Rente: Kennen Sie den Teilrenten-Trick?

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Kennen Sie den Teilrenten-Trick? Die Teilrente ermöglicht zum Beispiel die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Mit der Teilrente können Rentnerinnen und Rentner zudem ihren Renteneintritt flexibel gestalten. Dabei wird nur ein Teil der erworbenen Rentenansprüche ausgezahlt, und dieser Teil kann innerhalb eines bestimmten Rahmens frei gewählt werden. Am Ende haben Rentnerinnen und Rentner in bestimmten Lebenslagen sogar mehr Geld in der Tasche.

Die ursprüngliche Idee bei der Teilrente

Ursprünglich war die Teilrente dazu gedacht, eine Kombination aus Hinzuverdienst und vorgezogener Altersrente zu ermöglichen. Dies funktionierte nach dem Prinzip einer Wippe, bei der die Versicherten zwischen einem hohen Hinzuverdienst und einer niedrigen Teilrente oder umgekehrt wählen konnten.

Dieses Modell wurde jedoch nur von wenigen Menschen in Anspruch genommen und ist daher nicht mehr zeitgemäß. Seit 2023 können Bezieher einer vorgezogenen Altersrente beliebig hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Damit sind Teilrenten heute frei wählbar.

Aber: In bestimmten Konstellationen kann die Teilrente echte Vorteile bieten, auch wenn diese ursprünglich nicht das Ziel der Teilrente war.

Hat die Teilrente Vorteile?
Die Teilrente kann in verschiedenen Situationen vorteilhaft sein:

  • Sanfter Übergang in den Ruhestand: Die Teilrente ermöglicht einen sanften Übergang in den Ruhestand, da Rentner weiterhin erwerbstätig sein können.
  • Sicherung neuer Rentenansprüche: Pflegende Rentner, die Angehörige betreuen, können durch die Pflegezeit neue Rentenansprüche erwerben.
  • Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung: Privat Krankenversicherte können unter bestimmten Voraussetzungen mit Hilfe der Teilrente in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

Wie beantrage ich eine Teilrente?

Die Beantragung einer Teilrente ist nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung recht einfach: Rentnerinnen und Rentner können bei der Rentenversicherung einen formlosen Antrag nach § 42 SGB VI stellen. Beispielsweise könnte Anspruchsberechtigter, der eigentlich eine Vollrente von 1.000 Euro monatlich erhalten würde, sich stattdessen für eine Teilrente von 100 Euro entscheiden. Die Höhe der Teilrente muss jedoch mindestens zehn Prozent der Vollrente betragen, wie im Rentengesetz festgelegt (§ 42 SGB VI).

Gibt es eine Wartezeit für die Teilrente?

Nein, eine Bindungsfrist gibt es nicht. Rentnerinnen und Rentner können jederzeit in die Teilrente wechseln und im Folgemonat wieder in die Vollrente zurückkehren. Auch dies ist mit einem formlosen Antrag möglich.

Vorteile der Teilrente für ältere Arbeitnehmer

Die meisten älteren Arbeitnehmer können ab 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente beantragen. Die Rente wird dabei nicht gekürzt. In den meisten Fällen entscheiden sich Rentner daher für die Vollrente. Dennoch kann auch eine Teilrente Vorteile bringen, insbesondere dann, wenn Abschläge auf die Rente anfallen. Denn die Abschläge gelten nur für den Teil der Rente, der bezogen wird.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Angenommen, ein Rentner hat 45 Rentenpunkte auf seinem Rentenkonto und könnte eine monatliche Bruttorente von 1621 Euro beziehen. Würde er die Altersrente zwei Jahre früher in Anspruch nehmen, müsste er einen Rentenabschlag von 7,2 Prozent hinnehmen, was einer Kürzung um 117 Euro auf 1504 Euro entspricht. Entscheidet sich der Versicherte jedoch zunächst für eine halbe Rente, werden nur auf diesen Teil der Rente 7,2 Prozent Abschläge erhoben. Die Rente würde also nur um rund 58 Euro niedriger ausfallen. Die Teilrente kann sich also lohnen, insbesondere wenn Abschläge vermieden werden sollen.

Wann lohnt sich eine Teilrente nicht?

Für Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“) lohnt sich die Teilrente in der Regel nicht, da sie keine Abschläge hinnehmen müssen.

Teilrente für pflegende Rentner

Wer Angehörige mit Pflegegrad 2 oder höher pflegt, erwirbt häufig neue Rentenansprüche. Pflegende Rentnerinnen und Rentner, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine Vollrente beziehen, gelten jedoch als versicherungsfrei.

Das bedeutet, dass sie nicht als Pflegeperson “versicherungspflichtig” werden können und keine weiteren Rentenansprüche erwerben. Um dieses Problem zu umgehen, können pflegende Rentner in die Teilrente wechseln, um als Pflegeperson versicherungspflichtig zu werden und damit neue Rentenansprüche zu erwerben. Ein solcher Wechsel ist jederzeit möglich.

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Teilrenten Trick 1 99,99 Prozent – ein Plus von knapp zehn Euro

Viele pflegende Rentner nutzen die Teilrentenregelung, um durch die Pflege neue Rentenansprüche zu erwerben. Früher mussten sie auf mindestens ein Prozent ihrer Rente verzichten, weil die Deutsche Rentenversicherung nur 99-Prozent-Teilrenten akzeptierte. Inzwischen werden aber auch 99,99-prozentige Teilrenten anerkannt. Versicherte müssen also nur auf zehn oder 20 Cent ihrer Rente verzichten, um als Teilrentner zu gelten. Das macht ein Plus von knapp zehn Euro im Monat.

Teilrenten Trick 2 als Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Für privat Krankenversicherte, die älter als 55 Jahre sind, ist der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oft schwierig. Eine Ausnahme bildet die beitragsfreie Familienversicherung, bei der die 55er-Grenze nicht gilt.

Grundsätzlich können nämlich Versicherte beitragsfrei familienversichert werden, wenn sie die Voraussetzungen für die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllen, nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind und ein monatliches “Gesamteinkommen” von maximal 485 Euro haben.

Hier kann die Teilrente helfen, da das Gesamteinkommen so gewählt werden kann, dass es 485 Euro im Monat nicht übersteigt. Dabei werden auch andere Einkünfte wie Betriebsrenten, Kapitalerträge und Mieteinnahmen berücksichtigt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung über den Ehegatten oder Lebenspartner.

Nach Anerkennung der Familienversicherung können Rentner wieder in die Vollrente wechseln und sich freiwillig gesetzlich versichern. Da die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung gerade im Alter sehr hoch sind, kann sich dieser “Trick” lohnen.

Sind “Teilrenten-Trick” rechtsmissbräuchlich?

Nein, die Deutsche Rentenversicherung und der Spitzenverband der GKV gehen davon aus, dass Rentner die Wahlfreiheit zwischen Voll- und Teilrente haben, auch wenn dies zu Lasten Dritter gehen kann. Die Teilrente sei daher nicht rechtsmissbräuchlich.

Achtung: Nachteile der Teilrente in der betrieblichen Altersversorgung

Eine Teilrente kann in bestimmten Fällen zu Nachteilen bei der Betriebsrente führen. Es ist daher ratsam, vor Beginn einer Teilrente eine verbindliche Rechtsauskunft beim zuständigen Betriebsrententräger einzuholen, um die möglichen Folgen für die Betriebsrente zu klären. Die Betriebsrente kann unter Umständen wegfallen, wenn die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf einen Teilbetrag gekürzt wird (§ 6 Betriebsrentengesetz).

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