Rente: Ausgerechnet diese Rentner sind von der neuen Aktivrente ausgeschlossen

Lesedauer 2 Minuten

Die Bundesregierung hat ab dem 1. Januar 2026 eine neue Regelung geschaffen, mit der Rentnerinnen und Rentnern, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben und im Anschluss weiter berufstätig sind, einen erheblichen steuerlichen Vorteil erhalten sollen.

Wer beispielsweise nach Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze weiterhin erwerbstätig ist, darf bis zu 2.000 Euro im Monat – also maximal 24.000 Euro im Jahr – steuerfrei hinzuverdienen. Mit dieser Reform soll älteren Erwerbstätigen ein Anreiz geboten werden, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben, und zugleich dem Fachkräftemangel begegnet werden.

Wer darf profitieren und unter welchen Bedingungen?

Hauptgedanke der Aktivrente ist, dass wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sich freiwillig zu einer Erwerbstätigkeit – sozialversicherungspflichtig in abhängiger Beschäftigung – entscheidet, von der Steuerfreiheit profitieren kann.

Die Grenze für das reguläre Renteneintrittsalter liegt im Jahr 2026 bei 66 Jahren und zwei Monaten, sie wird schrittweise bis 2031 auf 67 Jahre angehoben. Bei erfüllten Bedingungen greift der Freibetrag direkt beim Lohnsteuerabzug, sodass ein späterer Ausgleich in der Steuererklärung nicht notwendig wird.

Dieses Modell ergänzt den Grundfreibetrag, wodurch je nach individueller Situation ein steuerfreier Gesamtbetrag von etwa 36.000 Euro jährlich genannt wird.

Welche Rentnerinnen und Rentner sind ausgeschlossen?

Von der Aktivrente (also dem steuerfreien Hinzuverdienst bis 2.000 € im Monat) sind grundsätzlich alle ausgeschlossen, die nicht als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen nach Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten.

Konkret ausgeschlossen sind u. a.:

  • Menschen vor Erreichen der Regelaltersgrenze (z. B. „Rente mit 63“ / vorgezogene Altersrente) – sie bekommen den Steuerbonus erst, wenn die reguläre Altersgrenze erreicht ist.
  • Selbstständige und Freiberufler (inkl. Gewerbetreibende).
  • Land- und Forstwirte.
  • Beamtinnen und Beamte (Beamtenverhältnisse).
  • Minijobs / geringfügige Beschäftigungen (der Job selbst ist nicht über die Aktivrente steuerfrei begünstigt).

Außerdem gilt die Steuerfreiheit nur für laufenden Arbeitslohn aus dieser Beschäftigung. Nicht begünstigt (also nicht „Aktivrente-steuerfrei“) sind typischerweise z. B. Versorgungsbezüge und Abfindungen (und je nach Fall auch bestimmte Nachzahlungen/Sonderzuwendungen).

Welche weiteren Regelungen und Abgaben sind zu beachten?

Auch bei steuerfreier Hinzuverdienstmöglichkeit bleiben Sozialabgaben relevant. Während die Einkommensteuer auf den Freibetrag entfällt, bestehen Beiträge zur Kranken‑ und Pflegeversicherung weiterhin.

Auch für Renten‑ und Arbeitslosenversicherung gelten bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung weiterhin Beiträge. Damit ergibt sich kein vollständiger „Bonus ohne Beiträge“ für die Erwerbstätigkeit im Alter.

Warum wird die Aktivrente einführt?

Immer mehr Menschen erreichen das Rentenalter, gleichzeitig sinkt das Erwerbspersonenpotenzial. Mit der Aktivrente soll der Arbeitsmarkt länger erfahrene Kräfte binden und das Wissen älterer Mitarbeitender erhalten werden.

Zugleich soll der Druck auf die gesetzlichen Rentenkassen reduziert werden. Bundeskanzler und führende Regierungsvertreter betonen, dass die Maßnahme freiwillig sei und nicht zu einer generellen Erhöhung des Renteneintrittsalters führen solle.

Sozialverbände kritisieren, dass jenes Modell insbesondere besser Verdienenden und Angestellten in systematisch günstigen Beschäftigungsbedingungen zugutekomme, während viele Erwerbstätige im Alter – etwa Minijobber oder Selbstständige – leer ausgehen.

Außerdem wird vor erheblichen Steuerausfällen gewarnt: Die aktuellen Schätzungen gehen von jährlich rund 770 bis 890 Millionen Euro aus, die dem Staat durch diese Regelung entgehen könnten.

Weiterhin ist offen, ob die Maßnahme in der Praxis den gewünschten Effekt erzielt – nämlich eine signifikante Erhöhung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter – oder ob sie überwiegend privilegierte Gruppen erreicht.

Was sollten Sie jetzt tun?

Wenn Sie bereits das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben oder kurz davorstehen und eine weitergehende berufliche Tätigkeit planen, ist es sinnvoll zu prüfen, ob Ihre Tätigkeit unter die Aktivrente‑Regel fällt.

Entscheidend sind hierbei die Voraussetzungen der sozialen Versicherungspflicht, Ihr Arbeitsumfang sowie das Datum des Rentenbeginns. Wenn Sie dagegen als Selbstständige tätig sind, einen Minijob ausüben oder frühzeitig in Rente gegangen sind, sollten Sie alternative Modelle für Zusatzverdienst und Vorsorge in Betracht ziehen.