Hartz IV: Wer kann einen Antrag auf Mehrbedarf für Ernährung stellen?

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Bei den Hartz IV Regelleistungen sind etwa 5 Euro pro Tag für Lebensmittel vorgesehen. In bestimmten Situationen kann ein Mehrbedarf für die Ernährung beantragt werden. Im SGB II wird dieser zu beantragende Mehrbedarf “kostenaufwändige Ernährung” genannt.

Antrag muss seitens des Leistungsbeziehenden gestellt werden

Oft wird seitens des Leistungsträger auf diese Möglichkeit des Mehrbedarfs nicht hingewiesen. Zudem muss der Antrag seitens des Leistungsbeziehenden gestellt werden. Wann und wie viel dieser monatliche Zuschuss für die Ernährung gezahlt wird, hängt wesentlich vom Krankheitsbild des Leistungsbeziehenden ab.

Um einen solche Zuschuss nach § 21 SGB II für Lebensmittel zu erhalten, benötigen Antragsteller ein ärztliches Attest, in dem bestätigt wird, dass ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung  notwendig ist.

Eine besondere Ernährung muss ärztlich attestiert sein

Leistungsbeziehende müssen demnach auf eine besondere Ernährungsweise angewiesen sein. Hierfür müssen Betroffene mit ihrem behandelndem Arzt nachweisen, dass die normale Vollkost nicht ausreicht und aus diesem Grund zusätzliche Kosten entstehen.

Eine kostenaufwändige Ernährung kann beispielsweise bei Unverträglichkeiten, Mangelerscheinungen oder Krankheiten entstehen.

Wird ein Antrag gestellt, prüfen die Jobcenter, ob der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) eine Empfehlung ausgesprochen hat.

Wie hoch ist der Mehrbedarf für Ernährung?

Allerdings existieren keine gesetzlichen Regelungen zur Höhe des individuellen Mehrbedarfs. Es wird daher lediglich ein Prozentsatz des Regelsatzes zur Herleitung seitens des Jobcenters angewandt. Bei einem Eckregelsatz von 449 Euro (2022) bzw. bei dem kommenden Regelsatz (Bürgergeld ab 502 Euro) ergeben sich folgende Mehrbedarfe.

Kostenaufwändige Ernährung bei folgenden Erkrankungen Mehrbedarf im Monat Anteil des Eckregelsatzes
Konsumierende Krankheiten, gestörte Nährstoffaufnahme bzw. –verwertung 44,90 EUR (2022)

50,20 EUR (2023)

10 Prozent
Mukoviszidose, zystische Fibrose 44,90 EUR (2022)

50,20 EUR (2023)

10 Prozent
Niereninsuffizienz, Behandlung mit eiweißdefinierter Kost 44,90 EUR (2022)

50,20 EUR (2023)

10 Prozent
Zöliakie oder einheimische Sprue (Durchfallleiden wegen Gluten-Überempfindlichkeit) 89,90 EUR (2022)

100,40 (2023)

20 Prozent
Niereninsuffizienz – Dialysediät 89,90 EUR (2022)

100,40 EUR (2023)

20 Prozent
Verzehrende Krankheiten wie Krebs, MS, HIV/AIDS, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa 44,90 EUR (2022)

50,20 EUR (2023)

10 Prozent
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Weitere Krankheiten können auch einen Mehrbedarfsanspruch auslösen

Wenn die Krankheit hier nicht in der Liste aufgeführt ist, die nicht in der Liste des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV) aufgeführt sind, heißt das noch nicht, dass kein Mehrbedarfsanspruch besteht.

Mit dem Attest des Arztes sollten Betroffene dennoch einen Antrag stellen und sich zusätzlich an den medizinischen Dienst im Jobcenter wenden. Im Einzelfall kann auch ein Mehrbedarf bei anderen Krankheiten erreicht werden, die eine spezielle Kost erfordern.

Wichtig: Leiden, die eine aufwändigere Ernährungsweise erfordern, beeinträchtigen den Stoffwechsel, so dass es dem Leistungsbeziehenden nicht möglich ist, sich allein mit kostengünstigen Lebensmitteln zu versorgen.

Muss der Antragsteller nicht grundsätzlich seine Ernährung umstellen, wird der Antrag beim Jobcenter in der Regel abgelehnt.

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Häufig muss der Mehrbedarf vor Gericht erstritten werden

Oftmals muss daher ein Mehrbedarf auch vor einem Sozialgericht durchgesetzt werden.  So existiert bei Laktasemangel beispielsweise keine einheitliche Rechtsprechung. Mehrfach haben die Gerichte für aber auch gegen einen Mehrbedarf geurteilt. Einen Mehrbedarf bei Laktasemangel konnte ein Leistungsbezieher beispielsweise vor dem Sozialgericht Berlin (Az. S 37 AS 13126/12) erstreiten.

Erfordert die Krankheit eine gesunde Vollkost oder Mischkost wie bei Diabetes, so wird der Antrag auf Mehrbedarf in der Regel seitens des Jobcenters abgelehnt. In der Regel wird aber bei gesicherter Diagnose einer Mangelernährung durch eine Krankheit ein Mehrbedarf zugesprochen.

Aus der Praxis wissen wir, dass bei folgenden Krankheiten ein Mehrbedarf für Ernährung meistens abgelehnt wird:

  • Hyperlipidämie
  • Gicht
  • Bluthochdruck
  • Kardiale oder renale Ödeme
  • Hyperurikämie
  • Leberinsuffizienz
  • Neurodermitis
  • Ulcus duodeni
  • Magengeschwür
  • Herzinfarkt

Religiöse oder ethische Gründe

Wer sich aus religiösen oder ethischen Gründen vegan, vegetarisch, Halal oder Koscher ernährt, wird ebenfalls bei der Beantragung keinen Erfolg haben. Ebenso werden Anträge aus Nachhaltigkeitsgründen wie der Bio-Kosten regelmäßig abgelehnt.

Wie beantragt man einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung?

Um einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung zu stellen, muss das Formular des Jobcenters (Anlage MEB) ausgefüllt werden. Auch für das ärztliche Attest existiert ein gesondertes Formular.

Wird der Antrag bewilligt, steht der Mehrbedarf zunächst für ein Jahr zur Verfügung. Auch kann der behandelnde Arzt ausfüllen, wie lange die kostenaufwändige Ernährung aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Ist der Zeitraum abgelaufen, muss erneut ein Antrag gestellt werden.

Einen Antrag auf kostenaufwändige Ernährung können nicht Arbeitslosengeld II Bezieher/innen stellen, sondern auch Sozialhilfe-Berechtigte.

Hartz IV abschaffen?

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