Für das Jahr 2025 kündigte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an, dass es eine sogenannte Nullrunde beim Bürgergeld geben wird. Diese “Nullrunde” ist allerdings eine Kürzung.
Die nicht vollzogene Anpassung folgt dem Prinzip der alten Hartz IV Berechnung.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Anpassung an das Bürgergeld jedoch scharf und fordert stattdessen eine deutlich höhere Anhebung.
Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz für Erwachsene mindestens 813 Euro betragen, um wirksam vor Armut zu schützen.
Studie zur armutssicheren Bedarfsdeckung im Bürgergeld
Eine Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hatte die Höhe der Regelleistungen untersucht. Die Analyse kam zu dem Ergebnis, dass die umgesetzte Erhöhung bei weitem nicht ausreicht, um wirksam vor Armut zu schützen.
Ein entscheidender Unterschied liegt in der Wahl der Referenzgruppe für die Berechnung der Bürgergeld-Regelsätze.
Anderer Ansatz der bei den Verbrauchsausgaben
Der Paritätische setzt hier auf eine statistisch besser geeignete Referenzgruppe, was zu einer Anpassung der Berechnungsergebnisse führt. Darüber hinaus wählte der Paritätische einen anderen Ansatz bei den Verbrauchsausgaben.
Während die Bundesregierung nicht regelbedarfsrelevante Ausgaben aus der Berechnung herausnimmt, verzichtet der Paritätische darauf.
Dabei hält sich der Paritätische Wohlfahrtsverband insgesamt gesehen an die gesetzlichen Vorgaben. Die Methodik beruht auf einer Mischkalkulation aus Inflation und Lohnentwicklung, wie es der Gesetzgeber vorsieht.
Mit der Einführung des “Bürgergeldes” wurde zwar dieser Ansatz um eine erweiterte Fortschreibung ergänzt, um die aktuelle Teuerung besser zu berücksichtigen. Allerdings zeigt sich schon jetzt, dass diese Anpassungen nicht ausreichen, um die gestiegenen Lebensmittel- und Strompreise vollständig abzudecken.
Keine Verbesserung sondern nur Inflationsausgleich
Die Nullrunde und das Weiterbestehen des Eckregelsatzes von 563 Euro wird daher vom Paritätischen Wohlfahrtsverband als bei weitem nicht ausreichend angesehen.
Der Verband kritisiert die anhaltende Praxis des “willkürlichen Kleinrechnens”, die letztlich zu Leistungen führe, die für die Betroffenen nicht auskömmlich seien und eine echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verhinderten.
Die Paritätische Forschungsstelle äußert Zweifel an der methodischen Vorgehensweise der Bundesregierung bei der Berechnung der Regelsätze. Sie ist nicht geeignet, das vom Grundgesetz geforderte soziokulturelle Existenzminimum angemessen zu sichern.
Um dem entgegenzuwirken, rechnet die Forschungsstelle die seit langem umstrittenen statistischen Manipulationen aus den Regelsätzen heraus und orientiert sich an der aktuellen Preisentwicklung, wie sie im neuen Fortschreibungsmechanismus vorgeschlagen wird.
Dies führt zu der Forderung, dass der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene mindestens 813 Euro betragen muss.
Unzureichende Datengrundlage
Bei den Regelsätzen für Kinder und Jugendliche weist der Verband auf die unzureichende Datengrundlage hin und fordert eine seriöse Ermittlung des Existenzminimums für diese Gruppe.
Der ehemalige Chef des Paritätischen, Ulrich Schneider betont, dass die Regelsätze des Bürgergeldes sowie die bekannt gewordenen Pläne für eine “Kindergrundsicherung” keinesfalls ausreichen, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.
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