Hartz IV reicht nicht für Stromkosten

Lesedauer 2 Minuten

Der Hartz IV Regelsatz reicht nicht für die Stromkosten aus: Hunderte Stromanbieter wollen die Stromkosten erhöhen.

Fast alle Stromanbieter erhöhen aktuell die Preise für die Stromversorgung. Erwerbslose könnten hierdurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten, denn der Energiekostenanteil im Hartz IV Regelsatz ist viel zu gering bemessen.

Etwa 300 Stromanbieter haben angekündigt, ihre Preise massiv anzuheben. Die meisten Anbieter werden ihre Preise zum Dezember 2010 oder zum Jahresbeginn 2011 anheben. Insgesamt sind von den Erhöhungen 18 Millionen Haushalte bundesweit betroffen. Für viele Menschen im Hartz IV Bezug bedeutet dies, dass sie nun noch mehr von dem geringen Hartz IV Regelsatz (Single: 359 Euro) für die Stromkosten berappen müssen. Laut Angaben des Magazins „Der Spiegel“ muss beispielsweise eine Betroffener nach einer Strompreiserhöhung im Jahr 2011 rund 24 Euro mehr für Strom zahlen.

Insgesamt sind für einen Alleinstehenden 29 Euro im Monat für Stromkosten im Regelsatz eingeplant. Das sind rund acht Prozent von den monatlichen ALG II-Regelleistungen. Doch durch den Kostenanstieg zahlt ein Alleinstehender mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden etwa 35 Euro im Monat. In einigen Bundesländern ist der durchschnittliche Strompreis allerdings noch höher und liegt sogar bei 37 Euro. Gerechnet auf ein ganzes Jahr müssen Hartz IV Betroffene also 96 Euro mehr bezahlen, als sie eigentlich von der Behörde zugesprochen bekommen.

Behörden bieten bei Nachzahlungsforderungen nur ein Darlehen an
Können Betroffene entsprechend geforderte Nachzahlungen bei der Endjahresabrechnung ihres Anbieters nicht begleichen, kann lediglich ein Darlehen bei der zuständigen Arge beantragt werden. Die Rückzahlung des Darlehens darf höchsten 10 Prozent der monatlichen Regelleistung betragen. Allerdings bleibt den Betroffenen dann noch weniger zum leben und die Stromkosten sind dennoch weiterhin so hoch. Zudem ist ein solches Darlehen eine Kannleistung, das bedeutet, die Behörde ist nicht dazu verpflichtet, ein zinsloses Darlehen zu gewähren.

Wechseln ist die einzige Möglichkeit
Laut des Stromvergleichsanbieters „Check24“ ist der durchschnittliche Strompreis seit 2077 um 13 Prozent angestiegen. Der Arbeitslosengeld II Regelsatz ist im selben Zeitraum nur um vier Prozent (345 auf 359 Euro) angestiegen. Die höheren Strompreise zum Jahresbeginn werden die finazielle Situation der Betroffenen weiter verschärfen. Denn geplant ist, den Regelsatz nur um einen Prozent anzuheben. Die Stromanbieter heben ihre Preise jedoch jeweils um fast sieben Prozent an. Laut des Vergleichsportals verlangen sogar einige Anbieter 14 Prozent mehr.

"Wir raten Arbeitslosen dringend, zu einem günstigeren Versorger zu wechseln", sagte Isabel Wendorff von Check24 gegenüber Spiegel Online. So könnten Betroffene bei einem Anbieterwechsel bis zu 100 Euro im Jahr sparen. Der Haken an der Sache: Die Stromanbieter prüfen neue Kunden sehr genau. Laut Angaben des Bundesverband für Verbraucherzentralen sind verfügen viele Menschen im Hartz IV-Bezug einen negativen Schufa-Eintrag. Aus diesem Grund könne es sein, dass der neue Anbieter einen Neukunden aufgrund des Negativeintrags ablehnt.

Die Bundesregierung scheint sich mit diesem Problem nicht auseinandersetzen zu wollen. Hier verweist man lediglich darauf, dass die Regelsätze auf einer neuen Grundlage berechnet wurden und alle Faktoren in die neuen Gesetzesvorlagen mit einkalkuliert wurden. (sb, 19.11.2010)