Leiter eines Jobcenters wird angeklagt

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Der Leiter des Recklinghausener Jobcenters kommt vor Gericht. Vorwurf: Illegale Vergabe von Ein-Euro-Jobbern

Die Vergabe von Ein-Euro-Jobs wird seit der Einführung von sozialen- und unabhängigen Erwerbsloseninitiativen kritisiert. Die Hauptkritik an der Vergabe der sog. Ein-Euro-Jobs ist die Sinnhaftigkeit. In vielen Fällen beklagen sich die Betroffenen, dass sie reguläre Tätigkeiten ausüben, für die es eigentlich einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz geben müsste.

Nun wird der Leiter des Recklinghausener Jobcenters angeklagt. Der Vorwurf lautet: Untreue sowie weitere Delikte. Das Jobcenter Recklinghausen hatte dem Seniorenzentrum Grullbad gleich 40 Ein-Euro-Jobber vermittelt. Das Brisante daran ist, dass der Leiter des Jobcenters zugleich auch der Geschäftsführer des Altenheims ist. Die Ein-Euro-Jobber mussten Tätigkeiten vollziehen, die eigentlich "normal Angestellte" verrichten sollten. Einige wurden sogar regulär in den Schichtdienst mit eingearbeitet. Ein Betroffener, der gute EDV Kenntnisse hatte, wurde als Systemadministrator der heimeigenen EDV eingesetzt.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in Bochum hätten die Jobs nicht bewilligt werden dürfen. Die Tätigkeiten der Ein-Euro-Jobber gehörten zu den Tätigkeiten der fest Angestellten. Diese umfassten beispielsweise die Essensausgabe, die Reinigung der Zimmer sowie den Transport der Wäsche. Die Staatsanwaltschaft in Bochum schätzt den Schaden auf 450.000 Euro. Neben dem Leiter des Jobcenters ist auch der Heimleiter des Altenheims sowie zwei Mitarbeiter des Jobcenters. (25.08.2008)

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