
- Keine unentgeltliche Befรถrderung im Nahverkehr
Wann sollten Sie eine Gleichstellung beantragen?
Wenn Sie bei der Arbeit hรคufig fehlen und dauerhaft wenig belastbar sind, weniger mobil sind als andere Mitarbeiter und Unterstรผtzung durch Kollegen benรถtigen, dann wird ihr Arbeitgeber Sie voraussichtlich zu einem Fehlzeitengesprรคch einladen oder Ihnen eine Abmahnung schicken.
Mit einer Gleichstellung kรถnnen Sie nachweisen, dass der Grund fรผr diese Probleme in ihrer Behinderung liegt. Ihr Arbeitgeber darf Sie in diesem Fall nicht kรผndigen wie Menschen ohne Einschrรคnkungen, sondern muss mit Ihnen zusammen alternative Lรถsungen finden.
So beantragen Sie die Gleichstellung
Vom Versorgungsamt bekommen Sie den Bescheid mit Ihrem festgestellten GdB zugesendet. Diesen mรผssen Sie zusammen mit einem ausgefรผllten Antragsformular bei der Agentur fรผr Arbeit einreichen. Den Antrag kรถnnen Sie persรถnlich, schriftlich, telefonisch oder auch online stellen.
Eine bevollmรคchtigte Person kann dies ebenfalls in Ihrem Namen รผbernehmen. Falls in Ihrem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung existiert, kรถnnen Sie sich dort Unterstรผtzung bei der Antragsstellung holen.
Prรผfung und Entscheidung durch die Agentur fรผr Arbeit
Nachdem Ihr Antrag bei der Agentur fรผr Arbeit eingegangen ist, wird dieser geprรผft. Die Agentur kann dabei auch Rรผcksprache mit Ihrem Arbeitgeber halten. In Unternehmen, die mindestens fรผnf schwerbehinderte Menschen beschรคftigen, wird zusรคtzlich die Schwerbehindertenvertretung in den Prozess einbezogen. Dies geschieht jedoch nur mit Ihrem ausdrรผcklichen Einverstรคndnis.
Nach Abschluss der Prรผfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von der Agentur fรผr Arbeit, der Ihnen das Ergebnis mitteilt.
Gilt die Gleichstellung auch auรerhalb des Arbeitsplatzes?
Die Gleichstellung รคndert nichts am Grad ihrer Behinderung und fรผhrt auรerhalb des Arbeitsplatzes und Arbeitsrechts auch nicht zu zusรคtzlichen Nachteilsausgleichen, wie sie fรผr Schwerbehinderte gelten.