292 Euro Kinderzuschlag plus 250 Euro Kindergeld – Es lohnt sich nicht für Alle

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Ab 1. Januar 2024 beträgt der mögliche Kinderzuschlag bis zu 292 Euro pro Monat und Kind. Der Betrag kommt zum Kindergeld hinzu, und dieses kann mehr als doppelt so hoch ausfallen.

Wer hat einen Anspruch auf Kinderzuschlag?

Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, wenn die Eltern nicht genug Einkommen haben, um alle Ausgaben zu decken. Der Kinderzuschlag soll die nötige Unterstützung bieten, um diese Kosten zu stemmen. Er wird mit den nötigen Nachweisen bei der Familienkasse gestellt.

Bürgergeld und Kinderzuschlag

Bürgergeld-Bezieher haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag ist gerade dazu gedacht, Geringverdienern unter die Arme zu gtreifen, damit diese nicht (!) zu Bürgergeld-Empfängern werden.

Ergänzung zum Kindergeld

Einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben Elternteile und Alleinerziehende, wenn sie ihren eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihres Kindes / ihrer Kinder.

Wie beantragen Sie Kinderzuschlag?

Kinderzuschlag können Sie über die Web-App der Familienkasse beantragen.

Was enthält der Antrag?

Im Formular angegeben sein müssen ihre persönlichen Daten, ihre Wohnsituation, ihre Haushaltsführung, ihre Finanzen wie Einkommen und Vermögen, die Kinder und die entsprechenden Nachweise wie zum Beispiel Kontoauszüge.

Den Kinderzuschlag bekommen Sie sechs Monate. Danach müssen Sie ihn neu beantragen. Hat sich nichts gravierend geändert (besonders ihre finanzielle Situation), dann können Sie den Antrag auch per Kurzantrag stellen.

Was berechtigt zum Kinderzuschlag?

Ihr Kind muss unverheiratet sowie jünger als 25 Jahre sein und mit Ihnen im selben Haushalt leben. Sie müssen für das Kind bereits Kindergeld erhalten. Als Alleinerziehende müssen Sie mindestens 600,00 Euro und als Paar mindestens 900,00 Euro pro Monat verdienen. Wesentlich ist, dass Sie mit Kinderzuschlag und Wohngeld den Unterhalt der Familie decken können – ohne aber nicht. Sie dürfen also keinen Anspruch auf Sozial- oder Bürgergeld haben.

Was giĺt beim Kinderzuschlag als Einkommen?

Neben dem regulären Erwerbseinkommen, ob selbstständig oder angestellt, gelten auch folgende Einnahmen bei der Berechnung des Einkommens, das zum Kinderzuschlag berechtigt: ALG I, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, BAföG, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Betreuungsgeld, Rente aus Sozialversicherung, Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen.

Wieviel Vermögen dürfen Sie haben?

Beim Anspruch auf Kinderzuschlag wird das Vermögen erst angerechnet, wenn es “erheblich” ist. Dies bedeutet mehr als 55.000 Euro bei zwei Personen und mehr als 70.000 Euro bei drei Personen. Jedes weitere Kind erhöht die Erheblichkeitsgrenze um 15.000 Euro.

Was gilt als Vermögen?

Unter Vermögen fallen Sparguthaben, Bargeld, Wertpapiere, Haus- und Grundeigentum. Allerdings muss dieses Vermögen direkt nutzbar sein, um das Leben zu finanzieren. Beim Kinderzuschlag wird nicht erwartet, ein Eigenheim zu verkaufen, um das monatliche Geld zu erhalten.

Wann beantragen Sie besser keinen Kinderzuschlag?

Beachten Sie: Wenn Sie Kinderzuschlag beanspruchen, und diesem Anspruch wird stattgegeben, dann fallen sämtliche Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) weg. Dazu zählen unter anderem die Kosten für Klassenfahrten, die Mehrbedarfe für Alleinerziehende und Schwangere, die Zusatzkosten bei Krankheit, die freiwilligen kommunalen Leistungen und die GEZ-Befreiung.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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