Neue Grundsicherung Bürgergeld-Reform Teil 2: Es soll jetzt noch härter werden

Lesedauer 7 Minuten

Noch bevor die erste große Umstellung vom Bürgergeld auf die neue Grundsicherung vollständig wirksam geworden ist, wird bereits die nächste Runde der Verschärfung vorbereitet. Auslöser ist ein Bericht der BILD, wonach CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann einen zweiten Teil der Reform noch vor der Sommerpause ins Kabinett bringen will.

Geplant seien unter anderem ein Ende des Minijob-Freibetrags, strengere Ausschlüsse bei Haftbefehlen, ein weitreichender Datenaustausch rund um sogenannte Schrottimmobilien und längere Fristen für Rückforderungen zu viel gezahlter Bürgergeld-Leistungen. Die Stoßrichtung ist damit klar: Das neue System soll nicht nur anders heißen, sondern deutlich härter werden. Härter sogar, als Hartz IV.

Die Brisanz liegt dabei nicht nur in den einzelnen Maßnahmen, sondern im Gesamtbild. Denn der erste Teil der Reform ist längst beschlossen. Der Bundesrat hat das Gesetz gebilligt, das Bürgergeld wird ab dem 1. Juli 2026 schrittweise zur neuen Grundsicherung umgebaut. Bereits dieses Gesetz bringt eine Rückkehr zum Vermittlungsvorrang, strengere Mitwirkungspflichten, schärfere Sanktionen und die Möglichkeit mit sich, nach wiederholten Meldeversäumnissen sogar den gesamten Leistungsanspruch einschließlich Unterkunftskosten zu verlieren. Wer erwerbsfähig ist, soll nach dem Willen der Regierung seine Arbeitskraft künftig im „maximal zumutbaren Umfang“ einsetzen, Alleinstehende grundsätzlich in Vollzeit.

Selbst Eltern sollen bereits nach dem 14. Lebensmonat eines Kindes wieder für Arbeit oder Maßnahmen herangezogen werden können.

Vor diesem Hintergrund wirkt der nun diskutierte zweite Reformteil wie die Fortsetzung einer Erzählung, die Bürgergeldbeziehende vor allem als Verdachtsfälle betrachtet. Aus Sicht der Betroffenen ist das problematisch, weil damit ein Sozialstaat weiter in Richtung Kontrolle und Druck verschoben wird, obwohl viele Menschen im Leistungsbezug gar nicht durch fehlenden Willen, sondern durch Krankheit, Betreuungspflichten, fehlende Qualifikationen, unsichere Beschäftigung oder schlicht einen Mangel an existenzsichernden Jobs in Not geraten. Sozialverbände warnen seit Wochen, dass diese Reform nicht bei kriminellem Missbrauch stehen bleibt, sondern ganz normale Leistungsberechtigte trifft, darunter Kranke, Familien und Menschen mit Behinderungen.

Der Angriff auf den Minijob-Freibetrag trifft ausgerechnet diejenigen, die arbeiten

Besonders aufschlussreich ist Linnemanns Vorstoß beim Minijob. Laut BILD sollen Einnahmen aus einem Minijob künftig vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden. Begründet wird das mit dem Argument, Menschen müssten stärkere Anreize haben, mehr als nur einen Minijob auszuüben. Auf den ersten Blick klingt das nach arbeitsmarktpolitischer Vernunft. Bei genauerem Hinsehen ist es jedoch ein Vorschlag mit erheblicher sozialer Schärfe.

Derzeit gilt im SGB II ein gestaffelter Freibetrag auf Erwerbseinkommen. Die ersten 100 Euro bleiben anrechnungsfrei. Für den Einkommensanteil zwischen 100 und 520 Euro gelten weitere Freibeträge, darüber hinaus ebenfalls.

Bei einem Minijob in Höhe von 603 Euro bleiben nach geltendem Recht nicht nur 100 Euro unangetastet, sondern insgesamt mehr als 200 Euro. Öffentlich wurde zuletzt ein Betrag von 208,90 Euro genannt. Das heißt: Wer einen kleinen Job annimmt, hat am Monatsende tatsächlich mehr Geld zur Verfügung als ohne Arbeit. Genau dieser Unterschied macht Minijobs für viele Leistungsbeziehende überhaupt erst sinnvoll.

