Rente: Die Rentenerhöhung steht jetzt fest – teilweise doppelte Anpassung

Lesedauer 3 Minuten

Heute, am 19. März 2024 gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine lang erwartete Nachricht bekannt: Ab dem 1. Juli 2024 werden die gesetzlichen Renten in Deutschland um 4,57 Prozent steigen. Viele Erwerbsgeminderte erhalten zusätzlich eine weitere Erhöhung.

Diese Erhöhung der Renten betrifft rund 21 Millionen Rentenempfänger und ist eine Folge der positiven Lohnentwicklung des Vorjahres. Doch was genau bedeutet diese Änderung für Rentnerinnen und Rentner, und wie setzt sich die Erhöhung zusammen?

Warum wird die Rente erhöht?

Die Rentenerhöhung basiert auf der Entwicklung der Löhne und Gehälter, wie sie in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erfasst werden. Im Jahr 2023 zeigte sich ein Anstieg um 4,72 Prozent gegenüber 2022.

Eine solche Lohnsteigerung ist die Grundlage für die Anpassung der Rentenwerte, da sie die finanzielle Grundlage der Rentenversicherung direkt beeinflusst.

Einfluss des Nachhaltigkeitsfaktors

Eine Besonderheit bei der diesjährigen Rentenanpassung ist der Einfluss des Nachhaltigkeitsfaktors. Dieser wirkt sich mit einer Reduktion von 0,19 Prozent negativ auf die Rentenerhöhung aus.

Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das Verhältnis von Rentnerinnen und Rentnern zu Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, welches sich zuletzt verschlechterte – ein Trend, der durch die demografische Entwicklung in Deutschland bedingt ist. Trotz dieser leichten Dämpfung bleibt die Gesamtanpassung der Renten positiv.

Lesen Sie auch:

Welche Renten werden erhöht?

Die Rentenerhöhung um 4,57 Prozent umfasst verschiedene Rentenarten, darunter:

  • Gesetzliche Altersrenten
  • Gesetzliche Renten wegen Erwerbsminderung
  • Gesetzliche Hinterbliebenenrenten
  • Renten aus der Alterskasse der Landwirte
  • Gesetzliche Unfallrenten

Neuer Rentenwert ab Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 wird der neue bundeseinheitliche Rentenwert 39,32 Euro betragen. Diese Anpassung trägt direkt zur Erhöhung der monatlichen Rentenzahlungen bei und spiegelt den positiven Trend der Lohnentwicklung wider, auch wenn der Nachhaltigkeitsfaktor eine leichte Dämpfung bewirkt.

Obwohl die Anpassung für einige Rentengruppen höher als erwartet ausfallen mag – mit Steigerungen bis zu 12,07 Prozent –, hatten viele mit einer noch höheren Erhöhung gerechnet.

Lesen Sie auch:
Kann die Rente mit 50 ausgezahlt werden?

Die Ankündigung des Ministeriums bringt daher gemischte Gefühle mit sich. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Details die bevorstehende Rentenwertbestimmungsverordnung offenlegen wird.

Zusätzlich Verbesserungen für Erwerbsgeminderte ab dem 1.7.2024

Eine zusätzlich höhere Rente können Berechtigte der Erwerbsminderungsrente erwarten. Die Deutsche Rentenversicherung eine umfassende Erhöhung der Bezüge angekündigt.

Diese doppelte Erhöhung der Rente betrifft alle Menschen, die aufgrund ihrer geminderten Erwerbsfähigkeit Rentenleistungen erhalten.

Diese Erhöhung betrifft insbesondere diejenigen, die ihre Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2002 und Dezember 2018 bezogen haben. Diese Berechtigten kann, abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns, neben der erwähnten allgemeinen Rentenerhöhung mit einem zusätzlichen Zuschlag von 4,5 oder sogar 7,5 Prozent rechnen.

Warum diese doppelte Rentenerhöhung

Der Grund für diese spezielle Erhöhung liegt nicht in einer bevorzugten Behandlung, sondern im Ausgleich eines strukturellen Nachteils.

Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente hat bisher zu finanziellen Einbußen für die Betroffenen geführt, die nun teilweise rückgängig gemacht werden sollen.

Eine wesentliche Änderung im Rentenpaket von 2019, welche die Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrenten verlängerte, ließ Rentenbezieher, die ihre Rente vor dem 1. Januar 2019 bezogen, außen vor.

Diese Ungleichbehandlung, von der mehr als 1,8 Millionen Menschen betroffen waren, wurde von Sozialverbänden und insbesondere vom Sozialverband VdK heftig kritisiert.

Die Kritik des VdK konzentrierte sich darauf, dass insbesondere langjährig Erwerbsgeminderte keinen Anspruch auf den zusätzlichen Rentenzuschlag hatten, da sie kürzere Versicherungszeiten vorweisen konnten – eine direkte Folge ihrer Erwerbsminderung. Die nun ab 2024 geltende Regelung zielt darauf ab, diese Ungerechtigkeit nunmehr zu mildern.

Erhöhung der Erwerbsminderungsrente variiert

Die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente variiert je nach Zeitpunkt des Rentenbeginns. Für diejenigen, die ihre Rente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begannen, steigt die monatliche Zahlung um 7,5 Prozent. Empfänger, deren Rente zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 einsetzte, erhalten einen Zuschlag von 4,5 Prozent.

Kein gesonderter Antrag erforderlich

Für den Erhalt des Zuschlags muss kein separater Antrag gestellt werden. Die Rentenversicherung übernimmt die automatische Prüfung der Anspruchsberechtigung und sorgt für die Auszahlung der erhöhten Beträge.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...