Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. Weniger als 50 Prozent der Betroffenen können einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Erwerbstätige mit Schwerbehinderung bekommen Vergünstigungen am Arbeitsplatz.
Inhaltsverzeichnis
Die “Nachteilsausgleiche”
Diese Vergünstigungen sind keine “Besserstellung” gegenüber nicht behinderten Erwerbstätigen, sondern gelten als “Nachteilsausgleich”.
Sie sollen also die Nachteile auffangen, die ein Mensch aufgrund seiner Behinderung bei der Erwerbstätigkeit hat. Genau definiert sind diese Ausgleiche im Bundesversorgungsgesetz.
Für wen gelten die Sonderregeln?
Um diesen “Nachteilsausgleich” zu erhalten, muss eine Schwerbehinderung nachgewiesen werden, also ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Dieser Grad der Behinderung wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt und kann sich ändern.
Es geht nicht um die spezifische Krankheit
Beim Grad der Behinderung geht es darum, wie die Betroffenen im Alltag und der Arbeit eingeschränkt sind. Diverse Ursachen kommen dafür in Frage, die Gründe sind aber nicht entscheidend für den Grad der Behinderung.
Bei diesem geht es vielmehr um die Auswirkungen der Behinderung auf die Teilhabe an der Gesellschaft, und um die Dauer der Einschränkung (die Behinderung muss länger als sechs Monate anhalten).
Was fällt unter den Nachteilsausgleich?
Wer einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr hat, kann in der Erwerbstätigkeit Sonderregeln beanspruchen.
Zu diesen zählen ein steuerlicher Pauschbetrag von 1140 Euro, fünf Tage zusätzlicher Urlaub, ein besonderer Kündigungsschutz sowie finanziellen Unterstützung für das Ausstatten eines behindertengerechten Arbeitsplatzes.
Vorzeitige Altersrente
Menschen mit einer Schwerbehinderung können mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen, wenn sie die Wartezeit von 50 Jahren erfüllt haben.
Menschen mit Schwerbehinderung können zudem eine Erwerbsminderungsrente bekommen, wenn sie zu Erwerbsarbeit nicht oder nur eingeschränkt Erwerbsarbeit in der Lage sind.
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Welche Krankheiten führen zu Schwerbehinderung?
Ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr kann aus verschiedenen Krankheiten entstehen.
Menschen mit chronischen Darmerkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa werden mit einem Grad der Behinderung von 50 und darüber eingestuft, wenn die Beschwerden dauerhaft sind.
Chronische entzündliche Hepatitis gilt ebenso als Schwerbehinderung wie starke Migräne, in der Anfälle heftig sind und häufig auftreten. Krebserkrankungen, psychische und psychosomatische Krankheiten können zu Schwerbehinderung führen.
Herz-Erkrankungen und Bronchialsthma
Schwerbehinderung wird festgestellt beim Schlaf-Apnoe-Syndrom (50), bei schwereren Herz-Erkrankungen (50-100), bei Krankheiten der Atmungsorgane, die langfristig die Lungenfunktion beschädigen wie zum Beispiel bei COPD oder Lungenkrebs, sowie bei Bronchialasthma (50-100).
Bei schwerer Migräne gilt ein Grad der Behinderung von 50 bis 60, bei einem Verlust des Penis von 50, und eine HIV-Infektion, die die Leistung stark einschränkt, wird eingestuft als Grad der Behinderung von 50 bis 80.
Der Grad der Behinderung kann sich ändern
Bei fehlenden Gliedmaßen wird sich der Grad der Behinderung kaum ändern. Bei einem Krebsleiden oder bei einer psychischen Einschränkung kann der Grad der Behinderung jedoch sinken oder steigen, je nach dem Verlauf der Krankheit.
In diesen Fällen setzt das Versorgungsamt dann oft eine erneute Prüfung fest.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.