Würde dieser Freibetrag entfallen, träfe das gerade nicht die Klischeefigur des absichtlich untätigen Leistungsbeziehers, sondern vor allem jene Menschen, die sich unter schwierigen Bedingungen Stück für Stück in den Arbeitsmarkt zurückarbeiten. Für Alleinerziehende, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Pflegeverantwortung oder lückenhaften Erwerbsbiografien ist ein Minijob häufig kein bequemer Endzustand, sondern der niedrigschwellige Einstieg in mehr Beschäftigung. Wer aus dieser Erwerbsarbeit finanziell kaum noch einen Vorteil zieht, hat nicht mehr Motivation, sondern weniger. Aus Perspektive der Betroffenen wäre der Vorschlag deshalb keine Aktivierung, sondern eine Bestrafung von Eigeninitiative.

Hinzu kommt ein politischer Widerspruch. Die Regierung erklärt offiziell, die neue Grundsicherung solle schneller in Arbeit führen und die Arbeitsaufnahme erleichtern. Wer gleichzeitig jedoch die kleinen Zuverdienstmöglichkeiten entwertet, erschwert genau jene Übergänge, die in prekären Lebenslagen oft realistisch sind. Statt schrittweiser Stabilisierung droht dann der Zwang, sofort eine umfangreiche Erwerbstätigkeit aufnehmen zu müssen, obwohl der Alltag vieler Betroffener das gar nicht hergibt.

„Haftbefehl? Keine Stütze!“ klingt hart – und bleibt dennoch Symbolpolitik

Ein weiterer Punkt betrifft Menschen, die sich einem vollstreckbaren Haftbefehl entziehen. Nach Linnemanns Vorstellung sollen sie künftig keine Grundsicherung mehr erhalten. Politisch lässt sich eine solche Forderung leicht vermarkten, weil sie auf maximale Zustimmung in der Öffentlichkeit zielt. Wer Straftätern Leistungen streichen will, setzt auf ein Bild, gegen das kaum jemand spontan Einspruch erhebt.

Allerdings stellt sich die Frage, wie groß dieses Problem im Verhältnis zum gesamten System tatsächlich ist. Schon heute ist die Grundsicherung von umfangreichen Prüfungen, Mitwirkungspflichten und Sanktionsmöglichkeiten geprägt, die mit der Reform 2026 noch einmal verschärft wurden. Der Fall des sich vor Strafhaft drückenden Leistungsbeziehers ist eher ein politisch aufgeladener Sonderfall als das typische Problem der Jobcenter. Dass ausgerechnet solche Fälle nun als Beleg für einen weiteren Umbau des gesamten Systems herangezogen werden, zeigt die Logik hinter der Debatte: Einzelne spektakuläre Konstellationen sollen einen härteren Kurs gegenüber Millionen Menschen plausibel machen.

Für Bürgergeldbeziehende ist das eine schlechte Nachricht, weil auf diese Weise der Ausnahmefall zum Maßstab gemacht wird. So entsteht ein Klima des Generalverdachts. Nicht der konkrete Betrugsfall steht im Vordergrund, sondern die politische Erzählung, man müsse „bei der Stütze“ endlich aufräumen. Das verschiebt die öffentliche Wahrnehmung weg von Armut, Erwerbslosigkeit und sozialer Unsicherheit hin zu Misstrauen und moralischer Abwertung.

Schrottimmobilien und Datenaustausch: Das Risiko trifft die Falschen

Besonders heikel ist die Forderung, Polizei und Feuerwehr sollten Jobcentern sogenannte Schrottimmobilien melden können, damit dort registrierte Sozialleistungsempfänger kein Geld mehr erhalten. Schon die Formulierung legt nahe, dass Bewohner solcher Häuser in erster Linie als mögliche Betrugsfälle wahrgenommen werden. Doch in vielen Städten sind Schrottimmobilien kein Ausdruck von Tricksen, sondern von Wohnungsnot, Ausbeutung und fehlendem bezahlbarem Wohnraum. Menschen leben dort oft nicht freiwillig, sondern weil sie auf dem regulären Markt keine Alternative finden.

Newsletter zu Bürgergeld, Rente, Schwerbehinderung & Co.

