Statt Bürgergeld: So werden das Wohngeld und der Kinderzuschlag berechnet

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Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Der Kinderzuschlag ist für Eltern im Bürgergeld-Bezug in Kombination mit Wohngeld die Möglichkeit, das Jobcenter hinter sich zu lassen. Es ist aber auch eine Leistung, durch die Familien mit geringem bzw. mittlerem Einkommen staatliche Unterstützung erhalten können.

Mindesteinkommen für Kinderzuachlag und Wohngeld

Um Kinderzuschlag erhalten zu können, müssen Elternpaare als Grundlage zunächst ein Mindesteinkommen von 900€ Brutto erreichen.
Bei alleinerziehenden Elternteilen beträgt die Grenze 600€, außerdem kann nur der Kindergeldbeziehende diese Leistung erhalten.

Berechnung Einkommen

Wichtig zu beachten ist, dass nicht das aktuelle oder zukünftige Einkommen betrachtet wird, sondern das Durchschnittseinkommen in den letzten 6 Monaten vor der Antragsstellung – das betrifft alle Einkommensanrechnungen, sowohl die von Kindern, als auch die von Eltern.

1. Berechnungsschritt: Kindereinkommen

Das Kindereinkommen (außer Kindergeld) wird bereinigt nach den Regeln des SGB II zu 45% angerechnet. So sind zB. ab 1.7.23 alle Schülererwerbseinkommen unter 520€ anrechnungsfrei. Unterhalt(svorschuss) wird voll angerechnet.

Bei Familie Jung verdient Paul (14) 150€ durchs Zeitungsaustragen. Dieses Einkommen bleibt anrechnungsfrei.
Das Tina (17) verdient in der Ausbildung 900€ Brutto und 714€ Netto.

520 Grundfreibetrag

114€ 30% des Brutto zw. 520 u. 900€

634€ Freibetrag

714€ Netto

-634€ Freibetrag

80€ angerechnetes Einkommen nach dem SGB II

45% des angerechneten Einkommens nach dem SGB: 45% von 80€ = 36€ auf den KiZ angerechnetes Einkommen.

2. Berechnungsschritt: Elternbedarf

Der Elternbedarf setzt sich aus dem Regelbedarf und Mehrbedarfen der Elternteile und einem prozentualen Anteil der tatsächlichen Warmmiete nach dieser Tabelle zusammen.

Tabelle über die Wohnkostenanteile der Eltern aus der DA-KiZ. Für Eltern mit 1 Kind sind es beispielsweise 83%, mit 2 Kindern 71%. Für Alleinerziehende mit 1 Kind 77%, mit 2 Kindern 63%. https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-bkgg_ba013284.pdf.
Tabelle über die Wohnkostenanteile der Eltern aus der DA-KiZ. Für Eltern mit 1 Kind sind es beispielsweise 83%, mit 2 Kindern 71%. Für Alleinerziehende mit 1 Kind 77%, mit 2 Kindern 63%. https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-bkgg_ba013284.pdf.

Bei Familie Jung mit ihren 2 Kindern sind es 650€ Kaltmiete, 80€ Nebenkosten und 120€ Heizkosten. Die Regelbedarfe der Eltern sind je 451€. 71% (Wert aus Tabelle) der 850€ Warmmiete sind 603€. Ihr Elternbedarf beträgt 1505€ (451€ + 451€ + 603€).

3. Berechnungsschritt: Elterneinkommen

Vom Erwerbseinkommen sind ab 1.7. mindestens folgende Freibeträge zu gewähren:
100€ Grundfreibetrag
20% des Bruttos zw. 100 u. 520€
30% des Bruttos zw. 520 u. 1000€
10% des Bruttos zw. 1000 u. 1500€

Dieser wird vom Netto abgezogen.

Hr. Jung verdient 3000€ Brutto und 2305€ Netto.
100€ Grundfreibetrag
84€ (20% zwischen 100 u. 520)
144€ (30% zwischen 520 u. 1000)

50€ (10% zwischen 1000 u. 1500)

378€ Freibetrag

2305€ Netto

-378€ Freibetrag

1927€ anrechenbares Einkommen nach SGB II

Anschließend wird das den Elternbedarf übersteigende Elterneinkommen berechnet. 45% des übersteigenden Elterneinkommens mindern den maximalen Kinderzuschlagsbetrag von 250€/Kind. Beim Einkommen von Hr. Jung ergibt sich folgendes:

1927€ anrechenbares Einkommen nach SGB II

-1505€ Elternbedarf

422€ übersteigendes Elterneinkommen

45% des übersteigenden Elterneinkommens:
45% von 422€ = 190€ auf den KiZ angerechnetes Einkommen

4. Berechnungsschritt: Kinderzuschlag

Der maximale Kinderzuschlag beträgt 250€ je Kind.
KiZ für Paul:
250€ max. KiZ

-95€ (1/2 des auf den KiZ angerechneten Elterneinkommens)

155€ Kinderzuschlag für Paul

KiZ für Tina:
250€ max. KiZ
-36€ auf den KiZ angerechnetes Kindereinkommen

-95€ (1/2 des auf den KiZ angerechneten Elterneinkommens)

119€ Kinderzuschlag für Tina

Familie Jung erhält 274€ Kinderzuschlag (155€ KiZ für Paul + 119€ KiZ für Tina). Bis Ende Juni haben sich noch 165€ ergeben (155€ KiZ für Paul + 10€ KiZ für Tina), da sich die Freibeträge auf Tina’s Azubieinkommen zum 1.7. massiv erhöhen.

5. Schritt: Prüfung Überwindung Hilfebedürftigkeit

Zuletzt muss geprüft werden, ob der Kinderzuschlag entweder maximal 100€ unter dem Bürgergeldanspruch liegt.

Alternativ muss mit Kinderzuschlag und Wohngeld der Bürgergeldanspruch komplett überschritten werden.

Rechtsgrundlagen

§6a BKGG – dort ist der Kinderzuschlag geregelt
§§ 11, 11a und 11b SGB II – Einkommensanrechnung

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