Jobcenter Wuppertal gibt jetzt nach: Hunderttausende Bürgergeld-Bescheide mit rechtswidrigen Belehrungen

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Seit Ende November 2023 stand das Jobcenter Wuppertal in der Kritik, nachdem der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Jobcenter eingereicht hatte. Der Vorwurf lautete auf rechtswidrige Rechtsfolgenbelehrungen in den SGB II-Bescheiden für Leistungsbeziehende. Trotz einer entgegengesetzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurden weiterhin 100 % Sanktionen belehrt.

Falsche Rechtsfolgenbelehrungen des Jobcenters

Die Rechtsfolgenbelehrungen des Jobcenters Wuppertal warnten bis vor kurzem Leistungsberechtigte vor möglichen Sanktionen, die das Bundesverfassungsgericht bereits am 5. November 2019 (Az. 1 BvL 7/16) als verfassungswidrig erklärt hat. Wir berichteten.

Die existenzvernichtenden Sanktionen, die in den Bescheiden auftauchten, sollten laut dem Gericht ab sofort eingestellt werden. Dieses Urteil wurde durch das Bürgergeldgesetz zum 1. Januar 2023 weiter untermauert, indem Sanktionsregelungen umfassend geändert und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst wurden.

Der neue § 31a SGB II schreibt seitdem vor, dass Leistungsminderungen oberhalb von 30 Prozent des Regelbedarfes nicht mehr zulässig sind. Insbesondere bei unter-25-jährigen Leistungsberechtigten, auf die sich die alten, überholten Sanktionsandrohungen beziehen, sind besonders harte Sanktionen nicht mehr gestattet.

Es sei ein Versehen gewesen

Jobcenterleiter Thomas Lenz reagierte auf die Anfrage des Vereins und erklärte, dass es sich lediglich um ein Versehen handelte. Er betonte, dass der betroffene Passus in den Bescheiden schlicht übersehen wurde.

Der Jobcenter-Chef versicherte, dass dieses Versehen in den vergangenen vier Jahren keinerlei rechtliche Auswirkungen gehabt habe. Er sagte auch, dass das Jobcenter Wuppertal in keinem Fall versucht habe, die offensichtlich falschen Rechtsfolgen umzusetzen.

Widersprüche zur Darstellung von Jobcenterleiter

Diese Aussage von Thomas Lenz wird jedoch von Tacheles entschieden widersprochen. Laut Tacheles wurde in mindestens einem Fall eine solche 100-Prozent-Sanktion angedroht, die in der fehlerhaften Rechtsfolgenbelehrung genannt wurde.

Das Bundesverfassungsgericht hatte dies jedoch ausdrücklich untersagt. Dieser Vorfall war dem Jobcenterleiter durch eine vorherige Beschwerde von Tacheles bekannt.

Lenz geht davon aus, dass etwa 250.000 Bescheide mit der fehlerhaften Rechtsfolgenbelehrung erstellt wurden. Tacheles hingegen zweifelt diese Schätzung an und vermutet, dass die tatsächliche Zahl deutlich höher liegt. Nach ihrer Berechnung, bei rund 30.000 Bedarfsgemeinschaften und etwa 5 Bescheiden pro Jahr, ergibt sich eine Gesamtzahl von etwa 600.000 Bescheiden in den letzten vier Jahren.

Korrektur der Rechtsfolgenbelehrung und “Anschreiben” statt Fachaufsichtsbeschwerde

Ungeachtet der Diskrepanzen bei der Schätzung hat das Jobcenter Wuppertal mittlerweile die fehlerhafte Rechtsfolgenbelehrung korrigiert. Die Anzahl der betroffenen Bescheide wird durch die Jobcenterleitung relativiert.

Statt einer Fachaufsichtsbeschwerde wird dies nun als “Anschreiben” bezeichnet. In einem begleitenden Schreiben von Herrn Lenz an die Mitarbeiterin seines Vorstandsbüros werden sogar weihnachtliche Grüße übermittelt.

Die Korrektur der Rechtsfolgenbelehrung mag einen Schritt in die richtige Richtung darstellen, jedoch wirft die Diskrepanz zwischen den Angaben von Tacheles und dem Jobcenterleiter weiterhin Fragen auf.

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