Verbraucherschützer: Keine Stromsperren bei Härtefällen
Der Strom wird immer teurer, und das merken vor allem Menschen ohne Einkommen. 300.000 Menschen wird jedes Jahr in Deutschland der Strom abgestellt – auch bein Minusgraden, und auch wenn sie alt oder krank sind oder Kinder haben. Dem gehen zwar lange Mahnverfahren voraus und eine gesetzlich vorgeschriebene Sperrankündigung. Wenn zum Beispiel Verschuldete aber nicht zahlen können, stellen die Netzbetreiber den Strom ab.
Immer mehr Menschen haben Probleme, ihre massiv steigenden Stromkosten zu bezahlen. 2016 6,3 Millionen Sperrankündigungen – eine Rekordzahl. Seit 2000 verdoppelte sich die Strompreise von 15 Cent pro Kilowattstunde auf 30 Cent.
Für Hartz-IV- Bezieher ist Strom unbezahlbar
Ein Hauptopfer der hohen Strompreise sind Hartz-IV-Empfänger. Sozialverbände sind unisono der Meinung, dass die Regelsätze die realen Stromkosten eines Ein-Personen-Haushaltes längst nicht tragen.
Gerade sie kommen oft aus teuren Grundversorgungstarifen nicht heraus. Die Stromkonzerne schließen neue und günstige Verträge nämlich nur mir zahlungskräftigen Bürgern ab. Hartz-IV-Abhängige können zudem keine neuen Geräte anschaffen, die Strom sparen.
So benutzen sie alte Kühlschränke, die extrem viel Strom verbrauchen oder wohnen in Häusern mit Nachspeicherheizung, die anderswo längst saniert sind.
Finanzielles Chaos
Viele Hartz-IV-Berechtigte müssen nicht nur an allen Ecken und Ende sparen, sondern sie verlieren den Überblick, welche ihrer unzähligen Rechnungen sie als erstes bezahlen müssen. Strom- und Mietschulden müssen sie nämlich als erstes angehen, denn davon hängt die Existenz ab.
Verbraucherzentralen helfen
Verbraucherzentralen bieten Hilfe und Vermittlung für Hartz-IV-Bezieher an und können so Stromsperren oft verhindern.
Härtefälle
Stromsperren müssen, laut Gesetz, verhältnismäßig sein. Das ist juristisch zwar schwammig, doch laut einem Präszendenzfall darf Alten und Schwerkranken der Strom nicht abgestellt werden. Dies muss laut Verbraucherschützern auch für Kleinkinder und Neugeborene gelten. Außerdem, so der Verbraucherschutz, müsse gesetzlich geregelt sein, wie häufig und wie lange Ratenzahlungen oder Vorkasse möglich ist. (Dr. Utz Anhalt)
Bild: Antonioguillem – fotolia
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