Hartz IV-Bezieher könnten wegen dem 9-Euro-Ticket Ärger bekommen

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Seit dem ersten Juni 2022 kann das sog. “9-Euro-Ticket” für alle Regionalzüge bundesweit genutzt werden. Gerade für Menschen mit niedrigem Einkommen ist das Ticket eine gute Möglichkeit, kostengünstig den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Fatalerweise kann dieser Umstand allerdings für Familien im Hartz IV Bezug zum finanziellem Problem werden.

Auswirkungen bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen für Schülerfahrkarten

Wenn das 9-Euro-Ticket ab dem 1. Juni 2022 gilt, dürfte dies auf im Abonnement für den Nahverkehr abgeschlossene Schülerfahrkarten folgende Auswirkungen haben:

  • entweder das Verkehrsunternehmen bucht bereits für Juni nur 9 Euro ab,
  • oder das Verkehrsunternehmen bucht zunächst den “üblichen” Betrag ab, zahlt aber im Laufe der Zeit den über 9 Euro hinausgehenden Betrag an die Kundinnen und Kunden zurück.

Sowohl für Hartz IV (SGB II) als auch für Sozialhilfe SGB XII Bezieher stellt sich dann die Frage, wie mit den Leistungssachverhalten umzugehen ist, bei denen Schülerinnen und Schülern bereits Leistungen für die Schülerfahrkarten in der “üblichen” Höhe (normaler Abo-Preis) bewilligt und ggf. sogar ausgezahlt worden sind.

Bewilligungsbescheide werden teilweise aufgehoben

In einer Stellungnahme erachten es die Sozial- und Wirtschaftsministerien Baden-Württemberg es für vertretbar, “die Bewilligungsbescheide teilweise gemäß § 29 Absatz 5 SGB II bzw. § 34 a Absatz 6 Satz 2 SGB XII zu widerrufen.” Die Situation sei ähnlich wie in der ersten Lockdown-Phase.

Im Grundsatz erfolgt der Gesetzgeber das allgemeine Ziel, eine “ungerechtfertigte Bereicherung” des Kindes zu vermeiden.

Auch wenn ein Monatsbeitrag nicht abgebucht wird oder bereits gezahlte Monatsbeiträge durch Zahlungen des Verkehrsverbunds ausgeglichen werden, kann objektiv der Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der BuT-Mittel (Aufwendungen für die Schülerfahrkarte) nicht erbracht werden. Die Voraussetzungen des § 29 Absatz 5 SGB II lägen somit vor und die Bewilligungsentscheidungen sollten widerrufen werden.

Rückforderung abhängig von Bundesland

Noch ist nicht geklärt, ob von dem Rückforderungsanspruch tatsächlich von allen Bundesländern umgesetzt wird. Das Problem: Jedes Bundesland regelt das für sich. Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen haben bereits angekündigt haben, das Geld von Hartz IV Beziehern zurückzufordern.

Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verzichten darauf. Hessen will Hartz IV Beziehern sogar das Geld für das 9-Euro-Ticket vom Jobcenter zurückerstatten lassen, ohne zur Rückzahlung verpflichtet zu sein. (Dieser Artikel wurde aktualisiert)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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