Vereinfachter Hartz IV-Zugang wird noch bis Ende 2022 verlängert

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Die Bundesregierung plant die Regelungen zum Sozialschutzpaket bis Dez. 2022 zu verlängern. Das ergeht aus einem aktuellen Entwurf zur Rechtsverordnung. Damit soll weiterhin

Erleichterter Zugang zu Hartz IV soll bis Ende 2022 ausgeweitet werden

Die Regelungen des Sozial-Schutzpaketes ermöglichen die vorläufige Bewilligung von ALG II ohne vorherige Vermögensprüfung sowie die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe.

Was bedeutet das im Einzelnen?

Nach § 41a Abs. 1 SGB II erfolgt eine vorläufige Bewilligung von Hartz IV-Leistungen immer dann, wenn die Feststellung, ob die Vorraussetzungen für einen Hartz IV-Anspruch gegeben sind, längere Zeit in Anspruch nimmt, der Anspruch aber wahrscheinlich ist, oder ein Anspruch besteht, dessen endgültige Höhe jedoch noch abschließend ermittelt werden muss.

Um eine „vereinfachte“ Bewilligung in der Corona-Pandemie zu ermöglichen, wurden mit den so genannten Sozialschutzpaketen vorübergehende gesetzliche Grundlagen geschaffen. Demnach sollen vorerst alle Neuanträge für die Dauer von sechs Monaten vorläufig bewilligt werden.

Vereinfachter Hartz IV Zugang

Der vereinfachte Zugang zu Hartz IV soll vom 31. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Das bedeutet, dass die Antragsteller nicht ihr Erspartes zur Sicherung des Lebens einsetzen müssen, sofern ihr Vermögen nicht erheblich hoch ist.

Das bedeutet:
– 60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Mitglied eines Haushaltes und
– 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen urteilte jedoch, dass die Vermögensgrenzen für den vereinfachten Hartz IV-Antrag nicht pauschal gelten darf. “Erhebliches Vermögen” gelte laut Urteil dann, wenn für Jeden offsichtlich sei, dass ein Arbeitslosengeld-II (AG II) Anspruch nicht gerechtfertigt sei.

Tatsächliche Mietkosten werden berücksichtigt

Während der Pandemie werden bei der Antragstellung von ALG II die tatsächlichen Mietkosten berücksichtigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese nach dem SGB II als angemessen gelten oder nicht. So will die Bundesregierung mit der Übergangsregelung verhindern, dass Betroffene ihre Wohnung aufgeben müssen, weil die Wohnkosten nicht nicht örtichen Richtlinen der Jobcenter entsprechen.

Mittagsverpflegung weiterhin gewähleistet

Weil es immer noch sein kann, dass Schulen, Kindertagesstätten, Horte und soziale Einrichtungen zum Teil oder ganz geschlossen sind, können viele Kinder nicht am gemeinschaftlichen Mittagessen teilnehmen. Das bedeutet für die Familien zusätzliche Kosten.

Bis Ende 2022 wird daher weiterhin ein Mittagessen zur Lieferung oder Abholung auf Kosten der Jobcenter gewährleistet. Wo und wie das Mittagessen geregelt ist, teilt das zuständige Jobcenter mit.

Viele Jobcenter weigern sich die vereinfachten Antragsformulare auszugeben

Die Sozialberatungsstelle Tacheles e.V. begrüßte die Verlängerung. Allerdings forderte Tacheles dazu auf, “dass das Bundesarbeitsministerium für die Träger der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII, die Bundesagentur für Arbeit für die gE sowie die jeweiligen Landesarbeits- und Sozialministerien für die zkT und die örtlichen Sozialhilfeträger durch geeignete Weisungen und Erlasse eine einheitliche Durchführung des vereinfachten Zugangs zu SGB-II- und SGB-XII-Leistungen sicherstellen.

Anlass für diese Mahnung ist, “dass einige Jobcenter trotz der Regelungen der vereinfachten Antragstellung die normalen Hauptanträge verwenden und für sich ein Selbstbestimmungsrecht proklamieren, nach dem sie bestimmen könnten, welche Formulare zu verwenden seien.”

Die Nichtverwendung des vereinfachten Antragsformulars führte in der Vergangenheit jedoch dazu, “dass Jobcenter automatisch eine umfassende Vermögensprüfung durchführen, zu der sie im Rahmen der vereinfachten Antragstellung nicht befugt sind.”