Mutwilliges Provozieren von Hartz IV Behörde?

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Arbeitslosensprecherin bekam 4-fach Recht vor Gericht. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sachbearbeiterin angekündigt

Die Hartz4-Plattform kritisiert die schikanöse Verweigerungshaltung der Wiesbadener Sozialbehörde und wirft ihr mutwilliges Provozieren von Sozialgerichtsprozessen vor. „Das ist“ so Brigitte Vallenthin, Sprecherin der Initiative, „nicht nur ein menschenunwürdiges Verzögern von dringend benötigten Sozialleistungen. Es ist willkürliches Verbrennen von Steuergeld, das angeblich für einen höheren Regelsatz nicht da ist.“

Wie die Behörde die Menschen buchstäblich zu den Gerichten treibt, wird abermals deutlich am Beispiel der jüngsten Behörden- Schikanen gegenüber der Sprecherin des Arbeitslosenvereins. Brigitte Vallenthin musste wegen unzumutbarer Wohnverhältnisse im Gebäude ihrer letzten Wohnung und dadurch gesundheitlich stark angeschlagen in eine neue Wohnung umziehen. Den von der Polizei festgestellte Zustand massiver Gesundheitsgefährdung und unbeschreiblichen Gestanks durch eine im Hause befindliche von mindestens 8 Katzen und einem Papagei seit vielen Jahren zugekotet Wohnung – ohne dass deren Exkremente entfernt wurden – wurde von der Behörde als leistungspflichtig wegen ausreichender Notlage und als dringender Umzugsgrund
anerkannt. Wenige Tage später jedoch setzten die Behördenschikanen eine – ohne dass dafür irgend eine Rechtsgrundlage bestanden hätte.

Jetzt bekam Brigitte Vallenthin ihr von der Behörde verweigertes Recht gleich 4-fach per Eilverfahren vom Wiesbadener Sozialgericht bestätigt:

1. Mitte September hatte Sie Klage gegen das unbegründete Zurückziehen einer vor Mietvertragsunterzeichnung erteilten Kautionszusage eingereicht, nachdem die Behörde – trotz zahlreicher Bemühungen – die gesetzlich vorgeschriebene Leistung
verweigerte. Dass der Behörde die Rechtswidrigkeit ihres Handelns bewusst war, bestätigt sie selber bereits vier Wochen später dem Gericht und erklärte, dass sie nun doch zahlen wolle. Das hinderte das Amt jedoch nicht, noch einmal weitere zwei Monate – mit zahllosen nicht erfüllten Zahlungsversprechen – vergehen zu lassen. Und schließlich zahlte sie auch noch auf das falsche Konto, sodass vier Monate nach Fälligkeit noch nicht einmal eine gänzlich überflüssige Gerichtsverhandlung verhindert wurde.

2. Auch die von der Behörde vorgenommene Bescheid-Auflage, dass der Wohnung nur unter der Bedingung eines Eigenanteils an der Miete von 35 € zugestimmt werde, erteilte die Wiesbadener Sozialrichterin am 03. Dezember eine Absage. Eine Mietzuzahlung könne nach dem Gesetz nur wirksam sein, wenn sie als Verzichtserklärung vom Leistungsberechtigten erfolge. Und diese sei jederzeit auf
die Zukunft widerrufbar.

3. Eine weitere Absage erteilte das Gericht der Behörden-Schikane, nur rund die Hälfte der Regelsatz-Leistung zum Monatsanfang auszuzahlen und den Rest erst nach Vorlage des Überweisungsbelegs für gezahlte Miete. Eine derartige Sanktion brauche eine Rechtsgrundlage und die gäbe es nicht, erklärte die Richterin den Vertretern von Sozialbehörde und Rechtsamt der Stadt Wiesbaden. Diese gaben schließlich in der Gerichtsverhandlung zu Protokoll, dass sie den entsprechenden Bescheid zurück nehmen.

4. Für 167 € gesetzlich vorgeschriebene Leistungsübernahme von Umzugskosten musste die Antragstellerin ebenfalls erst das Gericht bemühen, ehe die Wiesbadener Behörde sie – dieses Mal noch rechtzeitig vor dem Sozialgerichtstermin – davon sowie den 5 €-Tilgungsraten befreite.

„Leider sind solche Schikanen kein Einzelfall“, erklärt Brigitte Vallenthin, „sondern Alltag für zigtausend Betroffene in Hartz IV-Ämtern. Ich empfinde es als Skandal, dass in Not geratene Menschen massenhaft für ihr zweifelsfreies Recht in die Sozialgerichte getrieben
und dadurch sinnlos Steuergelder verbrannt werden. Aus Verantwortungsgefühl für alle, die darunter leiden, werde ich deshalb gegen die zuständige Sachbearbeiterin Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.“ (Hartz 4 Plattform, 10.12.2008)