Rente bei Riester gekürzt: Urteil könnte zu Nachzahlungen führen

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Die Rente ist sicher, sagte einst der damalige Minister Nobert Blüm. Dann kam die Rieser-Rente und versprach, die zu geringe Rente durch eigene Vorsorge auszugleichen. Heute versuchen Versicherungen, die Rentenzahlungen aus der Rieser-Rente zu kürzen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat deshalb die Allianz Lebensversicherungs-AG verklagt. Ein Urteil wird in den nächsten Tagen erwartet.

Versicherung reduzierte Höhe der Rentenzahlungen

Versicherungen garantieren in der Regel eine feste monatliche Rentenzahlung vom Rentenbeginn bis zum Tod. Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat jedoch in der jüngsten Niedrigzinsphase bei Riester-Verträgen den vertraglich vereinbarten Rentenfaktor und damit die Höhe der Rentenzahlungen reduziert.

Die Versicherung beruft sich dabei auf eine in der Versicherungswirtschaft übliche Treuhänderklausel. Niels Nauhauser, Abteilungsleiter bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, kritisiert dieses Vorgehen scharf und hält die Klausel für rechtswidrig.

“Derzeit versuchen Versicherer, sich mit einer verbraucherfeindlichen Klausel im Kleingedruckten von ihren Rentenversprechen zu befreien.”

Verbraucherzentrale klagt gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale klagt daher gegen die Allianz, um die Rechtmäßigkeit der Klausel überprüfen zu lassen. Erklärt das Gericht die Klausel für unzulässig, kann sich die Allianz nicht mehr darauf berufen und die Kunden haben Anspruch auf eine Nachzahlung.

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Im konkreten Fall hatte ein Verbraucher im Jahr 2006 eine Riester-Rente mit der Bezeichnung “InvestGarantie” bei der Allianz abgeschlossen. Das Versprechen des Anbieters lautete: “Rentenzahlung von monatlich 38,74 Euro je 10.000 Euro Policenwert”. Tatsächlich reduzierte sich der Rentenfaktor auf 30,84 Euro je 10.000 Euro Policenwert. Das ist rechnerisch eine Kürzung um 20 Prozent.

Versicherung begründet Kürzung mit Niedrigzinsphase

Die Versicherung begründet die Kürzung der Rente u.a. mit dem „Rückgang der Zinserträge am Kapitalmarkt“ und „die bereits lange andauernde aktuelle Niedrigzinsphase“.

Der Versicherungsnehmer beschwerte sich daraufhin bei seiner Versicherung. Diese teilte mit, dass der Rentenfaktor bei einer Änderung der Rechnungsgrundlagen wieder steigen würde. Die genauen Umstände und Berechnungsparameter nannte die Allianz jedoch nicht, wie die Verbraucherschützer kritisierten.

„Eine Kürzung der Rente ist zwar aufsichtsrechtlich unter bestimmten Umständen zulässig, allerdings benachteiligt die Treuhänderklausel der Allianz Verbraucher, weil sie gegen das Äquivalenzprinzip verstößt“, mahnt Nauhauser.

Die Versicherung räumt sich in ihren Klauseln zwar das Recht ein, die Rente zu kürzen, ohne sich jedoch gleichzeitig zu verpflichten, die Rente wieder zu erhöhen, wenn sich bestimmte Bedingungen wieder ändern.

Und um diese Klausel geht es in den Verträgen:
Wenn aufgrund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen (siehe § 25 Abs. 1 a Satz 4) nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, dass die in Satz 1 genannten Rechnungsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern, sind wir berechtigt, die monatliche Rente für je 10.000 € Policenwert so weit herabzusetzen, dass wir die Rentenzahlung bis zu Ihrem Tode garantieren können.“ (Quelle: Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Baustein zur fondsgebundenen Altersvorsorge: FondsRente (“RiesterRente mit Fonds”) – E 202 von Juni 2006)

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale benachteiligt genau diese Klausel die Betroffenen. Deshalb mahnten die Verbraucherschützer die Allianz bereits im September letzten Jahres ab. Sie forderten den Versicherer auf, die Klausel nicht mehr zu verwenden. Da die Allianz nicht einlenkte, reichte die Verbraucherzentrale Klage ein (Az. 53 O 214/22).

Gute Aussichten auf Erfolg

Die Erfolgsaussichten stehen nicht schlecht. Denn ein ähnlicher Fall war bereits vor dem Landgericht Köln verhandelt worden. Die Richter erklärten die Klausel des Anbieters Zurich Deutscher Herold für unwirksam. Der Versicherer wollte ebenfalls um ein Viertel kürzen. Gegen das Urteil hat die Versicherung jedoch Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt.

Nach Urteil Nachzahlung an Verbraucher

Im Erfolgsfall könnte nicht nur der Betroffene von einer Nachzahlung profitieren, sondern auch alle anderen Kunden. Deshalb hat die Klage eine große Tragweite.

Allein die Allianz hat nach Schätzungen rund 700.000 Allianz-Riester-Policen verkauft, die von der Klausel betroffen sind. Auf die Versicherer kämen Nachzahlungen in Millionenhöhe zu.

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