Viele Rentnerinnen und Rentner ziehen nach Beginn der Rente ins Ausland. Doch wie steht es um die steuerlichen Verpflichtungen? Ein aktueller Rechtsstreit sorgt derzeit für Verwirrung. Muss man als Rentner Steuern deutsche Steuern zahlen?
Inhaltsverzeichnis
Steuerfrei in Portugal als Rentner leben?
Viele Rentner suchen ein Leben in wärmeren Gefilden und eine entspannte Atmosphäre. Südeuropäische Länder wie Portugal und Spanien sind aufgrund ihres Klimas und ihrer Lebensqualität beliebt.
Portugal bot in der Vergangenheit sogar eine Steuerbefreiung für Rentner aus dem Ausland, was das Land besonders attraktiv machte. Doch die Steuerfreiheit hat auch seine Tücken – wie der aktuelle Fall eines deutschen Rentners zeigt, der dachte, er könne in Portugal steuerfrei leben.
Steuerfreiheit in Portugal: Wie sicher ist das?
Bis 2019 galt in Portugal ein Programm, das ausländische Rentner mit null Prozent Steuern auf Renteneinkommen lockte.
Nach den Regelungen in Portugal sollten Rentner aus dem Ausland für zehn Jahre keine Steuern auf ihre deutschen Renteneinnahmen zahlen müssen. Doch Deutschland sieht das anders und erhebt Anspruch auf diese Steuern – selbst wenn die Rente in Portugal steuerfrei bleibt.
Wer in Deutschland jahrzehntelang gearbeitet hat, der schuldet, so die deutschen Behörden, auch weiterhin dem deutschen Staat Steuern, selbst wenn er dauerhaft in ein anderes Land gezogen ist.
Fallbeispiel: Ein Rentner kämpft gegen das deutsche Finanzamt
Ein deutscher Rechtsanwalt, der sein ganzes Berufsleben in Deutschland verbracht hatte, wanderte im Ruhestand nach Portugal aus, im Vertrauen auf das Steuerabkommen.
Seine Rente erhielt er über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte sowie eine private Rentenversicherung.
Da Portugal diese Renten steuerfrei stellte, erwartete er, dass dies für Deutschland ebenso gelten würde.
Doch das deutsche Finanzamt verlangte von ihm rückwirkend Steuern für seine deutsche Rente. Der Rentner legte Widerspruch ein und zog vor Gericht – ein Fall, der zur grundlegenden Klärung führt.
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Welche Rolle spielt das Doppelbesteuerungsabkommen?
Das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Portugal soll sicherstellen, dass Einkünfte nur in einem Land besteuert werden. In Artikel 18 des Abkommens steht, dass Renten dort besteuert werden, wo der Rentner seinen Wohnsitz hat.
Doch zwei wichtige Einschränkungen führen dazu, dass das Finanzamt in Deutschland dennoch Steuern erhebt:
Erstens greift die Regelung nur für gesetzliche Renten und nicht für private Rentenversicherungen oder Versorgungswerke.
Zweitens gilt die Steuerbefreiung nur für ehemals Angestellte und nicht für Selbstständige. Diese Bedingungen waren dem Rechtsanwalt möglicherweise nicht klar – und sie haben weitreichende Konsequenzen.
Warum müssen private Renten und Versorgungswerke anders behandelt werden?
Das deutsche Finanzrecht unterscheidet strikt zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Rentenversicherungen oder Versorgungswerken.
Auch wenn das Versorgungswerk für Rechtsanwälte eine verpflichtende Versicherung ist, wird sie steuerrechtlich anders behandelt als die gesetzliche Rentenversicherung. Deutschland erkennt daher nur die gesetzliche Rentenversicherung als steuerfrei in Portugal an. Alle anderen Formen der Altersvorsorge werden hingegen weiterhin in Deutschland besteuert.
Das Argument der „doppelten Nichtbesteuerung“ – Was bedeutet das?
Das deutsche Finanzamt beruft sich auf das Prinzip der „doppelten Nichtbesteuerung“. Das bedeutet, dass der deutsche Staat verhindern will, dass jemand in keinem Land Steuern auf seine Einkünfte zahlt. Artikel 22 des DBA besagt, dass Einkünfte, die im Wohnsitzland steuerfrei sind, im anderen Land besteuert werden dürfen, sagt die Rechtsanwältin für Finanz- und Steuerrecht Patricia Lederer.
Da Portugal die Renten des Anwalts steuerfrei stellt, fordert Deutschland Steuern. Dies führt zu einem Interessenskonflikt: Der Rentner fühlt sich ungerecht behandelt, während das Finanzamt die Regelungen des DBA strikt auslegt, so die Anwältin.
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Welche Schritte sind notwendig, wenn man gegen eine Steuerforderung vorgehen will?
Wer in einer ähnlichen Lage wie der Rentner ist, kann Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Das deutsche Steuerrecht sieht hier Möglichkeiten vor, Widerspruch einzulegen und den Fall gerichtlich klären zu lassen. Besonders bedeutsam ist der aktuelle Rechtsstreit, da das Finanzgericht die Möglichkeit zur Revision zugelassen hat.
Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, wird sich nun mit dem Thema befassen und eine grundlegende Entscheidung treffen, die auch zukünftige Fälle betreffen wird.
Was passiert als Nächstes?
Der Fall des Rentners wird nun vor dem Bundesfinanzhof verhandelt, sagt Lederer. Die Entscheidung könnte klären, ob private Renten und Versorgungswerke nach deutschem Recht im Ausland steuerfrei sein können. Dies könnte richtungsweisend für Rentner sein, die planen, ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen.
Was sollten Rentner beachten, die ins Ausland auswandern wollen?
- Prüfen Sie das Steuerrecht des Ziellandes: Informieren Sie sich über die steuerlichen Bestimmungen Ihres Wunschlandes. Welche Einkünfte sind steuerpflichtig? Gibt es Besonderheiten im Doppelbesteuerungsabkommen?
- Unterscheiden Sie die Rentenformen: Die gesetzliche Rentenversicherung wird in vielen Ländern steuerlich anders behandelt als private Renten oder berufsbezogene Versorgungswerke.
- Berücksichtigen Sie die „Subject-to-Tax“-Klausel: Artikel 22 im DBA stellt sicher, dass Einkünfte aus Deutschland steuerpflichtig werden, falls sie im Wohnsitzland steuerfrei bleiben.
- Lassen Sie sich beraten: Für komplexe steuerliche Fragen ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater sinnvoll. Vor allem, wenn es sich um hohe Beträge oder zusätzliche Einkünfte handelt.
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