Bürgergeld: Jobcenter sollen entschlossener Forderungen eintreiben

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Offene Rückforderungen aus dem Bürgergeld haben sich zu einem Milliardenposten entwickelt, der nun parteipolitisch aufgeladen wird. Aus dem wirtschaftsnahen Spektrum der CDU kommt der Vorstoß, Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit sollten ausstehende Forderungen entschlossener verfolgen – auch dann, wenn Betroffene längst nicht mehr im Leistungsbezug sind. Hinter der Initiative steht ein Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) für einen CDU-Bundesparteitag, der einen „umfassenden Inkasso- und Rückforderungsplan“ verlangt.

6,5 Milliarden Euro offene Ansprüche – und die Frage der Einbringlichkeit

Als Begründung verweist die Union auf die Höhe der Außenstände. Nach Angaben, die sich auf Zahlen aus dem Bundesarbeitsministerium beziehen, belief sich der Bestand offener Rückforderungsansprüche der Bundesagentur für Arbeit Ende 2025 auf rund 6,5 Milliarden Euro.

Ein erheblicher Teil entfällt auf Forderungen im Bereich des Bürgergelds, hinzu kommen Rückforderungen aus dem Bereich der Arbeitslosenversicherung.

Gleichzeitig steht hinter der schieren Summe eine praktische Hürde, die in der Debatte oft nur am Rand vorkommt: Ein Teil der Forderungen ist nur eingeschränkt realisierbar, weil viele Betroffene auch nach dem Leistungsbezug über geringe Einkommen verfügen. Rückforderungen können dann zwar festgesetzt werden, führen aber häufig zu langen Ratenplänen oder bleiben mangels pfändbarer Mittel liegen. Genau an dieser Stelle prallen Populismus, Verwaltungspraxis und Realitäten armer Bürgergeld-Bezieher aufeinander.

Warum Rückforderungen überhaupt entstehen

Rückforderungen im Bürgergeld sind in vielen Fällen kein Ergebnis von Betrug, sondern Folge eines Systems, das mit vorläufigen Bewilligungen, nachträglichen Datenabgleichen und Korrekturen arbeitet.

Überzahlungen können entstehen, wenn Einkommen verspätet gemeldet wird, sich die Einkommenshöhe erst später klären lässt oder sich nachträglich herausstellt, dass Voraussetzungen nicht in der angenommenen Form vorlagen. Hinzu kommen Darlehen, etwa für Mietkautionen, die grundsätzlich zurückzuzahlen sind, sobald sich die finanzielle Lage verbessert.

Verfahren ziehen sich zudem häufig, wenn Widersprüche eingelegt werden, Unterlagen nachgereicht werden müssen oder Zahlungsvereinbarungen getroffen werden. Am Ende steht nicht selten eine Forderung, die formal besteht, deren Durchsetzung sich aber über Jahre streckt. In dieser Gemengelage kann auch Verjährung eine Rolle spielen, wenn Forderungen nicht rechtzeitig weiterbetrieben werden – ein Punkt, den die CDU nun politisch zuspitzt.

Inkasso ist längst organisiert

Der Vorstoß zielt nicht primär auf neue Behördenstrukturen. Die Bundesagentur für Arbeit verweist darauf, dass es mit dem Inkasso-Service bereits eine bundesweit zuständige Einheit gibt, die Rückforderungen bearbeitet, Zahlungserinnerungen verschickt und – soweit möglich – Maßnahmen zur Beitreibung anstößt.

In der politischen Debatte wird jedoch bestritten, ob die vorhandenen Möglichkeiten überall mit ausreichendem Nachdruck genutzt werden. Die MIT verlangt, dass bestehende Instrumente stärker ausgeschöpft werden und Verjährungen seltener vorkommen. Zugleich meldet sich die Bundesagentur selbst zu Wort und weist den Vorwurf zurück, Forderungen würden nicht konsequent verfolgt. Nach Darstellung aus Nürnberg würden überzahlte Beträge grundsätzlich zurückgefordert; die Frage sei häufig weniger der Wille als die tatsächliche Zahlungsfähigkeit.

Die Rhetorik verschärft sich – und trifft auch frühere Leistungsbezieher

Für öffentliche Aufmerksamkeit sorgt vor allem der Ton. MIT-Chefin Gitta Connemann formulierte gegenüber der „Welt“, Schulden müssten zurückgezahlt werden – „auch und gerade von Leistungsempfängern“. Milliarden verjähren zu lassen, sei „kein Kavaliersdelikt“. Die Formulierung setzt bewusst auf Abschreckung und Signalwirkung und richtet sich ausdrücklich nicht nur an aktuelle, sondern auch an ehemalige Bezieherinnen und Bezieher.

