Die Jobcenter sind dazu angehalten, Hartz IV Bezieher verstärkter zu kontrollieren. Das ergeht aus einem Bericht der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) des letzten Jahres. Die Behörden wollen nun verschwiegendes Einkommen und Vermögen aufspüren.
Bundesagentur startet Vermögensfahndung
Ein Bericht der Internen Revision der Bundesagentur weist dazu an, dass Hartz IV Beziehende grundsätzlich Angaben über „Art, Höhe und Anlagekonditionen“ ihrer Kapitalvermögen offenlegen müssen. Das galt bisher nur bei Zinseinnahmen ab 100 Euro jährlich.
Die Interne Revision hatte in ihrem Bericht festgestellt, dass die Jobcenter aus ihrer Sicht viel zu zögerlich nach nicht gemeldeten Zusatzeinkünften und Geheimvermögen von Hartz IV-Beziehern fahnden würden. Die Behörden sollen nunmehr verstärkt Hartz IV Bezieher überprüfen.
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Bei vier beispielhaften Jobcentern stellte die Revision fest, dass 90 Prozent der Hinweise auf möglicherweise verschwiegenes Vermögen durch die Jobcenter nicht nachging.
Hartz IV: Überwachen und Strafen
Nach Ansicht der Internen Revision könnten sich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase bereits hinter geringen Zinseinnahmen größere nicht gemeldete Vermögenswerte verstecken.
Daher soll neben der künftigen Totaloffenbarung eine stärkere Fahndung nach möglicherweise verschwiegenem Vermögen stattfinden, die auf Hinweisen der Finanzämter und Rentenversicherung basiert.
Betroffene von Hartz IV, die Vermögen nicht gemeldet haben, müssen mit Sanktionen, Sperren und Rückerstattungsforderungen rechnen.
Auch sind Strafanzeigen wegen Sozialleistungsbetrug möglich. Schon bei vergleichbar geringen Einkünften landen die Fälle vor Gericht. Nicht selten werden drakonische Strafen neben Rückzahlungen erhoben.
So wird der Druck auf alle Betroffenen, auch wenn sie überwiegend über keine nennenswerten vermögen verfügen, und die Kontrolle durch die Jobcenter noch weiter erhöht.
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