Kein Hartz IV für Menschen unter 50?

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Mittelstand- und Wirtschaftsvereinigung der CDU will Hartz IV komplett streichen

Warum nicht zur Abwechslung mal wieder gegen Hartz IV Bezieher zu Felde ziehen, denkt sich offenbar die die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der Berliner Union (MIT). Diese ist mit einem unsäglichen Vorschlag angetreten: Erwerbslose bis 50 Jahre sollen nur noch in sehr wenigen Ausnahmen Hartz IV beziehen dürfen. Damit soll der Druck auf dem Arbeitsmarkt an die Erwerbslosen weitergegeben werden. Was dahinter steckt, ist ein feindliches Menschenbild vom “faulen Arbeitslosen”, den man nur zwingen müsse. Die Schuld für Arbeitslosigkeit, wird mal wieder bei den Arbeitslosen selbst gesucht.

CDU nahe Vereinigung will Hartz IV für U50 streichen

Mit dem Vorschlag soll der Repressionsmechanismus bei Hartz IV noch extremer gedacht werden. Während sich weitere Kreise in der Gesellschaft dafür stark machen, Sozialleistungen, das Zusammenleben sowie die Veränderungen am Arbeitsmarkt konstruktiv neu zu denken, setzt die CDU nahe Vereinigung auf Strafen und Aushungern.

Zahlreiche Studien, die auch intern durch die BA durchgeführt wurden, belegen, dass Sanktionen eben nicht zu mehr Beschäftigung führen. Stattdessen haben sie zu Elend, Not und stellenweise sogar zum Tode geführt.

„Es ist bei der derzeitigen Situation am Arbeitsmarkt nicht einzusehen, dass Menschen, die 25 oder auch 45 Jahre alt sind, zu Hause sitzen und Hartz IV beanspruchen können“, sagte der MIT-Vorsitzende Christian Gräff. Seiner Meinung nach würde man damit ein “bedingungsloses Grundeinkommen” finanzieren. Hartz IV soll es nur noch für über 50 Jährige oder gesundheitlich stark Eingeschränkte geben, die dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.

Mit diesem Vorstoß wolle man eigenen Angaben zufolge, dass junge Menschen mehr aktiviert werden. Daher müsse überlegt werden, „ob jüngere Menschen bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation nicht mehr in die Pflicht genommen werden können“. Man wolle es “verfassungsrechtlich” überprüfen.

Verfassungswidrige Hartz IV Sanktionen

Schon jetzt dürfte klar sein, dass das in der Verfassung zugesagte Existenzminimum nicht unterschritten werden darf. Derzeit ist ein Verfahren zu der Rechtmäßigkeit der Sanktionen bei Hartz IV vor dem Bundessozialgericht anhängig. Verfassungsrechtler und Experten gehen schon bei den jetzigen Hartz IV-Regelungen davon aus, dass diese verfassungswidrig sind.

Wir meinen: Der Vorstoß ist ein einziger populistischer Akt, um Mitglieder und CDU Wähler gegenüber Hartz IV Betroffenen aufzuhetzen. Sechs setzen!

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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