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Damit verschiebt sich die Diskussion von einer verwaltungstechnischen Frage hin zu einer moralisch aufgeladenen Erzählung über Pflicht, Ordnung und Verantwortlichkeit.

Kritiker, wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt wenden ein, dass pauschale Aussagen über „Leistungsempfänger“ die Realität überdecken: “Rückforderungen entstehen in sehr unterschiedlichen Konstellationen, von schlichten Meldeverzögerungen bis zu komplexen Klärungen im Leistungsrecht.”

Was sich für Betroffene ändern könnte

Unmittelbar ändert sich durch einen Parteitagsantrag nichts. Rückforderungen sind bereits heute möglich, und Inkasso-Strukturen existieren.

Sollte die CDU die Linie jedoch in Programmatik und später in Gesetzgebung oder Verwaltungsvorgaben übersetzen, könnte sich die Praxis spürbar verschärfen. Dann wären engere Fristen, strengere Maßstäbe bei Stundungen und eine schnellere Weitergabe an Vollstreckungswege denkbar, soweit das Recht dies zulässt.

Für ehemalige Leistungsbeziehende geht es dabei vor allem um Planbarkeit. Alte Forderungen können lange nach dem Leistungsbezug wieder auf die Tagesordnung kommen, etwa wenn sich die Einkommenssituation verbessert oder wenn Behörden Daten neu abgleichen. Mehr Tempo im Forderungseinzug kann den Druck erhöhen, ohne dass dadurch automatisch große Summen realisiert werden. Hier liegt der politische Konflikt: Die CDU argumentiert mit Fairness gegenüber der Allgemeinheit, während Einwände auf den sozialen und administrativen Aufwand verweisen, der bei vielen Fällen in keinem Verhältnis zum Ertrag stehen könnte.

Was können Betroffene tun, wenn das Jobcenter Rückforderungen eintreiben will

Wenn Jobcenter oder Inkasso-Service Rückforderungen eintreiben wollen, sollten Bürgergeld-Beziehende zunächst den Bescheid sehr genau prüfen und fristgerecht reagieren, weil nur ein formeller Rückforderungs- oder Erstattungsbescheid die Grundlage für eine Beitreibung ist.

Gegen einen solchen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden; dabei ist wichtig, Akteneinsicht zu verlangen und nachvollziehbar zu begründen, warum die Forderung nicht stimmt oder zu hoch ist, etwa wegen falscher Einkommenszuordnung, fehlerhafter Berechnung, fehlender oder unzureichender Anhörung oder weil die Behörde den Sachverhalt nicht sauber ermittelt hat.

Parallel kann es sinnvoll sein, beim Jobcenter die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, damit bis zur Entscheidung über den Widerspruch nicht vollstreckt wird; wenn das Jobcenter ablehnt, kann in vielen Fällen gerichtlicher Eilrechtsschutz beim Sozialgericht in Betracht kommen. Ist die Forderung dem Grunde nach berechtigt, können Betroffene statt Konfrontation oft über Stundung, Ratenzahlung oder einen Erlass aus Billigkeitsgründen verhandeln, insbesondere wenn die Rückzahlung das Existenzminimum gefährden würde oder besondere Härten vorliegen; auch hier sollte alles schriftlich erfolgen und die eigene Situation belegt werden.

Zusätzlich lohnt es sich, genau hinzusehen, ob Verjährung oder Verwirkung eine Rolle spielen kann, ob Aufrechnungen korrekt begrenzt sind und ob überhaupt die richtige Stelle vollstreckt. In der Praxis erhöht eine frühzeitige Beratung bei einer unabhängigen Sozialberatung oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Sozialrecht die Chancen, Fehler im Verfahren aufzudecken und den Druck durch Vollstreckung abzuwehren.

Ein Signal in einer aufgeheizten Sozialdebatte

Der Vorstoß passt in eine Phase, in der das Bürgergeld erneut zum Streitpunkt wird. Rückforderungen eignen sich dabei besonders für symbolische Politik: Die Summen wirken groß, das Thema lässt sich mit dem Versprechen von Ordnung und Konsequenz verknüpfen, und Betroffene haben wenig Lobby. Ob daraus tatsächlich ein wirksameres Einziehen von Altschulden folgt, hängt am Ende weniger von Schlagworten als von der mühsamen Detailarbeit ab – von Akten, Fristen, Zahlungsfähigkeit und rechtlich belastbaren Verfahren.