Krankengeld: Wer bei Abbruch der Wiedereingliederung zahlt

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Eine stufenweise Wiedereingliederung soll dazu führen, dass Sie nach einer Erkrankung oder einem Unfall in Ihrer Beschäftigung wieder Fuß finden und sich an den Arbeitsalltag gewöhnen.

Die Idee dabei ist, dass Menschen, die Krankengeld beziehen und noch nicht wiederhergestellt sind, stufenweise zur Arbeit zurückkommen. Die Betroffenen können also längst noch nicht die volle alte Arbeitsleistung erbringen, und der Arbeitgeber verlangt dies auch nicht von ihnen.

Nötig ist eine ärztliche Bescheinigung

Ihr behandelnder Arzt muss bescheinigen, dass Sie teilweise wieder belastbar sind und wahrscheinlich nach der gesamten Wiedereingliederung wieder in Ihrem Beruf arbeiten können.

Sie gelten nach wie vor als arbeitsunfähig

Dabei gelten Sie während der Wiedereingliederung nach wie vor als arbeitsunfähig. Das ist deshalb wichtig, weil Ihnen so auch während der Wiedereingliederung Entgeltersatzleistungen zustehen. Sie sollen also keine finanziellen Verluste erleiden, weil Sie bei dem Verfahren mitmachen.

Alle Beteiligten müssen zustimmen

Eine Wiedereingliederung vorschlagen können Sie, Ihr Arbeitgeber, auch der Reha-Träger oder Ihr Arzt. Nur Sie und Ihr Arbeitgeber müssen allerdings zustimmen. Wenn entweder Sie oder der Arbeitgeber eine stufenweise Wiedereingliederung ablehnen, dann läuft sie nicht.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement

Wenn es in Ihrer Firma ein Betriebliches Eingliederungsmanagement gibt, dann kann dieses die stufenweise Wiedereingliederung unterstützen und dazu vermutlich auch schon eine entsprechende Struktur organisiert.

Reha und stufenweise Wiedereingliederung

Oft geht der stufenweisen Wiedereingliederung eine Rehabilitations-Maßnahme voraus. Das ist auch sinnvoll, denn während der Reha können die beteiligten Ärzte erkennen, ob bei Ihrem Gesundheitszustand eine stufenweise Wiedereingliederung Erfolg verspricht.

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Die Ärzte, die die Rehabilitationsmaßnahme durchführen, können außerdem mit Ihnen zusammen eine stufenweise Wiedereingliederung beantragen und genau skizzieren, was in Ihrem Fall dabei zu beachten ist.

Was passiert, wenn Sie die Wiedereingliederung abbrechen?

Manche Betroffene sind verunsichert, weil sie fürchten, dass sie keine finanzielle Unterstützung mehr bekommen, wenn Sie die stufenweise Wiedereingliederung beenden, weil der Gesundheitszustand doch zu schlecht ist, um auf diese Art ins Arbeitsleben zurück zu finden.

Diese Furcht ist zum Glück unberechtigt. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die Wiedereingliederung abbrechen müssen, dann erhalten Sie danach weiter regulär Krankengeld.

Welche Vorteile bietet die stufenweise Wiedereingliederung?

Die stufenweise Wiedereingliederung ermöglicht, dass Sie nach Ihren derzeitigen Fähigkeiten und Bedürfnissen den Kontakt zu Ihrem Beruf behalten. Sie müssen sich also nicht nach langer Auszeit wieder gänzlich neu in Ihre Arbeit hineindenken.

Sie beginnen bei der stufenweisen Wiedereingliederung meist mit wenig Arbeitsstunden und wenig Aufgaben. Dabei steht Ihre Leistung und Gesundheit unter ständiger Kontrolle des behandelnden Arztes.
Sie müssen also die Wiedereingliederung nicht gleich abbrechen, weil Ihnen „alles zu viel“ wird. Brauchen Sie länger als vermutet, um eine Stufe zu bewältigen, dann können Sie diese verlängern, bis Sie fit sind.

Der Stundenplan wird überprüft und an Ihre tatsächliche Verfassung angepasst, an die körperliche wie an die psychische. Auch Probleme, die sich an Ihrem Arbeitsplatz noch ergeben, lassen sich anpassen.