Riskante Lücke: Jobcenter zahlt keine Haftpflicht für Bürgergeld-Bezieher

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Das Jobcenter bezahlt im Regelsatz keine privaten Versicherungen für Haftpflicht und Hausrat. Ein Leistungsberechtigter beantragte deshalb diese Kosten als Mehrbedarf. Das Jobcenter lehnte die Übernahme ab, und das Sozialgericht stimmte dem zu.

Was bedeutet das für die Betroffenen?

Kosten für Privathaftpflicht- und Hausratversicherung gelten beim Bürgergeld nicht als Mehrbedarf. Wenn ein Leistungsberechtigter einen Schaden verursacht, dann hat er die Kosten zu tragen.

Geht der Hausrat eines Bürgergeld-Haushaltes zu Bruch, dann muss das Jobcenter zahlen.

Nicht im Ermessen des Jobcenters

Hausrats- und Privathaftplfichtversicherung zu bezahlen oder nicht liegt nicht im Ermessen der einzelnen Jobcenter. Vielmehr sind Mehrbedarfe im Sozialgesetzbuch II aufgeführt. Daran haben sich die Behörden zu halten.

Das Leipziger Jobcenter stellt klar: “”Im § 21 Sozialgesetzbuch II ist eine abschließende Aufzählung von Mehrbedarfen geregelt. Kosten für Privathaftpflicht- und Hausratversicherung sind nicht umfasst.“

“Nicht hinnehmbar”

Sozialverbände halten diese Gesetzeslage für fatal. Immerhin fehlen gerade Menschen, die per Definiton am Existenzminimum leben, jegliche Mittel, um für einen von ihnen verursachten Schaden aufzukommen.

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“Versicherungen kündigen”

Andreas Aust, Referent vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Deutschland sagt: “Man muss dann sparen an anderen Stellen, wo man eigentlich nicht mehr sparen kann. Das bedeutet faktisch, dass der Gesetzgeber sagt, man soll diese Versicherungen aufkündigen.”

Der Geschädigte trägt den Schaden

Aust zeigt, wie durch dieses Gesetzeslage nicht nur Probleme für Leistungsberechtigte entstehen, sondern auch für Geschädigte, die bei Versicherten die Haftpflicht auszahlt. Verursacht ein Leistungsberechtigter ohne Haftpflicht einen Schaden, dann kann er nicht selbst die Kosten tragen.

Andreas Aust erklärt: “Das bedeutet schlicht und einfach, wenn da ein Schaden bei einem Dritten entsteht, dann leidet der Dritte darunter. Ursächlich ist die Weigerung des Staates diese paar Euro für die Haftpflichtversicherung zu übernehmen. Es gibt auch keinen Ausfall-Bürgen in Form der öffentlichen Hand oder dass der Staat dafür einspringen würde.”

Fehlende Hausratsversicherung schadet sogar dem Jobcenter

Bei der fehlenden Hausratsversicherung werden keine Dritten geschädigt, sondern die Jobcenter schaden sich sogar selbst. Statt einer Versicherung, die die entstandenen Kosten für zerstörte Möbel trägt, muss das Jobcenter einspringen und neue Möbel finanzieren.

Aust erörtert: “Hier schädigt sich letztlich sogar das Jobcenter selber. Von daher sagen wir als Verband: Hier agiert der Staat sehr kleinlich und er spart definitiv an der falschen Stelle.“

Es geht um acht Euro pro Monat

Dabei wäre es kein teures Unterfangen, Hausrat und Haftpflicht in den Mehrbedarf aufzunehmen oder gleich im Regelsatz einzurechnen. Pro Monat und Leistungsberechtigten wären das, laut Aust, lediglich acht Euro pro Monat.

Mit diesen acht Euro pro Monat wären Probleme aus der Welt geschafft, die so sicher eintreten wie das Amen in der Kirche.

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