Regelsatzverordnung SGB XII versus Eckregelleistung SGB II
Es gibt zwar im SGB II nicht mehr den sehr differenzierenden Warenkorb des BSHG, aber doch noch Ausgabengruppen. Die Eckregelleistung des SGB II ist bekanntlich nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt und orientiert am Verbrauch der untersten 20 % der Gesellschaft (excludiert die Leistungsberechtigten). Zum Glück konnte man die EVS so gut manipulieren, dass exakt der Betrag herauskam, der von der Sozialhilfe schon seit Jahren bekannt war: 296 Euros (+ 49 Euros zum "Ansparen").
Das "Teilhabeprinzip" ersetzt das "Bedarfsdeckungsprinzip" des Sozialstaates! Das gilt vor allem für Kinder unter 15 jahren, die mit 60 % des Eckregelsatzes auskommen können sollen.
Diese Orientierung an der EVS soll soll eine Teilhabe am Leben der Menschen um einen herum = die untersten 20 % ermöglichen , mit einpaar Abstrichen allertdinmgs (keine Pelzmäntel, keine Segelflugzeuge …). Der Lebensstandard der untersten 20 % sinkt allerdings seit Jahren beständig. U.a. damit wird begrüdet, dass die RL Hartz IV gesenkt werden müsste. Naja, jetzt soll es ja ein "Frühwarnsystem" für vernachlässigte Kinder geben …
Renate Münster ist Sozialarbeiterin in Münster. Sie veröffentliocht ihr Tagebuch unter dem Titel: "Hilf Dir selbst, sonst hilft Dir ein Sozialarbeiter". www.renatemuenster.homepage.t-online.de
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