Hartz IV-Debatte: Saar-Grüne werfen SPD Geisterdiskussion vor und werden im Bundesrat gegen den Hartz IV Gesetzesentwurf der Bundesregierung stimmen.
In den letzten Tagen wurde bekannt, dass die Grünen im Saarland den Hartz IV Reformen im Bundesrat zustimmen, wenn von Seiten der Union ein entsprechendes Angebot unterbreitet wird. Die Grünen stellten nun klar, dass auch sie gegen die zum Teil verfassungswidrigen Hartz IV Reformen der Bundesregierung stimmen wollen. So sagte der Landesvorsitzende der Saar-Grünen, Hubert Ulrich: "Wir weisen die Vorwürfe der Käuflichkeit seitens der SPD in aller Schärfe zurück! Was hier geführt wird, ist eine Geisterdebatte, die von der SPD gezielt aufs Gleis gesetzt wurde und jetzt instrumentalisiert wird, um die Saar-Grünen erneut in Verruf zu bringen. Es liegt kein Angebot seitens der Bundesregierung an das Saarland vor, wir haben als Grüne auch keines angefordert, noch ist eines avisiert. Daher gibt es auch keine Gründe von unserer bisherigen Position abzurücken."
Linke und SPD hatten den Grünen vorgeworfen, sich nicht eindeutig zu positionieren. Innerparteilich hatte es jedoch immer wieder Druck auf die Grünen im Saarland gegeben. Die Grünen stellen derzeit im Saarland eine Koalition mit der FDP und CDU. Weiter sagte Ulrich, "Wir Grüne lehnen die Neuregelung der Grundsicherung in der vorliegenden Form inhaltlich ab.
Insbesondere sind aus unserer Sicht die Regelsätze für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu niedrig angesetzt, es gibt keine individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen, das Bildungspaket ist unausgewogen und der Kostendruck wird auf die Kommunen abgewälzt. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird sich das Saarland im Bundesrat bei Fragen, in denen einer der Koalitionspartner nicht zustimmt, enthalten. Sollte es wider Erwarten ein Angebot seitens der Bundesregierung an das Saarland zu Verhandlungen über die Hartz IV – Reform geben, muss man über solch ein Angebot entlang inhaltlicher Erwägungen zumindest diskutieren – zum derzeitigen Zeitpunkt besteht dafür keinerlei Anlass.“
Unterdessen wurde bekannt, dass die Bundesregierung die minimale Hartz IV Erhöhung für Erwachsene zum Jahreswechsel nicht umsetzen werde, wenn der Gesetzesentwurf in der Länderkammer keine Mehrheit findet. Danach geht der Entwurf in den Vermittlungsausschuss zur Beratung. Die Erhöhung werde allerdings im Nachhinein ausgezahlt, wie das Bundesarbeitsministerium versicherte. (sb, 13.12.2010)
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