Bürgergeld-Bezieher vom Energiegesetz ausgenommen

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Die Bundesregierung hat das neue Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Bürgergeld, Wohngeld und Sozialhilfebezieher davon ausgenommen werden. Dennoch soll es auch für Bürgergeld-Beziehende eine Förderung geben.

Gebäudeenergiegesetz verabschiedet

Die Bundesregierung hat das umstrittene Gesetz zur Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme beschlossen. Das Gesetz muss allerdings noch von Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden, bevor es in Kraft tritt.

Der neue Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) enthält zahlreiche Details, darunter auch spezielle Förderungen für Sozialleistungsbezieher. Diese sollen grundsätzlich von der Austauschpflicht befreit werden.

Wer ist vom Energiegesetz ausgenommen?

Zu den von der Umtauschpflicht ausgenommenen Sozialleistungen sollen das Bürgergeld, das Wohngeld, die Leistungen für Asylbewerber und der Kinderzuschlag sein. Beziehende dieser Leistungen sind in der Regel einkommensschwache Haushalte. Selbst wenn sie Wohneigentum besitzen, sind sie vom neuen GEG nicht betroffen.

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Einen Härtefallantrag können auch Menschen stellen, die älter als 80 Jahre sind und die finanziellen Voraussetzungen nicht erfüllen können. Über Härtefälle soll die Behörde im Einzelfall entscheiden.

Förderungen auch beim Bürgergeld

Auch Bezieher von Sozialleistungen können besondere Zuschüsse erhalten, wenn sie sich für eine erneuerbare Heizungsanlage entscheiden. Es gibt eine Basisförderung von 30 Prozent der Kosten, und wer einkommensabhängige Sozialleistungen bezieht oder über 80 Jahre alt ist, kann einen zusätzlichen Zuschuss von 20 Prozent erhalten.

Das bedeutet, dass Bürgergeld- und Wohngeldempfänger bis zu 50 Prozent der Kosten erstattet bekommen können. Bei einer Wärmepumpe zum Beispiel, die 30.000 Euro kostet, würden 15.000 Euro vom Staat bezuschusst.

Förderung geht an den Lebensrealitäten vorbei

Die Förderung geht jedoch an der Lebensrealität von Sozialleistungsbeziehern vorbei. Die wenigsten Betroffenen können Einsparungen von rund 15.000 Euro vorweisen. Die Regelleistungen im Bürgergeld oder in der Grundsicherung lassen solche Umbauten nicht zu. Würde das Gesetz auch Bürgergeldbezieher verpflichten, müssten die Betroffenen zwangsläufig einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter stellen.

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