Rente 2024: Für viele Rentner gibt es eine doppelte Rentenerhöhung

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Die Renten werden im Juli erhöht, nach gegenwärtigen Angaben um 4,57 Prozent. Einige Rentenberechtigte bekommen indessen eine zweite Erhöhung und damit deutlich mehr Geld – nämlich elf Prozent. Wen das betrifft, erörerten wir hier.

Alle Renten werden erhöht

Die Rentenerhöhung im Juli von 4,57 Prozent gilt für alle, die eine gesetzliche Rente beziehen. Darunter fällt die Altersrente ebenso wie die Erwerbsminderungs und die Witwen- / Hinterbliebenenrente.

Diese jährliche Anpassung läuft regulär über die Rentenformel. Steigt der Rentenwert, dann steigt auch die Rente. Die Höhe der Rentenanpassung wird erst Ende März bekanntgegeben.

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Erhöhung der Rente wegen Erwerbsminderung

Alle Menschen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, erhalten also diese allgemeine Rentenerhöhung. Ein Teil von ihnen bekommt allerdings noch eine Steigerung ihrer Erwerbsrente, unabhängig von der “normalen” jährlichen Anpassung.

Wen betrifft die erhöhte Rente wegen Erwerbsminderung?

Betroffen von der Erhöhung der Erwerbsminderungsrente sind all diejenigen, die diese Zahlung erstmals zwischen Januar 2002 und Dezember 2018 bezogen und immer noch kriegen, beziehungsweise inzwischen in Altersrente sind.

Diese können zusätzlich zu den 4,57 Prozent entweder 4,5 Prozent oder sogar 7,5 Prozent Zuschlag erwarten.

Warum wird die Rente wegen Erwerbsminderung erhöht?

Es handelt sich bei dieser Erhöhung nicht um einen Bonus im Vergleich zu anderen Rentenberechtigten, sondern um den Ausgleich eines Nachteils in der Berechnung der Erwerbsminderungsrente.

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Keine Erhöhung für Langzeit-Erwerbsgeminderte

Im Rentenpaket 2019 erhöhte die Rentenversicherung die Zurechnungszeiten der Erwerbsminderung. Allerdings galt diese höhere Rente nicht für diejenigen, die ihre EM-Rente bereits vor dem 1. Januar 2019 bezogen.

Ungerechte Behandlung

Mehr als 1,8 Millionen Menschen gingen damals leer aus. Sozialverbände kritisierten dies als ungerecht und unlogisch. Der Sozialverband VdK kämpfte politisch und juristisch gegen die Ungleichbehandlung von Bestand- und Neurentnern unter den Erwerbsgeminderten.

Worin lag die Ungerechtigkeit?

Besonders lange Erwerbsgeminderte erhielten deshalb keinen Zuschlag auf die Rente, weil sie weniger Versicherungszeiten nachweisen können. Dabei ist die Ursache ihrer kürzeren Versicherungszeit gerade ihre geminderte Erwerbsfähigkeit, wegen der sie die Rente überhaupt beziehen.

Die ab 2024 gültige Zuschlag soll das mindern.

Die doppelte Rentenerhöhung

Wenn Sie ihre Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 das erste mal bezogen, dann erhöht sich die monatliche Zahlung um ganze 7,5 Prozent. Diese addieren sich mit den allgemeinen 4,57 Prozent Zuschlag auf elf Prozent.

Wenn Sie ihre Erwerbsminderungsrente zuerst zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 bekamen, dann liegt der Zuschlag bei 4,5 Prozent, und ihre Rente steigt insgesamt um acht Prozent.

Müssen Sie einen Antrag stellen?

Müssen Sie einen Antrag stellen, um den Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente zu bekommen? Nein, das läuft automatisch bei der Rentenversicherung.

Diese prüft automatisch, wer berechtigt ist, diesen pauschalen Zutrag zur Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Das Geld geht dann auf ihrem Konto ein.

Anmerkung der Redaktion (19.03.2024): Da heute die Rentenerhöhung bekannt gegeben wurde, haben wir die Zahlen entsprechend angepasst.

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