Hartz IV: Jetzt Überprüfungsanträge für 2017 stellen und Fehler des Jobcenters aufdecken

Lesedauer 2 Minuten

Wer Hartz IV bezieht und deshalb mit dem Jobcenter zu tun hat, kennt sie zur Genüge: Fehlerhafte Bescheide. So wurden fälschlicher Weise zugesprochene Leistungen nicht gezahlt, die Unterkunftskosten nicht übernommen, der Stromanteil im Betreuten Wohnen nicht regelsatzkürzend berücksichtig oder der Mehrbedarf einfach vergessen. Die Aufzählung könnte noch eine Reihe weiterer Fehler nennen, die dem Jobcenter in der Vergangenheit hinreichend unterlaufen sind.

Überprüfungsantrag stellen, um zu bekommen, was einem zusteht

Hartz IV-Beziehern steht wenig Geld zur Verfügung. Zusätzlich wird ihnen dieses bisschen Geld auch noch unrechtmäßig gekürzt und sie sind selbst dazu aufgerufen, diese Fehler aufzudecken. Denn obwohl ihnen das Geld zusteht und die Fehler vom Jobcenter ausgehen, würde es ohne Überprüfung einfach ignoriert werden. Betroffene Hartz IV-Bezieher, die aufgrund von Fehlverhalten des Jobcenters benachteiligt wurden, sollten daher jetzt einen sogenannten Überprüfungsantrag stellen, um noch bisher nicht erhaltende Gelder für das Vorjahr zu erhalten.

Wozu ein Überprüfungsantrag?

Ein Überprüfungsantrag bietet die Möglichkeit, nicht begünstigte Verwaltungsakte überprüfen zu lassen. Das bedeutet, dass mögliche Fehler, die auf das Jobcenter zurückzuführen sind, zu Gunsten der Hartz IV-Bezieher korrigiert werden können. Dafür muss der konkrete Verwaltungsakt, der überprüft werden soll, bezeichnet werden. Ebenfalls muss begründet werden, warum dieser in den Augen des Antragsstellers fehlerhaft sein soll.

Gibt es eine Frist?

Der rückwirkende Überprüfungszeitraum beträgt ein Jahr und wird ab Beginn des Jahres gezählt. Das bedeutet, dass bis Ende Dezember noch ein Überprüfungsantrag gestellt werden kann, um Gelder aus dem Jahr 2017 zu erhalten, die einem vorschriftsmäßig zustehen.

Rückerstattung im Erfolgsfall

Im Erfolgsfall kann ein Überprüfungsantrag dazu führen, dass der Antragsteller eine Nachzahlung für zu Unrecht nicht erbrachte Sozialleistungen erhält, beziehungsweise eine Rückerstattung für zu Unrecht eingeforderte Beiträge. Sollte der beanstandete Verwaltungsakt Fehler vorweisen, ist er ungültig und ein neues Urteil muss über die Leistungen entscheiden.

Auch wenn die Möglichkeit der Überprüfung zu befürworten ist, ist es im Grunde eine Frechheit, dass nachweislich so viele Fehler vom Jobcenter auf Kosten der Hartz IV-Bezieher begangen werden und diese in Eigenverantwortung auf die Suche nach Fehlern gehen müssen, obwohl ihnen das Geld rechtmäßig zusteht. Hier gibt es einen Online-Vordruck.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...