Newsletter

100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar

Gerade arme Haushalte sind häufig Opfer unseriöser Vermieter, überteuerter Mieten und unzumutbarer Wohnbedingungen. Wer in einer heruntergewirtschafteten Immobilie wohnt, ist nicht automatisch Teil eines Missbrauchsmodells. Wird der Datenaustausch jedoch „vollständig und anlasslos“ ausgebaut, wie es der BILD-Bericht beschreibt, droht eine Umkehr der Perspektive: Dann geraten nicht zuerst Vermieter, Netzwerke oder organisierte Ausbeutung in den Fokus, sondern die Bewohner selbst. Für Leistungsbeziehende hieße das, dass schlechte Wohnverhältnisse zusätzlich zum Armutsrisiko auch noch das Risiko von Leistungsstopps mit sich bringen könnten.

Damit berührt die Debatte auch eine grundsätzliche Frage des Sozialstaats. Soll der Staat Menschen in prekären Wohnlagen schützen oder sie noch schärfer kontrollieren? Sozial- und Wohlfahrtsverbände weisen seit Monaten darauf hin, dass die Reform insgesamt zu mehr Druck bei den Wohnkosten führt und im schlimmsten Fall den Verlust der Wohnung begünstigen kann. Wenn nun ausgerechnet das Wohnen in problematischen Häusern als Anknüpfungspunkt für weitere Überwachung dient, verschärft sich diese Gefahr noch einmal.

Längere Rückforderungen bedeuten längere Armut

Weniger spektakulär, aber für die Lebensrealität vieler Betroffener besonders folgenreich ist der Plan, zu viel gezahlte Leistungen auch nach mehr als drei Jahren zurückfordern zu können.

Dr. Utz Anhalt verweist dazu auf offene Forderungen des Inkassoservices der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 2,5 Milliarden Euro im SGB II. Schon die Größenordnung macht deutlich, dass Rückforderungen im System kein Randthema sind. Sie entstehen oft aus Überzahlungen, nachträglichen Änderungen, schwankendem Einkommen oder komplizierten Bescheiden. Nicht jeder Rückforderungsfall ist Betrug. Sehr oft geht es um Verwaltung, Fristen, Missverständnisse und ein Sozialrecht, das für viele Betroffene kaum verständlich ist.

Gerade für Menschen im Leistungsbezug können Rückforderungen jedoch jahrelange Belastungen auslösen. Wer am Existenzminimum lebt, gerät durch selbst kleinere Forderungen schnell in eine dauerhafte Spirale aus Aufrechnung, Mahnung und Unsicherheit. Werden Fristen verlängert, verschiebt sich das Problem nicht in Richtung Gerechtigkeit, sondern in Richtung Dauerarmut. Aus Sicht der Betroffenen bedeutet das: Ein Fehler von heute kann noch viele Jahre später auf den Lebensunterhalt drücken, selbst wenn sich die persönliche Lage längst verändert hat.

Hinzu kommt, dass das Signal erneut in dieselbe Richtung weist. Wo der Staat bei Einkommen, Mieten und Preisen wenig Entlastung schafft, will er bei Armen länger zugreifen können. Das mag fiskalisch entschlossen wirken, gesellschaftlich sendet es jedoch eine andere Botschaft: Wer auf Unterstützung angewiesen ist, bleibt auch lange nach einer Notlage unter Vorbehalt.

Der eigentliche Kurswechsel hat längst begonnen

Wer den aktuellen Vorstoß nur als isolierte Forderung Linnemanns betrachtet, unterschätzt die Entwicklung. Der eigentliche Kurswechsel wurde bereits mit der neuen Grundsicherung eingeleitet. Das zeigt ein Blick auf das nun verabschiedete Reformgesetz. Die Bundesregierung hebt selbst hervor, dass wieder der schnelle Weg in Arbeit gelten soll, dass Vollzeitarbeit für Alleinstehende zur Erwartung wird und dass bei Pflichtverletzungen eine Kürzung des Regelbedarfs um 30 Prozent für jeweils drei Monate möglich ist. Ab dem dritten aufeinanderfolgenden Meldeversäumnis kann sogar der Anspruch komplett entfallen.

