Rente: Diese Entscheidung im März 2026 betrifft alle Rentner

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Für Millionen Rentnerinnen und Rentner wird es im März 2026 ernst. In diesem Monat gibt Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas die Höhe der gesetzlichen Rentenanpassung bekannt. Damit endet das Rätselraten um mögliche Erhöhungen. Grundlage ist der Entwurf der Rentenwertbestimmungsverordnung, der den neuen Rentenwert und die prozentuale Anpassung verbindlich festschreibt.

Änderungen bei der Rente werden oft schon Monate vor der offiziellen Verkündung „durchgereicht“. Für die Planung von Rentnern zählt aber nur, was offiziell festgesetzt wird. Entscheidend ist der neue Rentenwert, weil er Ihre Bruttorente ab 1. Juli 2026 unmittelbar beeinflusst. Bis zur rechtswirksamen Verordnung bleibt jede Zahl vorläufig.

Rentenanpassung 2026: Wann die Zahl wirklich feststeht

Der Rentenwert ändert sich gesetzlich jedes Jahr zum 1. Juli. Das steht im Sozialgesetzbuch. Eine Erhöhung ist damit nicht „frei verhandelbar“, sondern folgt der Rentenanpassungsformel.

Viele Leserinnen und Leser hören zuerst eine Zahl aus Medienberichten. Das kann eine offizielle Mitteilung sein. Sie ist aber noch nicht automatisch die letzte rechtliche Stufe. In der Praxis kamen die Eckdaten zuletzt im Frühjahr. 2025 veröffentlichte die Deutsche Rentenversicherung die Anpassung am 6. März. Der Kabinettsbeschluss folgte am 30. April.

Rentenwertbestimmungsverordnung schafft erst Rechtssicherheit

Rechtlich verbindlich wird der neue Rentenwert durch die Rentenwertbestimmungsverordnung. Sie legt den Rentenwert und weitere Werte zum 1. Juli fest. Die Verordnung wird von der Bundesregierung beschlossen. Sie braucht zudem die Zustimmung des Bundesrates. Danach folgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Erst dann ist der Wert „wasserdicht“.

Das ist für Sie wichtig, weil sich bis dahin Details ändern können. Das gilt besonders, wenn spätere Daten zur Lohnentwicklung nachlaufen. Die sichere Orientierung lautet daher: Erst Verordnung und Verkündung, dann ist die Anpassung endgültig.

Warum Prognosen jetzt noch kein Geld bedeuten

Im Winter kursieren oft Modellrechnungen. Sie stammen teils aus Berichten der Bundesregierung. Diese Zahlen sind ausdrücklich Vorausberechnungen. Sie sind nützlich für Trends. Sie sind aber keine Zusage für Ihre Juli-Rente.

Für 2026 nennt der Rentenversicherungsbericht 2025 in Szenarien eine Größenordnung. Der Sozialbeirat verweist dabei auf eine mögliche Anpassung von 3,73 Prozent. Das bleibt eine Schätzung, solange die Verordnung nicht beschlossen ist.

Wenn Anbieter schon jetzt „fixe Rentenplus-Beträge“ verkaufen, ist Vorsicht sinnvoll. Seriöse Stellen sprechen in dieser Phase von Berechnungen und Vorbehalten.

Diese Renten und Leistungen steigen zum 1. Juli

Die Rentenanpassung betrifft nicht nur die klassische Altersrente. Die Deutsche Rentenversicherung weist durch die Rentenwertbestimmungsverordnung regelmäßig darauf hin, dass zum 1. Juli mehrere Bereiche angepasst werden.

Dazu zählen die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI, der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte sowie Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Witwenrente: Freibetrag hängt direkt am Rentenwert

Für Hinterbliebene ist der Rentenwert doppelt wichtig. Er steuert auch den Freibetrag bei der Einkommensanrechnung. Die Deutsche Rentenversicherung koppelt diesen Freibetrag an das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwertes. Steigt der Rentenwert, steigt damit auch der Freibetrag.

Aktuell liegt der Rentenwert seit 1. Juli 2025 bei 40,79 Euro. Daraus ergibt sich ein Freibetrag von 1.076,86 Euro monatlich. Diese Werte gelten bundeseinheitlich. Für Kinder mit Waisenrentenanspruch steigt der Freibetrag zusätzlich.

