Aktuell wird immer wieder – auch innerhalb der Ampel – über die Höhe der Regelleistungen beim Bürgergeld gestritten. Das hat dazu geführt, dass für 2025 die Regelsätze nicht erhöht werden und eine Nullrunde einsetzt. Allerdings müsste der Regelsatz ab 2025 um 24 Euro sinken.
Was bedeutet eine “Nullrunde” beim Bürgergeld?
Der Begriff “Nullrunde” beschreibt, dass die Bezüge der Bürgergeld-Empfänger im Jahr 2025 nicht erhöht, aber auch nicht gekürzt werden.
Diese Entscheidung ist auf eine Regelung im Sozialgesetzbuch (SGB XII, §28a Absatz 5) zurückzuführen, die eine Kürzung verhindert, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Ohne diesen Schutzmechanismus würde der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 2025 von derzeit 563 auf 539 Euro sinken – ein Verlust von 24 Euro im Eckregelsatz.
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Reichen die Bürgergeld-Sätze aus?
Die Höhe des Bürgergeldes ist ein Streitpunkt seit der Umstellung vom früheren Hartz-IV-System. Kritiker bemängeln die Regelsätze als zu hoch und „leistungsunabhängig“, doch Befürworter betonen, dass die Zahlungen kaum das Existenzminimum abdecken.
Studien und Berechnungen legen nahe, dass eine realistische Absicherung des Existenzminimums weit über den aktuellen Beträgen liegen müsste.
Sozialverbände wie der Paritätische Gesamtverband fordern seit Langem eine Anpassung auf mindestens 813 Euro monatlich für alleinstehende Erwachsene, um eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.
Wie beeinflusst die Inflation die Berechnung der Regelsätze?
Entscheidend für die Berechnung der Bürgergeld-Sätze ist die sogenannte Fortschreibungsverordnung.
Diese basiert auf einem Mischindex, der zu 70 Prozent die Preisentwicklung und zu 30 Prozent die Lohnentwicklung berücksichtigt. Für 2025 ergibt sich daraus ein rechnerischer Betrag von 539 Euro für Alleinstehende, was die erwartete Kürzung von 24 Euro erklärt.
Hintergrund ist die sinkende Inflationsrate, die jedoch nicht bedeutet, dass Lebenshaltungskosten tatsächlich niedriger sind – lediglich die Teuerung nimmt langsamer zu. Viele Bürgergeld Betroffene stehen daher weiterhin unter starkem finanziellen Druck, was auch die zunehmenden Warteschlangen bei den Tafeln verdeutlichen.
Noch schützt die Schutzklausel?
Die gesetzliche Schutzklausel verhindert derzeit eine Senkung der Bürgergeld-Regelsätze. Konkret lautet der Gesetzestext, dass die Zahlbeträge nicht niedriger als im Vorjahr sein dürfen, bis eine neue Fortschreibung eine Erhöhung rechtfertigt.
Diese Regelung verhindert nicht, dass Kürzungsforderungen im politischen Raum kursieren. Bundesjustizminister Marco Buschmann brachte bereits die Idee auf, die Regelungen anzupassen, um rechtlich eine Kürzung zu ermöglichen.
Warum sinken die Asylbewerberleistungen?
Anders sieht es bei den Asylbewerberleistungen aus. Für Asylbewerber greift der gesetzliche Besitzschutz nicht, sodass die Geldleistungen für diesen Personenkreis im kommenden Jahr je nach Familiensituation und Wohnlage um 13 bis 19 Euro monatlich reduziert werden.
Diese Kürzung soll rund 87 Millionen Euro jährlich einsparen, wird jedoch von Menschenrechts- und Sozialverbänden als problematisch angesehen, da Asylbewerber ebenfalls häufig auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind.
Kann das Gesetz geändert werden?
Trotz der Nullrunde 2025 könnten Kürzungen künftig Realität werden, falls die gesetzlichen Schutzmechanismen angepasst werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Diskussionen in der Politik verschärfen und letztlich zu einer Reform der Berechnungsmethoden und Regelsätze führen werden. Die nächste große Entscheidung dürfte am Bundesverfassungsgericht erwartet werden, das über die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Regelungen urteilen könnte.
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