Sozialverbände kritisieren genau diesen Richtungswechsel scharf. Der VdK warnt vor „verheerenden sozialen Folgen“ und davor, dass das letzte soziale Netz Löcher bekomme, durch die Menschen in Armut und Obdachlosigkeit fallen könnten. Der Paritätische und weitere Verbände sprechen davon, dass die Reform mehr Druck und mehr Auflagen schaffe, aber keine nachhaltige Erwerbsintegration. Familien, Kinder und Menschen mit besonderen Belastungen würden die Folgen überproportional tragen.

Vor diesem Hintergrund erscheint der nun diskutierte zweite Teil der Reform nicht als punktuelle Korrektur, sondern als Verschärfung einer bereits laufenden sozialpolitischen Neuordnung. Der Staat entfernt sich weiter von einem Verständnis, das Armut als komplexe soziale Lage behandelt, und bewegt sich stärker auf ein Modell zu, in dem Bedürftigkeit ständig nachgewiesen, Arbeitsbereitschaft lückenlos dokumentiert und jede Abweichung sanktioniert werden soll. Für viele Bürgergeldbeziehende ist das keine Modernisierung, sondern eine Rückkehr zu einer Politik des Misstrauens.

Missbrauch bekämpfen ist legitim – Generalverdacht nicht

Natürlich braucht ein Sozialstaat Regeln. Natürlich muss er gegen organisierte Ausbeutung, gegen Scheinverhältnisse und gegen echten Betrug vorgehen. Das bestreiten auch Sozialverbände nicht. Der VdK betont ausdrücklich, angemessene Maßnahmen gegen kriminellen Missbrauch zu befürworten. Die Frage ist jedoch, wo die Grenze zwischen gezielter Missbrauchsbekämpfung und einer Politik liegt, die Millionen Bedürftige unter Verdacht stellt. Genau an dieser Grenze bewegt sich die aktuelle Debatte.

Ein sozial ausgewogener Ansatz würde dort ansetzen, wo Probleme tatsächlich entstehen: bei ausbeuterischen Vermietern, bei illegalen Beschäftigungsmodellen, bei chaotischen Verwaltungsabläufen, bei fehlender Qualifizierung, bei gesundheitlichen Einschränkungen und bei Familien, die Erwerbsarbeit und Betreuung kaum unter einen Hut bekommen. Der jetzt eingeschlagene Weg wählt dagegen vor allem das Mittel des Drucks. Wer wenig verdient, soll weniger behalten dürfen. Wer Termine versäumt, riskiert schneller seine Existenz. Wer in problematischen Häusern lebt, könnte noch intensiver überprüft werden. Wer einmal Leistungen zu Unrecht erhalten hat, soll länger in der Schuld bleiben.

Das ist der eigentliche politische Befund dieser Debatte: Nicht der Sozialstaat wird treffsicherer, sondern die Zumutungen für arme Menschen nehmen zu. Missbrauchsbekämpfung wird zum Schlagwort, unter dem Regeln verschärft werden, die in der Praxis oft gerade jene treffen, die ohnehin die geringsten Spielräume haben. Aus Sicht von Bürgergeld- und Grundsicherungsbeziehenden ist das eine gefährliche Entwicklung. Denn ein Sozialstaat verliert an Glaubwürdigkeit, wenn er die Schwächsten vor allem als Problem behandelt.

Fazit

Der von BILD beschriebene Vorstoß von Carsten Linnemann zeigt, wohin die Reise gehen soll: mehr Kontrolle, weniger finanzielle Spielräume, längere Rückforderung, härtere Ausschlüsse. Politisch mag das als konsequente Linie verkauft werden. Sozialpolitisch droht daraus jedoch ein System zu werden, das Armut nicht mindert, sondern sie strenger verwaltet. Wer im Minijob einen ersten Schritt in Arbeit macht, wer in schlechter Wohnlage lebt, wer Termine aus Überforderung oder Krankheit versäumt oder wer sich mit alten Forderungen herumschlagen muss, gerät in diesem Modell noch stärker unter Druck.

Gerade deshalb ist Widerspruch nötig. Nicht, weil Betrug geschützt werden soll, sondern weil eine demokratische Sozialpolitik mehr können muss als Härte demonstrieren. Sie muss unterscheiden können zwischen Missbrauch und Bedürftigkeit, zwischen kriminellen Strukturen und sozialer Not, zwischen symbolischer Politik und realen Lebenslagen. Der aktuelle Kurs droht diese Unterschiede einzuebnen. Und genau darin liegt seine soziale Härte.