Im April stehen wieder Änderungen an, die für Rentner und Renterinnen wichtig sein können. Der 30.04.2024 beispielsweise ist ein Bank-Arbeitstag, und an diesem wird die Rente ausgezahlt, nachschüssig für den Rentenmonat April oder vorschüssig für den Mai. Der Rentenberater und Rechsanwalt Peter Knöppel zeigt fünf Änderungen im April 2024, die für Rentner von Bedeutung sind.
Inhaltsverzeichnis
Das Elterngeld ändert sich
Das Elterngeld ändert sich am dem ersten April 2024. Die Einkommensgrenzen für Paare und Alleinerziehende werden, laut Knöppel, erstens gesenkt. Zweitens ist Basiselterngeld für Eltern nur noch einen Monat zeitgleich möglich.
Wer geht im April 2024 in die Altersrente?
Die Regelaltersrente am 01.04.2024 beginnt, laut Knöppel, bei den Jahrgängen vom zweiten März 1958 bis zum ersten April 1958. Diese haben jetzt die Regelaltersgrenze von 66 Jahren erreicht. Langjährig Versicherte mit 35 Jahren Wartezeit, die zwischen dem zweiten März 1961 bis ersten April 1961 zur Welt kamen, können ebenfalls in vorzeitige Rente gehen, allerdings mit einem Abschlag von 12,6 Prozent.
Besonders langjährig Versicherte
Besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit können erst zum 1. Mai 2024 in Altersrente gehen, wenn sie im Januar 1960 zur Welt kamen. Dann sind, so Knöppel, die 64 Jahre und vier Monate vollendet, bei denen ihre kürzere Alterszeit zum Renteneintritt erreicht ist.
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Menschen mit Schwerbehinderungen
Menschen mit Schwerbehinderungen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, können zum 01.04.2024 in die vorzeitige Altersrente gehen, wenn sie zwischen dem zweiten Juli 1962 und dem ersten August 1962 geboren wurden. Dann bekommen sie allerdings 10,8 Prozent abgezogen.
Freiwillige Beiträge für 2023
Wer freiwillige Rentenbeiträge für 2023 nachzahlen möchte, kann das bis zum 02.04.2024 noch tun. Eigentlich würde die Frist am 31.03.2024 auslaufen. Das ist aber ein Sonntag, und der Montag als Ostermontag ein Feiertag. Darum verlängert sich die Frist auf Dienstag, den 02.04.2023, an dem wieder regulär gearbeitet wird.
Einen Antrag auf Beitragsleistungen für freiwillige Beiträge zur Rentenkasse nach § 7 SGB VI können Sie für 2023 bei ihrer Rentenkasse stellen. Geht dieser nach dem 02.04.2024 bei der Rentenversicherung ein, ist eine freiwillige Zahlung für 2023 nicht mehr möglich.
Cannabis wird legalisiert
Die erste Änderung hat zwar nicht direkt mit der Rente zu tun. Da aber viele Verrentete unter Schmerzen leiden, und Cannabis zur Medikation benötigen, ist die Legalisierung von Cannabis zum 01.04.2024 für diese Betroffenen eine Erleichterung.
Cannabis ist ab April zum Eigenkonsum erlaubt
Ab April ist der Besitz und Konsum für Erwachsene straffrei – unter Einschränkungen. Erwachsene dürfen in Zukunft bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf besitzen. Sie dürfen die Pflanze auch selbst anbauen, mit bis zu drei weiblich blühenden Pflanzen und bis zu 50 Gramm. Im öffentlichen Raum ist der Besitz von Cannabis ab 30 Gramm und im privaten Raum ab 60 Gramm strafbar.
Cannabis wird von vielen kranken Menschen als Schmerzmittel genutzt, und dazu gehören auch Menschen, die Renten beziehen. Laut Peter Knöppel sollte man sich vor dem Konsum allerdings unbedingt medizinisch beraten lassen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.