Schwangeren wurde Hartz IV auf Null gekürzt

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Das Jobcenter in Braunschweig kürzte einer schwangeren Frau die Hartz IV Leistungen um 100 Prozent

12.01.2011

Das Jobcenter Braunschweig hat einer 22 Jahre alten Hartz IV Bezieherin den ALG II Regelsatz auf Null gekürzt. Das Brisante: Die Betroffene ist im vierten Monat schwanger. Das Jobcenter sanktionierte die Frau, weil sie sich geweigert hatte, einen sogenannten Ein-Euro-Job aufzunehmen. Die ALG II Bezieherin hatte sich nach Informationen des Erwerbslosen-Forums Deutschland geweigert, weil die Arbeitsgelegenheit aufgrund der Schwangerschaft aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar sei. Daraufhin kürzte das Jobcenter die Leistungen für drei Monate auf Null. Auch der Zuschlag für den Mehrbedarf bei Schwangerschaft wurde seit dem 1. Januar gestrichen. Doch damit nicht genug: Das Jobcenter teilte weiter mit, dass eine Verkürzung der Sanktion nicht in Frage kommt, weil ein angebliches „Interesse für die Allgemeinheit“ besteht. Anscheinend geht das Jobcenter in Braunschweig davon aus, dass eine Mehrheit in Deutschland Sanktionen von Schwangeren unterstützt.

Bislang einzigartige Hartz IV Sanktion
Das Erwerbslosen-Forum sieht hierbei ein Skandal ohne Vergleich. „Wir haben schon einige schlimme Sachen im Zusammenhang mit Sanktionen erlebt. Das Verhalten des Jobcenters Braunschweig toppt jedoch alles. Der zuständige Jobcenter hatte selbst bei einem Anhörungstermin erlebt, dass sich die werdende Mutter in keinem guten Gesundheitszustand befindet. Ihr Freund musste sie stützen, da sie unter starken Kreislaufproblemen litt. Dennoch schloss der Jobcenter eine Verkürzung des Sanktionszeitraums im Interesse der Allgemein kategorisch aus. Deutlicher kann man nicht klar machen, welchen Stellenwert der Nachwuchs von Hartz IV-Bezieherinnen hat.“ Der Sprecher der Initiative teilte mit, dass man der Betroffenen sofort einen Anwalt besorgt hat, damit dieser eine Eilklage beim Sozialgericht einleitet. Der Verein geht davon aus, dass die Sanktion in den nächsten Tagen durch das Sozialgericht aufgehoben wird.

Jobcenter übernimmt auch keine Arzneimittel und Arztpraxisgebühren
Das Jobcenter hat für den Zeitraum der Sanktion der jungen Frau Lebensmittelgutscheine zugebilligt. Diese soll die schwangere Frau einmal pro Woche abholen. Die Übernahme der Fahrtkosten wurde allerdings abgelehnt. Das Jobcenter begründete die Ablehnung damit, die Frau könne den Weg auch zu Fuß unternehmen. Der Weg zur Behörde beträgt allerdings 10 km. Zudem wurden der Frau die Kosten für die Praxisgebühr und die Übernahme der Arzneimittelkosten verwehrt, obwohl die Frau die Medikamente dringend benötigt. Das Jobcenter habe entgegnet, dass die Kosten bereits im Regelsatz enthalten wären. „Dass die junge Frau überhaupt kein Geld bekommt, scheint dem Jobcenter entgangen zu sein. Wir fordern den Jobcenter auf, sofort auf den Boden der Menschlichkeit zurück zukommen und die Sanktionen umgehend“, erklärte Martin Behrsing. (sb)