Hartz IV Unterlagen verschwinden immer wieder spurlos – Das ist der Ausweg!

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Werden Unterlagen nicht fristgerecht abgegeben, erleiden Leistungsbezieher häufig einen Nachteil, weil dann zustehende Hartz IV Leistungen nicht gezahlt werden. Wurden die Unterlagen fristgerecht abgegeben bzw. eingesandt, kommt es immer wieder vor, dass die Behörde widerspricht, da angeblich die Unterlagen nicht angekommen seien.

Eingangsbestätigungen immer verlangen

Eingangsbestätigungen sind relevant für eingereichte Anträge, Widersprüche, einzureichende Unterlagen und für Änderungsmitteilungen. Allerdings kommt es immer wieder zu Vorfällen, in denen Unterlagen in Jobcentern angeblich spurlos verschwunden sind und deshalb nicht bearbeitet werden können.

Ohne Unterlagen keine Leistung

Gerade beim Thema Hartz IV sind verloren gegangenen Unterlagen jedoch ein großes Problem. Bei einer Umfrage gaben 76 Prozent aller Befragten an, schon selbst einen Unterlagenverlust erlebt zu haben. Regelmäßig gibt es daher Klagen von Leistungsbeziehern, über verloren gegangene Unterlagen. Denn das Problem verloren gegangener Unterlagen bedeutet ähnliches Vorgehen, wie bei nicht eingereichten Unterlagen: Ohne entsprechende Unterlagen gibt es keine Leistung.

Hartz 4-Leistungsbezieher erhalten also Geld, was ihnen rechtmäßig zusteht nicht, weil ein Mitarbeiter angibt, die dazugehörigen Unterlagen nicht wiederfinden zu können. Dem Jobcenter ist es bisher gestattet, die Eingangsbestätigungen in die Rubriken Erstantrag, Folgeantrag und sonstige Unterlagen zu unterteilen. Demnach besteht in vielen Fällen nicht die Möglichkeit, die eingereichten Unterlagen konkret zu benennen, geschweige denn anzugeben, wie viele Seiten eingereicht wurden.

Dadurch entsteht eine offensichtliche Rechtslosstellung des Jobcenters. Verliert ein Mitarbeiter die Unterlagen eines Leistungsbeziehers, trifft ihn dennoch keinerlei Verantwortung.

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Kein Recht für Hart IV-Bezieher

Zu fordern ist daher, dass es in allen Jobcentern hinreichend bestimmte Eingangsbestätigungen geben sollte, denn es gilt das Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren. Betroffene müssen sich sicher sein dürfen, dass ihre eingereichten Unterlagen auch berücksichtigt werden oder sie im Falle eines Verlustes aufgrund des Jobcenters nicht benachteiligt werden.

Das Problem ist jedoch, dass es im Sozialrecht kein normiertes Recht gibt, aus dem der Anspruch auf eine Eingangsbestätigung mittelbar ableitbar ist. Wie die Mitarbeiter in den Jobcentern mit Dokumenten umgehen, die für Hartz IV-Bezieher häufig existenznotwendig sind, ist nicht zu akzeptieren.

Alles nur Zufälle?

Zudem ist das, was die Behörden mit den Betroffenen durchziehen, menschenrechtlich strafbar. Wie pflegte Herr Scheele, Chef der Bundesagentur für Arbeit, kürzlich zu sagen? Er sei davon überzeugt, dass die Mitarbeiter der Jobcenter nur das Beste für Leistungsbezieher anstreben würden und stets in deren Wohlwollen handeln. In dem Ausmaß, in dem Unterlagen verloren gehen, kann jedoch kaum noch von Zufällen gesprochen werden. Das Bundesverfassungsgericht sollte endlich erwachen und eingreifen. Einen kostenlosen Vordruck für eine Empfangsbestätigung gibt es hier!

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