Das entlastet viele Betroffene, deren eigenes Einkommen knapp über der bisherigen Schwelle liegt. Schon kleine Verschiebungen können entscheiden, ob die Witwenrente gekürzt wird. Die Anpassung ab 1. Juli 2026 wirkt daher oft über die „eigene“ Rente hinaus.

Was Sie jetzt tun können

Verlassen Sie sich nicht auf Gerüchte, sondern auf die offiziellen Schritte, denn so vermeiden Sie falsche Erwartungen und Planungsfehler. Orientieren Sie sich zuerst an Mitteilungen des BMAS und der Deutschen Rentenversicherung, prüfen Sie anschließend ab Juli Ihren Rentenbescheid oder Ihre Rentenmitteilung auf die neue Berechnung und kontrollieren Sie bei einer Hinterbliebenenrente zusätzlich den aktualisierten Freibetrag.

Wenn Sie unsicher sind, können Sie die Anpassung leicht nachrechnen: Die neue Bruttorente ergibt sich aus Ihren bisherigen Entgeltpunkten, multipliziert mit dem neuen Rentenwert – genau nach diesem Grundprinzip, das die Deutsche Rentenversicherung zur Rentenanpassung immer wieder erläutert.

FAQ zur Rentenanpassung 2026

Wann wirkt die Rentenanpassung 2026 auf dem Konto?
Die neuen Werte gelten ab 1. Juli 2026. Ab diesem Zeitpunkt steigt oder verändert sich der Zahlbetrag, sofern eine Anpassung festgelegt wurde.

Was genau ist der Rentenwert?
Der Rentenwert legt fest, wie viel ein Entgeltpunkt in Euro wert ist. Ihre Rente ergibt sich im Kern aus Entgeltpunkten multipliziert mit dem Rentenwert, ergänzt um weitere Faktoren.

Wann ist die Rentenhöhe wirklich verbindlich festgelegt?
Wenn die Werte in der Rentenwertbestimmungsverordnung festgelegt, das Verfahren abgeschlossen und die Regelung offiziell verkündet ist. Erst dann steht der maßgebliche Rentenwert für den 1. Juli fest.

Ist „März 2026“ als Termin sicher?
Nein. Es gibt derzeit keine eindeutig datierte amtliche Terminbestätigung. Entscheidend ist weniger der konkrete Monat, sondern dass die Festlegung im Frühjahr Richtung Juli abgeschlossen wird.

Welche Renten profitieren von der Anpassung?
Vor allem Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einschließlich Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten. Der Rentenwert beeinflusst mehrere rentennahe Werte.

Warum ist die Anpassung für Witwen- und Witwerrenten besonders wichtig?
Weil bei der Einkommensanrechnung ein Freibetrag eine zentrale Rolle spielt. Steigt der Rentenwert, steigt in der Regel auch dieser Freibetrag, was Kürzungen verringern kann.

Was bedeutet die genannte Zahl von 3,73 Prozent für 2026?
Das ist eine Vorausberechnung aus offiziellen Berichten. Sie zeigt eine mögliche Größenordnung, ist aber keine Zusage. Die endgültige Höhe kann abweichen.

Wie kann ich ab Juli 2026 schnell prüfen, ob meine Erhöhung stimmt?
Vergleichen Sie den neuen Zahlbetrag mit dem Vorjahresbetrag und prüfen Sie, ob eine Rentenanpassung ausgewiesen ist. Bei Hinterbliebenenrente sollten Sie zusätzlich die neue Einkommensanrechnung prüfen.

Was kann ich tun, wenn der Zahlbetrag unplausibel wirkt?
Fordern Sie eine verständliche Berechnung an und klären Sie Abweichungen zügig. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie die Unterlagen prüfen, damit Fristen nicht verstreichen.

Quellenhinweis

  • Sozialgesetzbuch VI § 68 (Gesetze im Internet); Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Rentenanpassung und Rentenwertbestimmungsverordnung;
  • Presse- und Infoseiten der Deutschen Rentenversicherung zur Rentenanpassung und zur Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten;
  • Bundesgesetzblatt zur Rentenwertbestimmungsverordnung 2025;
  • BMAS-Pressemitteilung zum Rentenversicherungsbericht 2025;
  • Jahresgutachten des Sozialbeirats 2025.