Lange Wartezeiten bei Bürgergeld-Anträgen

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Wer einmal einen Antrag auf Bürgergeld gestellt hat, weiß, dass bis zur tatsächlichen Bewilligung eine lange Wartezeit vergehen kann. Oft reichen dem Jobcenter die Angaben und eingereichten Unterlagen nicht aus, weshalb immer wieder schwer verständliche Antwortschreiben mit neuen Aufgaben verschickt werden. Derzeit häufen sich die Meldungen, dass die Jobcenter teilweise monatelange für die Bearbeitung eines Antrags benötigen.

Bürgergeld wird rückwirkend ausgezahlt

Zunächst die gute Nachricht: Es geht kein Anspruch verloren. Das Bürgergeld wird nämlich immer rückwirkend für den gesamten Monat gezahlt, wenn ein Leistungsanspruch besteht. Damit haben alle Berechtigten den vollen Anspruch ab dem 1. des Monats, auch wenn der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II erst am 31. des Monats gestellt wurde.

Erforderliche Unterlagen

Rückwirkende Leistungen werden von den Jobcentern nur dann in voller Höhe ausgezahlt, wenn die erforderlichen Anträge und Unterlagen vollständig vorliegen. Auf dem Weg zum Jobcenter gehen jedoch immer wieder Unterlagen verloren.

Diese Ratgeber soll helfen, das Problem der “verlorenen Unterlagen” zu minimieren.

Sind die Unterlagen in der Behörde verloren gegangen, wird das Jobcenter behaupten, die Unterlagen seien nicht eingegangen. Werden die fehlenden Unterlagen erst nach zweimaliger Aufforderung nachgereicht, liegt ein “verspätet gestellter Bürgergeldantrag” vor. Das Jobcenter lehnt dann den rückwirkenden Anspruch ab.

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Bearbeitung dauert Wochen und Monate

Die meisten Antragsteller warten Wochen oder sogar Monate, bis ihr Antrag bewilligt wird. “Durch die Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld beobachten wir derzeit längere Wartezeiten bei der Bearbeitung”, sagt Winfried Meyer von der Erwerbslosen-Initiative Hannover-Linden. Spätestens nach sechs Monaten müssen die Behörden aber einen Bescheid ausstellen.

“In Hannover sehen wir eine Bearbeitungsdauer von knapp drei Monaten”, mahnt Meyer. Zwar gebe es auch Fälle, in denen die Bearbeitungszeit nur zwei Wochen dauere, aber das sei selten, so der Erwerbslosenberater. Nur bei Folgeanträgen seien die Wartezeiten momentan deutlich kürzer.

Vorschuss beantragen

Wer mittellos ist, kann aber auch einen Bürgergeld Vorschuss beantragen.

Nach § 42 SGB I besteht immer dann ein Rechtsanspruch auf einen Vorschuss (Antrag erforderlich), wenn der Anspruch auf Bürgergeld dem Grunde nach besteht, das Jobcenter aber längere Zeit für die Bearbeitung benötigt.

Diese Voraussetzungen für den Vorschuss müssen erfüllt sein

  • das Jobcenter muss bei einer ersten Durchsicht anerkennen, dass ein Bürgergeld-Anspruch an sich besteht und
  • für die Ermittlung der Höhe des beantragten Leistungsanspruchs muss vermutlich eine längere Zeit erforderlich sein
  • der Vorschuss muss immer vom Leistungsberechtigten beantragt werden (§ 42 Abs. 1 S.2 SGB I).

Die Höhe des Vorschusses richtet sich nach dem späteren Leistungsanspruch. Der Sachbearbeiter im Jobcenter wird jedoch vermeiden wollen, dass der gesamte Betrag bereits im Voraus ausgezahlt wird, um spätere Nachzahlungen zu vermeiden.

Wenn nach sechs Monaten noch immer kein Bescheid zugestellt wurde, sollte eine Untätigkeitsklage eingereicht werden.