Hartz IV: Zuschlag Alleinerziehend trotz Heirat

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Hartz IV Zuschlag Alleinerziehend trotz neuer Heirat
Eine Mutter kann auch dann einen Hartz IV Anspruch auf den Alleinerziehendenzuschlag haben, wenn sie erneut verheiratet ist. Im entschiedenen Fall hatte die Klägerin einen russischen Staatsbürger geheiratet, woraufhin das Jobcenter den Alleinerziehendenzuschlag nicht mehr weiter bewilligte. Im Widerspruchs- und Klageverfahren machte die Klägerin geltend, dass ihr Ehemann sich an der Erziehung ihrer vor der Eheschließung geborenen Tochter ausdrücklich nicht beteilige. Dieser lehne es ab, für seine Stieftochter aufzukommen oder sich auch nur um sie zu kümmern.

Nach Anhörung der Klägerin im Rahmen der mündlichen Verhandlung ist das Sozialgericht zu der Entscheidung gekommen, dass der Klägerin weiterhin der Alleinerziehungszuschlag zusteht. Zur Überzeugung der Kammer stand fest, dass die Klägerin sich allein um ihre erstgeborene Tochter gekümmert hat. Insoweit berücksichtigte die Kammer auch, dass der Ehemann der Klägerin kein Deutsch und die Tochter nur wenig Russisch spricht. Eine Verantwortung im Zusammenhang mit der Kindererziehung ließ sich für das Gericht nicht feststellen. Inzwischen ist – auch dies hat die Kammer gewürdigt – der Ehemann der Klägerin zurück nach Russland ausgereist. Insoweit muss sich die Klägerin nunmehr allein um ihre beiden Töchter und das zwischenzeitlich 2015 geborene Kind kümmern.

Da aufgrund des Streitwertes das Urteil nicht mit der Berufung angefochten werden kann, war nur die Nichtzulassungsbeschwerde als Rechtsmittel möglich. Diese hat das Jobcenter eingelegt. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. (Sozialgericht Osnabrück, Az: S 31 AS 41/14)

Bild: Ingo Bartussek – fotolia

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