Mindestlohn greift bei Hartz IV Aufstockern kaum

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Mindestlohn von 8,50 Euro reicht kaum, um Hartz IV Bezug zu verhindern

16.04.2014

Durch den geplanten Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro werden etwa 60.000 Aufstocker nicht mehr auf Hartz IV angewiesen sein. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Von den insgesamt 1,3 Millionen Aufstockern wird demnach nur ein vergleichsweise kleiner Teil den Hartz-IV-Bezug aufgrund des Mindestlohns beenden können.

Da die Aufstocker mehrheitlich weniger als 22 Stunden in der Woche arbeiten, werden die meisten von ihnen auch nach der Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro weiter Hartz IV benötigen. Der durchschnittliche Stundenlohn der Aufstocker liegt mit rund 6,20 Euro zwar deutlich unter dem geplanten Mindestlohn, der Einkommenszuwachs reicht aber bei den meisten Aufstockern nicht aus, um von Hartz IV unabhängig zu werden. Hinzu kommt: Der überwiegende Teil des Lohnzuwachses wird auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet, das verfügbare Nettoeinkommen der Aufstocker steigt im Durchschnitt lediglich um zehn bis zwölf Euro.

Der Staat wird durch den Mindestlohn dagegen deutliche Minderausgaben an Hartz IV und Mehreinnahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erzielen, soweit keine größeren Arbeitsplatzverluste durch den Mindestlohn eintreten. Geht man davon aus, dass die Beschäftigung unverändert bleibt, senkt der Mindestlohn die Ausgaben für Hartz IV um jährlich 700 bis 900 Millionen Euro. Mehr Ausgaben bei Wohngeld und Kinderzuschlag reduzieren die Einsparungen, sodass die Transferausgaben insgesamt um 500 bis 650 Millionen Euro zurückgehen. Hinzu kommen Mehreinnahmen bei den Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommenssteuer in Höhe von vier bis sechs Milliarden Euro, denen allerdings Mindereinnahmen bei den Unternehmenssteuern entgegenstehen. Unterm Strich ergibt sich eine Entlastung der öffentlichen Haushalte zwischen knapp 2,2 und gut drei Milliarden Euro. (iab)

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