Klage gegen zu hohe Strompreise: Bis zu 5500 Euro Rückerstattung

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Bürgergeld- und Grundsicherungsbezieher müssen den Strom aus den Regelsätzen zahlen. Wenn die Stromkosten massiv steigen, bleibt kaum etwas übrig, um beispielsweise Kleidung und Nahrung zu kaufen. Doch wehrlos sind Stromkunden nicht.

Die Verbraucherzentrale hatte Musterklagen gegen die Stromversorger primastrom und voxenergie eingereicht – wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Erste Vergleiche waren erfolgreich, und die Verhandlungen mit verbundenen Unternehmen halten an.

Ramona Popp aus dem Vorstand der Verbraucherzentrale sagt: “Eine lange gerichtliche Auseinandersetzung konnte hier vermieden werden.”

Was bedeutet das für die Kunden?

Die rund 1.600 Kunden, die die Musterklage der Verbraucherzentrale mittrugen, können Erstattungen im vierstelligen Bereich bekommen. Laut Spiegel erhielt einer der Betroffenen bereits 5.500 Euro zurück.

Zudem können Kunden dieser Stromkonzerne Verträge vorzeitig beenden, zumindest in vielen Fällen. Manche können sogar Abschläge zurückbekommen, die sie bereits leisteten.

Stromanbieter haben eingelenkt

Gerichtlich musste nichts entscheiden werden, da die Verfahren gegen primastrom und voxenergie durch außergerichtliche Vergleiche endeten.

Darin verpflichteten sich beide Unternehmen, ihre einseitigen Preiserhöhungen zurückzunehmen, jedenfalls bei den Betroffenen, die sich im Klageregister eingetragen hatten.

Es gelten die ursprünglichen Preise

Für diese Betroffenen gelten die ursprünglich mit den Anbietern vereinbarten Preise, und die Konzerne hatten eine Frist bis zum 18. März, eine auf diesen alten Zahlen basierende Abrechnung zu schicken.

Die Verbraucherzentrale bittet Kunden, die diese Abrechnung noch nicht erhielten, die Organisation zu informieren.

Was können andere Kunden erwarten

Betroffene, die sich nicht iuns Klageregister eintrugen, müssen sich noch gedulden. Die Verhandlungen zwischen Verbraucherzentrale und den Konzernen laufen weiter, und die Verbraucherzentrale wird die Kunden in Kenntnis setzen, wenn Ergebnisse kommen.

Was war der Grund für die Klage?

Steigende Energiepreise sind für manche Stromanbieter ein Anlass, auf eigene Faust die Preise bei den Kunden zu erhöhen. Das taten auch die Energieversorger primastrom GmbH und voxenergie.

Sind solche Preiserhöhungen zulässig?

Solche Presierhöhungen sind bei Bestandskunden, die laufende Verträge mit Stromanbietern haben, aber nur dann zulässig, wenn dies im Vertrag so vereinbart ist. Bei den eigenmächtigen Preissteigerungen, um die es in der Musterklage ging, war das aber nicht der Fall.

Bei manchen Kunden der beiden Stromversorger war sogar das Gegenteil der Fall. Vertraglich vereinbart war eine Preisgarantie von 24 Monaten.

Preiserhöhungen laut Verbraucherzentrale unzulässig

Die Verbraucherzentrale schätzte deshalb die Preiserhöhungen als unzulässig an und formulierte die Musterklage. Dass die Stromversorger einlenkten, belegt, dass die Einschätzung der Verbraucherzentrale richtig war.

Versorger verneunfachen Gaspreise

Der Verbraucherschutz kam in Aktion, nachdem hunderte Beschwerden betroffener Kunden eingegangen waren. Die beiden Versorger haben, laut Spiegel, ab 2021 die Strompreise mehr als verdreifacht und die Gaspreise bisweilen mehr als verneunfacht.

Fristlos kündigen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat festgestellt, dass die Unternehmen primastrom, voxenergie und nowenergy ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht informiert haben. Dies eröffnet Betroffenen die Möglichkeit, ihre Verträge mit den genannten Anbietern fristlos zu beenden.

Laut vzbv können Verbraucher, deren Vertragsschluss mit den drei genannten Energieversorgern nicht länger als 12 Monate und 14 Tage zurückliegt, von diesem Recht Gebrauch machen und sogar bereits gezahlte Abschläge in voller Höhe zurückfordern.

Es können Rückforderung, die mehr als 1.200 Euro für einen 2-Personen-Haushalt betragen können, eingefordert werden.

Auch für Verträge, die bereits länger laufen, besteht Hoffnung: Eine außerordentliche Kündigung ist unter bestimmten Umständen möglich, etwa wenn die Energieversorger die Preise einseitig geändert haben, den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton nicht bereitstellen oder rechtswidrige Klauseln zur Vertragslaufzeit verwenden.

Diese Optionen bieten zusätzliche Handhaben, um gegen unfaire Praktiken vorzugehen und ihre Rechte effektiv zu verteidigen.

Der vzbv bietet einen interaktiven Musterbrief an, der den Prozess der Geltendmachung eigener Rechte vereinfachen soll. Dieser ist hier zu finden: www.verbraucherzentrale.de/musterbriefe

Weitere Klagen geplant

Aufgrund von Ansprüchen mit dem Widerrufsrecht und bestehenden Kündigungsrechten planen die Verbraucherzentralen eine weitere Sammelklage gegen die primaholding-Gruppe mit ihren Tochterunternehmen nowenergy, primastrom und voxenergie. Auch diese Fälle sind Gegenstand der laufenden Vergleichsverhandlungen mit den Unternehmen.

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