Hartz-IV Sanktionen sind verfassungswidrig
06.05.2017
Das Sozialgericht Gotha bestätigt ein weiteres Mal seinen Standpunkt: Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene verstoßen gegen das Grundgesetz.
Die Sanktionen würden mehrere Grundrechte brechen: Dazu gehöre die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und die Gesundheit der Betroffenen.
Das Budnesverfassungsgericht hatte den ersten Vorlagenbeschluss der Gothaer Richter abgelehnt – allerdings nicht aus inhaltlichen, sondern aus formellen Gründen. Die Richter hatten im August 2016 dem BVG einen neuen Vorlagebeschluss vorgelegt.
Die Seite anwalt.de rät: „Für betroffene Personen bedeutet dies, dass man sich nicht mit auferlegten Sanktionen abfinden soll. Eiine Vielzahl von Sanktionsbescheiden sind auch aus anderen Gründen unrechtmäßig.“
Von Sanktionen bedrohte sollten generell einen Rechtsanwalt kontaktieren und überprüfen, ob der Sanktionsbescheid rechtmäßig sei. Allerdings habe ein Widerspruch gegen den Bescheid keine aufschiebende Wirkung. Zugleich müssten die Betroffenen einen Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung beim Sozialgericht stellen. (Dr. Utz Anhalt)
Bild: kamasigns – fotolia
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