Zum Jahresbeginn 2025 treten zahlreiche Änderungen bei der gesetzlichen Rente in Kraft. Diese Anpassungen betreffen sowohl Beitragssätze, Hinzuverdienstgrenzen als auch die steuerliche Behandlung von Renten und bieten Verbesserungen für verschiedene Versichertengruppe, wie die Deutschen Rentenversicherung mitteilt.
Inhaltsverzeichnis
Bleibt der Beitragssatz stabil?
Eine gute Nachricht für Beitragszahler: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt auch 2025 unverändert bei 18,6 Prozent. Damit bleibt er bereits im achten Jahr in Folge stabil und bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern Planungssicherheit.
Welche Änderungen gibt es bei der Erwerbsminderungsrente?
Ab 2025 dürfen Bezieher von Erwerbsminderungsrenten mehr hinzuverdienen. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze für Renten wegen voller Erwerbsminderung steigt auf rund 19.661 Euro, während sie für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung etwa 39.322 Euro beträgt. Dies ermöglicht es den Betroffenen, besser am Arbeitsleben teilzunehmen und finanzielle Spielräume zu erweitern.
Die sogenannte Zurechnungszeit, die Erwerbsgeminderte so stellt, als hätten sie bis zum regulären Rentenalter weitergearbeitet, wird 2025 erneut angepasst. Für Neurentner endet diese Zurechnungszeit künftig mit 66 Jahren und 2 Monaten. Diese Regelung gewährleistet, dass die Rentenansprüche Betroffener weiter steigen.
Wie entwickeln sich die Altersgrenzen?
Das Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente wird schrittweise bis 2031 auf das 67. Lebensjahr angehoben. Für den Jahrgang 1960 liegt die Altersgrenze bei 66 Jahren und 4 Monaten. Wer später geboren ist, muss mit weiteren Anpassungen rechnen.
Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte
Diese Rente, oft als „Rente ab 63“ bekannt, wird ebenfalls stufenweise angepasst. Für den Jahrgang 1961 liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und 6 Monaten. Ab 1964 Geborene können diese Rente frühestens mit 65 Jahren beantragen. Wichtig: Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist bei dieser Rentenart nicht möglich.
Rente für langjährig Versicherte
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf ab dem 63. Lebensjahr eine Altersrente beantragen. Diese ist jedoch mit Abschlägen verbunden. Für den Jahrgang 1962, dessen reguläres Rentenalter bei 66 Jahren und 8 Monaten liegt, beträgt der Abschlag bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren 13,2 Prozent.
Was ändert sich bei Minijobs und Midijobs?
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt 2025 von 538 Euro auf 556 Euro. Diese Dynamisierung orientiert sich am neuen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde.
Auch im Übergangsbereich (Midijobs) ändert sich die Verdienstgrenze. Die Untergrenze steigt auf 556,01 Euro, während die Obergrenze bei 2.000 Euro bleibt. Innerhalb dieses Bereichs profitieren Beschäftigte von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen, ohne dass ihre Rentenansprüche geschmälert werden.
Wie entwickeln sich Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen?
Ab 2025 gelten erstmals einheitliche Werte für die Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in Ost- und Westdeutschland. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt künftig bei 8.050 Euro monatlich, während die Bezugsgröße auf 3.745 Euro monatlich steigt. Diese Werte beeinflussen die maximale Beitragsbelastung und sind relevant für Selbstständige und Besserverdienende.
Was ändert sich für freiwillig Versicherte?
Die Mindest- und Höchstbeiträge zur freiwilligen Rentenversicherung steigen. Der Mindestbeitrag erhöht sich von 100,07 Euro auf 103,42 Euro, während der Höchstbeitrag auf 1.497,30 Euro steigt. Dies betrifft insbesondere Selbstständige und Personen, die ihre Rentenansprüche zusätzlich absichern möchten.
Wie verändert sich die Steuerpflicht für Neurentner?
Wer ab 2025 in den Ruhestand tritt, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Der steuerpflichtige Anteil steigt von 83 Prozent auf 83,5 Prozent, wodurch nur noch 16,5 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei bleiben. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.
Wie entwickeln sich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge?
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steigen 2025 voraussichtlich an. Der Pflegebeitrag soll laut einem Entwurf um 0,2 Prozent erhöht werden, und auch die Krankenkassen planen Anpassungen ihrer Zusatzbeiträge. Betroffen sind Rentner, deren Beiträge direkt von der Bruttorente abgezogen werden.
Praxisbeispiel: Wie wirken sich die Änderungen 2025 auf einen Versicherten aus?
Frau Müller und ihre Erwerbsminderungsrente
Frau Müller, 45 Jahre alt, ist seit fünf Jahren Bezieherin einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Bisher durfte sie jährlich bis zu 17.823 Euro hinzuverdienen, um ihre finanziellen Spielräume zu erweitern. Mit der Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf 19.661 Euro kann Frau Müller ab Januar 2025 knapp 1.838 Euro mehr im Jahr verdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
Dies eröffnet ihr die Möglichkeit, durch eine Teilzeitstelle oder andere Tätigkeiten mehr finanzielle Flexibilität zu gewinnen.
Darüber hinaus profitiert Frau Müller von der verlängerten Zurechnungszeit. Sie erhält ihre Erwerbsminderungsrente so berechnet, als hätte sie bis zum Alter von 66 Jahren und 2 Monaten weitergearbeitet.
Diese Regelung erhöht ihre Rentenansprüche, da sie aufgrund ihrer bisherigen Beitragszeiten und des Durchschnittseinkommens besser abgesichert wird.
Herr Schmidt und seine vorgezogene Altersrente
Herr Schmidt, geboren 1962, hat 38 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung angesammelt. Er plant, die Altersrente für langjährig Versicherte ab seinem 63. Geburtstag 2025 in Anspruch zu nehmen.
Sein reguläres Rentenalter liegt jedoch bei 66 Jahren und 8 Monaten. Aufgrund des frühen Rentenbeginns wird ein Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat berechnet.
Für die 44 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze ergibt sich ein Abschlag von 13,2 Prozent. Das bedeutet, Herr Schmidt erhält dauerhaft 13,2 Prozent weniger Rente als bei einem Renteneintritt mit 66 Jahren und 8 Monaten.
Frau Weber und ihr Minijob
Frau Weber, 60 Jahre alt, arbeitet neben ihrer Teilrente in einem Minijob und verdient derzeit 530 Euro monatlich. Durch die Erhöhung der Minijob-Grenze auf 556 Euro im Jahr 2025 hat sie die Möglichkeit, ihren Verdienst leicht zu steigern, ohne die sozialversicherungsrechtlichen Vorteile des Minijobs zu verlieren. Damit kann sie ihr Einkommen flexibel an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anpassen.
Was bedeuten die Änderungen für Versicherte?
Die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung 2025 bieten sowohl Vorteile als auch Nachteile. Während die stabilen Beitragssätze und verbesserten Erwerbsminderungsrenten Entlastung bringen, könnten die höheren Steueranteile und Sozialversicherungsbeiträge insbesondere für Neurentner eine zusätzliche Belastung darstellen. Versicherte sollten sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls ihre Altersvorsorge individuell anpassen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.