Bürgergeld-Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung

In den Bürgergeld Regelleistungen sind ca. 5,80 Euro pro Tag für Ernährung vorgesehen. In bestimmten Situationen kann ein Mehrbedarf für Ernährung beantragt werden. Dieser zu beantragende Mehrbedarf wird im SGB II “kostenaufwändige Ernährung” genannt.

Mehrbedarf-Antrag muss gestellt werden

Oft wird seitens des Jobcenters auf diese Möglichkeit des Mehrbedarfs nicht hingewiesen. Bei mündlichen Anfragen sagt der Sachbearbeiter oft: “Nein, das geht nicht!“. Zudem muss der Antrag seitens des Leistungsbeziehenden gestellt werden.

Wann und wie viel dieser monatliche Zuschuss für die Ernährung gezahlt wird, hängt wesentlich vom Krankheitsbild des Leistungsbeziehenden ab.

Um einen solchen Zuschuss nach § 21 SGB II für Ernährung zu erhalten, benötigen Antragsteller ein ärztliches Attest, in dem die Notwendigkeit eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung bestätigt wird.

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Eine besondere Ernährung muss ärztlich attestiert sein

Bürgergeldbezieher müssen daher auf eine besondere Ernährung angewiesen sein. Dazu müssen die Betroffenen mit ihrem behandelnden Arzt nachweisen, dass die normale Vollkost nicht ausreicht und dadurch Mehrkosten entstehen.

Eine kostenaufwändige Ernährung kann zum Beispiel durch Unverträglichkeiten, Mangelerscheinungen oder Krankheiten entstehen. Bei Antragstellung prüfen die Jobcenter, ob eine Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV) vorliegt.

Wie hoch ist der Mehrbedarf für Ernährung im Bürgergeld10?

Allerdings gibt es keine gesetzliche Regelung über die Höhe des individuellen Mehrbedarfs. Es wird daher lediglich ein Prozentsatz des Regelsatzes für die Ableitung durch das Jobcenter angesetzt. Bei einem Eckregelsatz von 502 Euro ergeben sich folgende Mehrbedarfe

Kostenaufwändige Ernährung bei folgenden Erkrankungen Mehrbedarf im Monat Prozent
Konsumierende Krankheiten, gestörte Nährstoffaufnahme bzw. –verwertung 50,20 EUR 10 Prozent
Mukoviszidose, zystische Fibrose 50,20 EUR 10 Prozent
Niereninsuffizienz, Behandlung mit eiweißdefinierter Kost 50,20 EUR 10 Prozent
Zöliakie oder einheimische Sprue (Durchfallleiden wegen Gluten-Überempfindlichkeit) 100,40 20 Prozent
Niereninsuffizienz – Dialysediät 100,40 EUR 20 Prozent
Verzehrende Krankheiten wie Krebs, MS, HIV/AIDS, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa 50,20 EUR 10 Prozent

Weitere Krankheiten können auch einen Mehrbedarfsanspruch auslösen

Ist die Krankheit nicht in der Liste des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV) aufgeführt, bedeutet dies nicht, dass kein Anspruch auf Mehrbedarf besteht.

Betroffene sollten dennoch mit dem Attest des Arztes einen Antrag stellen und sich zusätzlich an den Ärztlichen Dienst des Jobcenters wenden. Auch bei anderen Erkrankungen, die eine besondere Ernährung erfordern, kann im Einzelfall ein Mehrbedarf gewährt werden.

Wichtig: Erkrankungen, die eine kostenaufwändigere Ernährung erfordern, beeinträchtigen den Stoffwechsel, so dass es dem Leistungsberechtigten nicht möglich ist, sich allein mit preiswerten Lebensmitteln zu versorgen.

Wenn der Antragsteller seine Ernährung nicht grundlegend umstellen muss, wird der Antrag beim Jobcenter in der Regel abgelehnt.

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Häufig muss der Mehrbedarf vor Gericht erstritten werden

Häufig muss ein Mehrbedarf daher vor einem Sozialgericht erstritten werden. So gibt es z.B. beim Laktasemangel keine einheitliche Rechtsprechung. Die Gerichte haben mehrfach für, aber auch gegen einen Mehrbedarf entschieden. Beispielsweise konnte ein Leistungsberechtigter vor dem Sozialgericht Berlin (Az. S 37 AS 13126/12) einen Mehrbedarf bei Laktasemangel durchsetzen.

Erfordert die Erkrankung eine gesunde Voll- oder Mischkost wie bei Diabetes, wird der Antrag auf Mehrbedarf vom Jobcenter in der Regel abgelehnt. Bei gesicherter Diagnose einer krankheitsbedingten Mangelernährung wird jedoch in der Regel ein Mehrbedarf bewilligt.

Aus der Praxis wissen wir, dass bei folgenden Erkrankungen ein Mehrbedarf für Ernährung in der Regel abgelehnt wird

  • Hyperlipidämie
  • Gicht
  • Bluthochdruck
  • Kardiale oder renale Ödeme
  • Hyperurikämie
  • Leberinsuffizienz
  • Neurodermitis
  • Ulcus duodeni
  • Magengeschwür
  • Herzinfarkt

Religiöse oder ethische Gründe

Wer sich aus religiösen oder ethischen Gründen vegan, vegetarisch, halal oder koscher ernährt, wird bei der Antragstellung ebenfalls keinen Erfolg haben. Auch Anträge aus Nachhaltigkeitsgründen wie Bio werden regelmäßig abgelehnt.

Wie beantragt man einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung?

Um einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung zu stellen, muss das Formular des Jobcenters (Anlage MEB) ausgefüllt werden. Auch für das ärztliche Attest existiert ein gesondertes Formular.

Wird der Antrag bewilligt, steht der Mehrbedarf zunächst für ein Jahr zur Verfügung. Der behandelnde Arzt kann auch ausfüllen, wie lange die kostenaufwändige Ernährung aus medizinischer Sicht notwendig ist. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Einen Antrag auf kostenaufwändige Ernährung können nicht nur Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II, sondern auch Sozialhilfeempfänger/innen stellen.

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