Hartz IV – Weniger Widersprüche und Klagen? So falsch rechnet die BA!

Lesedauer < 1 Minute

Widerspruchs- und Klagequote hat sich verringert?

Wie der Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen ist, sollen im vergangenen Jahr rund 640.000 Widersprüche und 111.600 Klagen eingereicht worden sein. Dies sind 8.800 Widersprüche und 3.400 Klagen weniger als im Jahr 2016.  Doch die Bundesagentur für Arbeit bezieht lediglich die 303 gemeinsamen Einrichtungen in ihre Berechnung mit ein. Die restlichen 105 Jobcenter, welche auf der kommunalen Ebene agieren, fehlen. Werden diese dazu gerechnet ergeben sich ca. 9.000 Widersprüche für das Jahr 2017.

Pressemitteilung bietet keine konkreten Fakten

Die Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit bietet keine konkreten Zahlen und Fakten. Lediglich eine rückläufige Widerspruchs- und Klagequote wird hervorgehoben, die ohne die Einbeziehung der kommunalen Jobcenter jedoch keinen richtigen Wert hat. Zudem wird die Widerspruchserfolgsquote überhaupt nicht erwähnt. Diese lag im Jahr 2017 bei ca. 45 Prozent. Diese hohe Erfolgsquote ist gerade ein Zeichen dafür, dass das Jobcenter viele fehlerhafte und rechtswidrige Bescheide erlässt.

Leistungsempfänger müssen mutiger werden

Eine vermeintliche Rückläufigkeit der Widersprüche und Klage erzielt das Jobcenter dadurch, dass die Zahl der Bescheide, welche durch das Jobcenter erlassen werden, angestiegen ist. Hierdurch versucht das Jobcenter die Widerspruchs- und Klagequote zu senken. Aus diesem Grund sollte in jedem Fall Widerspruch gegen einen Hartz IV-Bescheid eingelegt werden.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...