Pfändungstabelle 2022: Neuer Pfändungsfreibetrag ab dem 1. Juli

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Erstmals wird der Pfändungsfreibetrag in einem geraden Jahr erhöht. Der Gesetzgeber hat nach § 850c Abs. 4 ZPO nun vorgegeben, dass nunmehr jedes Jahr statt alle zwei Jahre eine neue Pfändungstabelle erscheint und gilt.

Die unpfändbaren Beträge steigen ab 1. Juli 2022 somit um sechs Prozent.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag für 2022?

Das Bundesgesetzblatt (2022 I Nr. 18, Seite 825.) hat nunmehr eine neue Tabelle bekannt gegeben. Der Pfändungsfreibetrag steigt von aktuell 1.252,64 Euro auf 1.330,16 Euro (plus 6 Prozent).

Erhöhungsbeträge bei Unterhaltspflicht

Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 471,44 Euro auf 500,62 Euro. Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 262,65 Euro auf 278,90 Euro.

Pfändungstabelle 2022 in der Übersicht

Erläuterung

Die roten Zahlen zeigen den pfändbaren Betrag an. Das ist demnäch der Anteil, den ein Gläubiger geltend machen kann. Die grüne Seite zeigt an, was der Schuldner behalten darf.

Ein Beispiel: Ein verheirateter Schuldner (= 1 Unterhaltspflicht) verdient netto 2.200 EUR. Dann sind 185 EUR pfändbar, d.h. ihm verbleiben 2.015 €. Bekommt er ein Kind (= dann 2 Unterhaltspflichten), sind 36 € pfändbar und ihm verbleiben 2.164 EUR.

Warum wurde die Pfändungstabelle für das Jahr 2022 erst jetzt veröffentlicht?

Das hat etwas mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zu tun, welches erst Ende Mai veröffentlich wurde. In diesem wurde rückwirkend der steuerliche Grundfreibetrag auf 10.347 Euro erhöht.

Da der Freibetrag mit in die Berechnung fließt, musste zunächst die Veröffentlichung abgewartet werden. Ansonsten hätten sich die Pfändungsfreibeträge nicht um 6,19 %, sondern lediglich um 2,49 % erhöht.

P-Konto immer erforderlich

Um die Pfändung des Arbeitseinkommen zu schützen, ist die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) unbedingt wichtig. Wird nämlich das Einkommen auf das Girokonto überwiesen, ist es schutzlos vor dem Zugriff der Gläubiger, wenn eine Kontopfändung bevor steht oder das Konto bereits gepfändet ist. Lesen Sie dazu auch: P-Konto: Sehr viele Verbesserungen beim Pfändungsschutzkonto