Zahnersatz bei Hartz IV – Haben ALG II Betroffene einen Anspruch?

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Zahnersatz bei Hartz 4 – Diesen Anspruch haben Arbeitslosengeld II Bezieher

Zahnbehandlungen kรถnnen aufwendig und kostenintensiv sein. Fรผr Hartz IV Bezieher sind Zusatzkosten beim Zahnarzt kaum stemmbar.

Zwar werden viele Kosten von den Krankenkassen beglichen, viele Leistungen allerdings nicht.ย Wir zeigen, welchen Anspruch Hartz IV Beziehende haben und welche Kosten beantragt werden kรถnnen.

Kosten fรผr die Therapie zuvor beim Zahnarzt abklรคren

Beim Zahnarzt sollten vor Therapiebeginn alle Kosten geklรคrt sein, bevor es ein bรถses Erwachen gibt. Denn viele Zahnarztpraxen versuchen dem Patienten allerlei Zusatzbehandlungen aufzudrรคngen, die nicht immer einen evidenten Nachweis haben.

Es ist daher immer wichtig, genau im Vorfeld zu รผberprรผfen, welche Kosten von den Kassen รผbernommen werden, und welche nicht.

Welche Kosten รผbernehmen die Krankenkassen beim Zahnarzt?

Die meisten Hartz IV Beziehenden sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Viele Therapien werden von den Kassen รผbernommen, viele aber auch nicht.

Beim Zahnersatz รผbernimmt die Krankenkasse nur den Pflichtteil (sog. Regelversorgung) von 50 Prozent. Den anderen Teil muss der Versicherte selbst bezahlen. Wer privatversichert ist, sollte versuchen, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Wie das geht, beschreiben wir hier.

Fรผr Patienten in den gesetzlichen Krankenkasse sind folgende Leistungen beim Zahnarzt kostenfrei:

  • Wurzelbehandlung, um den Zahn zu erhalten
  • Zahnfรผllungen bei Karies (die kostengรผnstigste Variante)
  • Den Zahn ziehen durch den Zahnarzt, wenn der Zahn nicht mehr erhalten werden kann

Diese Leistungen sind in der Regel fรผr Hartz IV Beziehende bzw. fรผr alle Kassenpatienten kostenfrei.

Antrag auf Hรคrtefall-Regelung stellen

Die Kosten fรผr einen Zahnersatz und Implantate werden nicht voll von den Krankenkassen รผbernommen, da sie auรŸerhalb der Regelversorgung liegen.

Eine รœbernahme der Kosten durch die Kasse sind nur dann realisierbar, wenn ein sog. Hรคrtefall vorliegt. Hartz IV Bezieher und Geringverdiener sind nicht automatisch ein sog. Hรคrtefall. Eine solche Einstufung muss zuvor bei der eigenen Kasse angemeldet werden.

Tipp:
-> Der Hartz IV Bescheid/Weiterbewilligungsbescheid sollte immer รผberprรผft werden!

In dem Hรคrtefall-Antrag muss dargelegt werden, dass die รœbernahme der Kosten fรผr Implantate und Zahnersatz einer finanzielle Belastung ist, die unzumutbar wรคre.

Wer von Sozialhilfe, Grundsicherung oder Hartz IV lebt, sollte in der Regel keine Probleme haben. Allerdings kommt es auch auf die Therapie-Progonose an.

Wer hat einen Anspruch Hรคrtefallregelung bei der Krankenkasse?

  • Kassenpatienten, die im laufenden Jahr (Stand 2019) monatlich weniger als 1.246 Euro brutto im Monat verdient.
  • Wer mit Kindern oder Partner zusammen wohnt, liegt die Bruttoverdientsgrenze bei 1.713,25 Euro (fรผr jedes weitere volljรคhrige Haushaltsmitglied jeweils plus 311,50 Euro
  • Bezieher von Sozialhilfe
  • Hartz-IV Leistungsberechtigte
  • Bezieher von Kriegsopferfรผrsorge,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Heimbewohner, die von Grundsicherung, Kriegsopferfรผrsorgeย oder Sozialhilfe leben

Wenn ein Punkt von der Aufzรคhlung auf Sie zutrifft, wird der Antrag bewilligt. Die Kosten fรผr den Zahnersatz wird dann um bis zu 100 Prozent bezahlt (doppelter Festzuschuss).

Nicht รผbernommen werden allerdings Leistungen, die รผber die Regelversorgung hinausgehen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Gold- oder Keramikimplantate eingesetzt werden. Diese Kosten mรผssen weiterhin voll vom Patienten selbst bezahlt werden.

Ablauf der Hรคrtefallregelung

    1. Stellen Sie einen Antrag auf Hรคrtefall-Regelung bei Ihrer Krankenkasse (per Antrag von der Krankenkasse, den Sie anfordern mรผssen. Manchmal ist ein solcher Antrag auch direkt beim Zahnarzt erhรคltlich.
    2. In dem Antrag muss das eigene Einkommen aufgelistet sein sowie das Einkommen der im Haushalt lebenden Personen (nicht bei WGยดs)
    3. Der Zahnarzt reicht diesen Antrag bei der Krankenkasse ein und stellt eine Therapie-Prognose. Diese ist mitentscheidend, ob der Antrag bewilligt wird
    4. Die Krankenkasse prรผft den Antrag. Das kann einige Wochen dauern

Positive Therapieprognose zwingend

Zwingend fรผr den Antrag ist eine positive Therapieprognose vom Zahnarzt. Sieht er Mรถglichkeiten, dass durch die Therapie der Zahn erhalten wird, wird der Antrag von Seiten der Kasse positiv beschieden.

Sind die Behandlungsaussichten eher schlecht, wird die Kasse den Antrag sehr wahrscheinlich ablehnen. Betroffene sollten dann sich eine Zweitmeinung eines weiteren Zahnarztes einholen und einen Widerspruch stellen.